Um Ungerechtigkeiten zwischen den niedrigsten und höchsten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, wurde die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, die als Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages herangezogen wird, auch bei größerem Monatsgehalt. Auch diese Beitragsbemessungsgrenze steigt, so dass diese 2014 bei lediglich 48.600€ lag und im Jahre 2017 bei 52.200€. Der derzeitige Beitragssatz gesetzlicher Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt und beträgt 15,5% des Monatseinkommens. Berücksichtigt man die Beitragsbemessungsgrenze, betrug 2017 der maximale Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung 8.091€. Dies berechnet sich aus dem Beitragssatz von 15,5% der Höchstgrenze von 52.200€ und beträgt umgerechnet monatlich 674,25€.
Gerade für verbeamtete Lehrer ist dieser Maximalbeitrag relevant, da dieser als Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist. Da verbeamteten Lehrern durch den Dienstherrn Beihilfe zusteht, würde in dem Fall der Beitragszuschuss entfallen und der Monatsbeitrag vollständig selbst zu tragen sein. Der Beitragssatz von 15,5% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen wäre dann von Ihnen als angestellter Lehrer zu entrichten, was bei einem ungefähren Bruttomonatseinkommen von 3.000€ einen Versicherungsbeitrag von 465€/mtl. bedeuten würde.
Allerdings sind Krankenkassen je nach aktueller finanzieller Lage berechtigt, von Mitgliedern Zusatzbeiträge sowie Zahlungen für Zusatzleistungen zu verlangen. Eine Beitragsminderung ist nur derart möglich, dass Mitglieder einen Tarif wählen, welcher gewisse Selbstbeteiligungen beinhaltet. Als besonderen Service bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz hierzu Vergleichsrechner an. Diesen können Sie unverbindlich und kostenlos nutzen, um Ihren Monatsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung auszurechnen.