Grundwissen von Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth
Im Vergleich zu früher genießen wir heute ein großes Plus an Sicherheit. Grund dafür ist auch, dass viele elementare Risiken abgesichert werden können. Durch Versicherungen wird das Leben unbeschwerter und freier, Risiken werden kalkulierbarer.
Die hohe Lebensqualität in Deutschland verdanken wir nicht zuletzt den vielfältigen Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten, die uns moderne Versicherungsunternehmen bieten. Versicherungen vermitteln die Gewissheit, auch in Zukunft den Lebensstandard beibehalten zu können und bei einem Schaden für Wiedergutmachung oder Ersatz sorgen zu können.
Bei Erkrankungen oder Verletzungen ermöglicht die Krankenversicherung, dass die notwendige medizinische Behandlung in Anspruch genommen werden kann, ohne selbst dafür aufkommen zu müssen. In vielen Ländern ist dies noch nicht selbstverständlich. Ohne Absicherung könnten viele Ereignisse direkt in den finanziellen Ruin führen.

Unvorhersehbares und Missgeschicke geschehen jeden Tag. Zum Beispiel:
Mit Versicherungen sollten vor allem die größten Risiken abgesichert werden, d.h. Schäden, die direkt oder indirekt die Existenz gefährden. Wichtig sind vor allem Haftpflichtversicherungen und die Absicherung der Gesundheit. Ganz oben auf der Liste notwendiger Absicherungen stehen daher die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.
- Ein Rohr wird undicht oder platzt und plötzlich steht die Wohnung unter Wasser. Wenig später tropft es dann auch beim Mieter in der darunter liegenden Wohnung von der Decke.
- Ein Fußgänger, der kurz unaufmerksam ist, verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem Menschen teils schwer verletzt werden und Autos als Wracks zurückbleiben.
Absicherung gegen Krankheit für Referendare und Lehrer
In Deutschland existieren zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme parallel nebeneinander, die:
- Gesetzliche Krankenversicherung, mit einheitlichen Leistungen und Beitragssätzen
- Private Krankenversicherung, mit individuellen, bedarfsgerechten Leistungen und verschiedenen Tarifen
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: € 62.550) müssen ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.
Beamte und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, haben die Wahl zwischen freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Absicherung, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth.
Kosten der Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Beamte haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Der Dienstherr übernimmt im Gegensatz zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft keine Beiträge zur Krankenversicherung, sondern beteiligt sich anteilmäßig an tatsächlich entstandenen Kosten.
In Form der Beihilfe werden Referendaren und Lehrern 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen erstattet. Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen Referendare und Lehrer die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.
Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, angeboten. Da nur noch die nicht über die Beihilfe abgedeckten Kosten abgesichert werden, sind die Beiträge entsprechend gering. Gesetzliche Krankenkasse bieten keine Teilkostentarife an.
Hier sind nur Vollversicherungen möglich. Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Sachleistungsprinzip. Arzt oder Krankenhaus rechnen die Behandlungskosten direkt und komplett mit der Versicherung ab. Erstattungen für verauslagte Kosten entfallen. Da der Dienstherr keine Zuschüsse zum Versicherungsbeitrag zahlt, wird für den Beamten der vollen Beitrag fällig.
Grundwissen Versicherung
Die Angst vor Ereignissen und Schicksalsschlägen, die kaum verhindert und praktisch jeden treffen können, hat die Menschen schon immer belastet. Feuer, Überfälle, Naturgewalten, Krankheit und Tod sind Risiken, die den Einzelnen überfordern und nicht selten im Ruin enden. Versicherungen sind daher keine Erfindung des modernen Menschen, sondern sie gab es schon vor tausenden von Jahren.
Nachweislich konnten Haftpflichtversicherungen bereits unter Hammurabi im alten Babylon, 1792 bis 1750 vor unserer Zeitrechnung, abgeschlossen werden. Baumeister, deren Konstruktionen mangelhaft waren, die nach kurzer Zeit Schäden aufwiesen oder in sich zusammenfielen, mussten ihre Werke auf eigene Kosten wieder instand setzen.
Vor 700 Jahren schlossen Handelsreisende See- und Transportversicherungen, unter anderem gegen Übergriffe von Piraten, ab. Später entwickelte sich das Versicherungswesen weiter: Lebens-, Feuer- und Gebäudeversicherungen schützten vor den finanziellen Folgen von existenzbedrohenden Vorfällen.
Heute gibt es neben einigen grundlegenden Pflichtversicherungen eine Vielzahl von Versicherungen, mit denen individuelle Risikoschwerpunkte abgesichert werden können.

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Sie haben Fragen zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf? Sprechen Sie uns an! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind gern persönlich für Sie da.
