Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte Sicherheit für die Zukunft schaffen

Eine Ernennung zum Beamten gilt für viele als das sicherste Beschäftigungsverhältnis. Tatsächlich haben sie dabei ein gutes Stück weit Recht, denn der Beamtenstatus kann eine Menge Sicherheit bieten. Allerdings nicht in jeder Situation und nicht von Anfang an. Ein Risiko, mit dem sich die meisten jungen Beamten gar nicht auseinandersetzen möchten, ist die Dienstunfähigkeit. Damit Ihnen diese Möglichkeit keine allzu großen Kopfschmerzen bereiten muss, haben wir mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte eine Versicherungslösung aufgelegt, die genau Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Was genau ist eigentlich eine Dienstunfähigkeit?

Der Zustand der Dienstunfähigkeit für einen Beamten ist vergleichbar mit dem, der Berufsunfähigkeit für einen tariflich Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft. Allerdings gibt es dabei eine ganze Reihe erheblicher Unterschiede. Da wären zum Beispiel die Voraussetzungen. Als dienstunfähig gilt ein Beamter, wenn er in den letzten sechs Monaten mindestens drei Monate lang wegen einer Erkrankung seinen Dienst nicht verrichten konnte und wenn absehbar ist, dass die volle Diensttauglichkeit nicht innerhalb der nächsten sechs Monate wiederhergestellt werden kann.

Die Entscheidung, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, trifft dabei der zuständige Amtsarzt -also ein Arzt, der in vielen Fällen mit Ihrem Dienstherrn eng verbunden ist. Womöglich sogar beim selben Dienstherrn angestellt ist. Wenn der zuständige Amtsarzt diese Voraussetzungen als erfüllt betrachtet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es für Sie weitergeht. Die wichtigste Frage für Ihre weitere Karriere ist erst einmal die, ob ein Einsatz in einem anderen Bereich noch möglich ist. Für Verwaltungsbeamte ist ein Einsatz in einem anderen Bereich schwierig. Denn für Veraltungsbeamte auf Bundesebene, beim Land oder im kommunalen Bereich kommen zumeist nur Aufgaben im öffentlichen Verwaltungsdienst infrage.

In Fällen von psychischen Erkrankungen kann eine Versetzung in einen anderen Bereich eine Lösung sein. Bei sämtlichen anderen körperlichen Beschwerden wird ein Einsatz in einem anderen Bereich sehr schwierig. In diesem Fall ist es wichtig, eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abgeschlossen zu haben. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth beraten Sie gern zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Wie geht es im Fall einer Dienstunfähigkeit weiter?

Wenn Sie als Verwaltungsbeamter dienstunfähig werden, kommt es sehr stark auf Ihren aktuellen Beamtenstatus an. Hierbei werden drei verschiedene Abschnitte in der Beamtenlaufbahn unterschieden:

  • Beamter auf Widerruf (der Beamte in der Ausbildung)
  • Beamter zur Probe (Probezeit nach der Ausbildung)
  • Beamter auf Lebenszeit (der Beamte, der sich in der Probezeit bewährt hat)

Je nachdem, welchen Beamtenstatus Sie innehaben, wird die Reaktion Ihres Dienstherrn unterschiedlich ausfallen, wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt.

Das geschieht bei Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Widerruf

Als Beamter auf Widerruf haben Sie kein besonders sicheres Arbeitsverhältnis. Denn anders als bei einem normalen Arbeitsvertrag, der lediglich in der anfänglichen Probezeit von maximal 6 Monaten ohne Angabe von Gründen beendet werden kann, kann Ihr Dienstherr Sie während der gesamten Zeit Ihrer Tätigkeit als Beamter auf Widerruf aus dem Beamtendienst entlassen. Allein die Ansicht, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr erfüllen können, reicht dafür bereits aus. Bei einer diagnostizierten Dienstunfähigkeit ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis der logische nächste Schritt Ihres Dienstherrn.

Als Beamter auf Widerruf unterliegen Sie nicht der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie von der Beihilfe profitieren und daher in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung haben. Darüber hinaus müssen Sie nicht in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Mit der Entlassung aus dem Dienst muss Ihr Dienstherr Sie in der Renten- und der Krankenversicherung nachversichern. Damit wechseln Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, was in der Regel mit einer deutlichen Verschlechterung der möglichen Leistungen verbunden ist.

Dazu kommt, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In einem solchen Moment stehen Sie also ohne Beschäftigung und auch ohne Einkommen dar. Die einzige verbleibende Möglichkeit ist die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II. Um Sie vor dem Hartz-IV-Bezug zu bewahren, ist es wichtig eine umfassende und leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abzuschließen. Damit Sie die Möglichkeit haben, wieder auf die Beine zu kommen und dann einen neuen Beruf in Angriff nehmen können.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stehen Ihnen gern beratend zur Seite, wenn es darum geht offene Fragen zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu klären.

So sehen die Folgen einer Dienstunfähigkeit für einen Beamten zur Probe auf

Das Arbeitsverhältnis eines Beamten zur Probe ist nur ein wenig sicherer als dass eines Beamten auf Widerruf. Im Fall einer Dienstunfähigkeit hingegen, ist es gar nicht sicherer. Auch hier steht die Entlassung aus dem Beamtendienst und die Nachversicherung in der Sozialversicherung an. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist auch hier ein starker Partner, wenn es darum geht, Ihre finanzielle Existenz zu schützen.

Das bedeutet eine Dienstunfähigkeit für einen Beamten auf Lebenszeit

Wer bereits die Verbeamtung auf Lebenszeit in der Tasche hat, wird im Fall einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das ist mit einem sogenannten Ruhegehalt oder einer Pension verbunden. Im Vergleich zu der fälligen Pension bei Beamten, die erst im Pensionsalter in den Ruhestand gehen, ist ein solch vorzeitiger Antritt des Ruhestandes natürlich mit erheblichen Einbußen bei der Pension verbunden.

Bis zu 14,4 Prozent soll das Ruhegehalt künftig bei Frühpensionären gekürzt werden können. Aktuell sind es immerhin schon bis zu 10,8 Prozentpunkte. Damit Sie auch in einer solchen Situation Ihr finanzielles Auskommen haben, sollten Sie sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte hinreichend absichern.

Das bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth kommen Sie in den Genuss der folgenden Leistungen:

  • eine garantierte, vertraglich festgelegte Rente
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
  • attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz speziell für Beamte der Polizei auf Probe beziehungsweise auf Widerruf
  • hohe Absicherung möglich in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Wie hoch genau Ihre Dienstunfähigkeitsrente ausfallen soll, muss im Rahmen des Vertragsabschlusses festgelegt werden und kann im Laufe der Zeit bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen angepasst werden.

Wir beraten Sie gern

Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung zur Seite.

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