Krankenversicherung für Referendar und Lehrer damals wie heute
Die eigene Gesundheit ist für jeden Menschen das wertvollste Gut. Nur wer gesund ist, ist auch in der Lage, für den eigenen Lebensunterhalt und seine Familie zu sorgen. Damit jeder sich, ohne größere finanzielle Sorgen, in einem Krankheitsfall oder nach einem Unfall medizinisch behandeln lassen kann, ist die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Infolge der sozialen Auswirkungen der industriellen Revolution führte Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die weltweit erste gesetzliche Krankenversicherung ein, die zunächst für Industriearbeiter sowie Beschäftigte in Handwerks- und sonstigen Gewerbebetrieben mit einem geringen Jahreseinkommen galt.
Später wurde die soziale Absicherung auf weitere Arbeitergruppen, beispielsweise Land- und Forstwirte, ausgeweitet. Im 20. Jahrhundert wurden Angestellte ebenfalls bis zu einer festgelegten Einkommenshöhe versicherungspflichtig. Einigen Berufsgruppen blieb der Zugang verwehrt.
Beamte, Lehrer, Geistliche und weitere Angehörige des Mittelstandes sicherten sich schon damals bei privaten Versicherungsunternehmen ab. Heute sind etwa 90 % der Einwohner Deutschlands gesetzlich krankenversichert. 10 %, überwiegend Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, verfügen über eine private Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Referendar und Lehrer - Wer muss sich gesetzlich und wer kann sich privat krankenversichern?
Gesetzlich krankenversichern müssen sich alle Arbeitnehmer, deren Einkommen über € 450 im Monat und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt sowie Azubis, Rentnerinnen und Rentner bei entsprechenden Vorversicherungszeiten, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz 4.
Die private Krankenversicherung steht nur einem eingeschränkten Personenkreis offen. Dazu gehören Selbstständige, Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet sowie Beamte, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Wie beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten von Referendaren und Lehrern?
Beamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber generell Anspruch auf Krankenfürsorge. Referendare und Lehrer auf Lebenszeit erhalten Beihilfe: Das heißt ihnen wird ein Teil der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod erstattet. Nur noch die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Die sogenannten Beihilfebemessungssätze, beziehungsweise die Höhe der Erstattungen, kann jedes Bundesland für seine Landesbeamten eigenständig festlegen. Der Freistaat Bayern orientiert sich dabei, wie die meisten anderen Bundesländer auch, an den vom Bund erlassenen Verordnungen:
- 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Welche Vorteile haben Referendare und Lehrer, die sich privat krankenversichern?
Für Beamte bieten private Versicherer spezielle Beamtentarife an, mit denen die Beihilfeleistungen optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt werden können.
Referendare und Lehrer mit Beihilfe müssen deutlich geringere Beiträge für ihren Krankenversicherungsschutz aufbringen als beispielsweise Selbstständige, die sämtlichen Kosten mit einer privaten Vollversicherung absichern müssen. Außerdem können sie sich im Vergleich zu gesetzlich Versicherten einen individuellen, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Warum eine Anwartschaftsversicherung für Referendare und Lehrer?
Nach dem Referendariat erfolgt nicht immer übergangslos die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Angestellte Lehrer unterliegen in der Regel wieder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre private Krankenversicherung samt Konditionen pausieren und bei der endgültigen Verbeamtung den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.
Wie versichere ich als Referendar und Lehrer meine Kinder?
Beihilfeberechtigt sind Kinder von Referendaren und Lehrern, für die Kindergeld bezogen wird. Erstattet werden 80 % der Kosten im Krankheitsfall. Die restlichen 20 % der Aufwendungen können Sie ebenfalls über die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth absichern.
Beihilfe für das Kind wird an das Elternteil ausgezahlt, der auch den Familienzuschlag für das Kind erhält. Der Anspruch besteht maximal bis zum Abschluss der Ausbildung, beziehungsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Gibt es für Referendare und Lehrer Wartezeiten auf Leistungen der Krankenversicherung?
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht sofort. Für Leistungen privater Krankenkassen muss eine Wartezeit von drei Monaten erfüllt werden. Bei besonderen Leistungen wie Entbindung, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Psychotherapie gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Ausnahmen:
- Bei einem Wechsel von der gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung wird die Zeit der Vorversicherung angerechnet. Wartezeiten können ganz entfallen.
- Wechseln Sie von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen, müssen nur Wartezeiten für Mehrleistungen eingehalten werden: Uum Beispiel, wenn Sie höhere Erstattungen für Zahnersatz oder Chefarzt-Behandlung vereinbaren.
- Bei Nachversicherungen, beispielsweise von Neugeborenen oder des Partners nach einer Eheschließung, entfällt die Wartezeit
- Für Behandlungen nach einem Unfall muss keine Wartezeit eingehalten werden.
Was müssen Referendare und Lehrer beachten, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern?
Referendare und Lehrer können sich, wenn sie bisher gesetzlich versichert waren, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Beihilfekonforme Tarife bieten gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht an.
Mit einer Vollkostenversicherung werden von der Kasse Aufwendungen, die im Leistungskatalog enthalten sind, komplett übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen für die eigentliche Behandlung nichts.
Nachträgliche Erstattungen durch die Beihilfe sind überflüssig. Ansprüche können eventuell für nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen geltend gemacht werden. Da der Dienstherr sich nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen Sie den vollen Beitragssatz. Der Beitragsberechnung werden sämtliche Einnahmen zugrunde gelegt.
Warum ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für Referendare und Lehrer?
Folgen der steigenden Lebenserwartung und des demografischen Wandels: Die Anzahl älterer und damit auch der pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu. Die Kosten im Pflegefall können zur enormen finanziellen Belastung werden.
Daher ist die Pflegeversicherung seit 1995 ebenfalls eine Pflichtversicherung. Die Leistungen sind nur als Zuschuss zu den real anfallenden Kosten anzusehen. Ein großes Risiko tragen die Versicherten weiterhin selbst.
Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare und Lehrer?
Dienstunfähigkeitsversicherung
Referendare und Lehrer werden häufiger als Personen anderer Berufsgruppen dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth bietet Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn optimale finanzielle Sicherheit.
Auch wenn Sie die 5-jährige Wartezeit erfüllen und ein Ruhegehalt erhalten, wird das nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Zunächst erhalten Sie eine Mindestversorgung. Mit jedem Dienstjahr erhöhen sich Ihre Ansprüche, bis nach 40 Dienstjahren der Höchstwert von 71,75 % der letzten Besoldung erreicht werden kann. Ohne zusätzliche private Absicherung drohen Ihnen immer ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.
Dienstanfänger-Police für Referendare und Lehrer
Im Referendariat, der Probezeit und den ersten fünf Dienstjahren nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine Versetzung in den Ruhestand in der Regel nicht möglich. Referendare und Lehrer werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Mit der Entlassung fällt das gewohnte monatliche Einkommen weg. Sie werden höchstwahrscheinlich auf Hartz 4 angewiesen sein. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth bietet bereits Referendaren eine hohe monatliche Rente, mit der Sie finanzielle Sicherheit genießen können.
Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Für Schäden, die Sie verursachen, müssen Sie Schadenersatz leisten. Das gilt im dienstlichen wie im privaten Bereich. Der Vorwurf einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht, wenn ein Kind in Ihrer Dienstzeit zu Schaden kommt, kann Sie schnell treffen.
Die Schadenersatzforderungen werden zunächst an Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie in Regress nehmen kann. Bei einem Personenschaden können Sie zur Zahlung von Schmerzensgeld bis hin zur Zahlung von lebenslangen Renten verurteilt werden.
Mit der kombinierten Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sichern Sie sich sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich perfekt ab.
Welche Versicherungen könnten für Referendare und Lehrer noch von Bedeutung sein?
Referendare und Lehrer mit eigenem Fahrzeug benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Pflichtversicherung ohne die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Bei Unfällen im Straßenverkehr sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nichts Ungewöhnliches, beispielsweise wenn Personen zu Schaden kommen.
Die Versicherung stellt sicher, dass die Schadenersatzforderungen auf jeden Fall erfüllt werden können und die Geschädigten nicht selbst für die Kosten aufkommen müssen. Sind Sie Hunde- oder Pferdehalter, ist eine Tierhaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Hunde und Pferde können unberechenbar reagieren. Für die entstandenen Schäden haften Sie. Ein sehr hohes Risiko, dass Sie nicht eingehen sollten.
Was ändert sich für Referendare und Lehrer, die eine Familie gründen?
Sind Sie der Hauptverdiener, ist es wichtig, Ihre Familienangehörigen für den Fall, dass Ihnen etwas zustoßen sollte, finanziell abzusichern. Optimalen Schutz bietet die Risikolebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Von Experten wird als Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens empfohlen.
Haben Sie Nachwuchs, sollte die Summe noch höher angesetzt werden. Auch beim Kauf einer Immobilie ist eine Erhöhung empfehlenswert. Besitzen Sie Hausrat, der beispielsweise nach Einbruchdiebstahl oder einem Rohrbruch aus dem eigenen Vermögen kaum zu ersetzen wäre, ist eine Hausratversicherung ratsam.
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
Nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
Geschlossen
