Teilweise wird die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten auch als Ausbildung zum Beamten Steuerverwaltung bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine „Wortspielerei“ – es handelt sich um ein und denselben Beruf. Grundvoraussetzung jedoch für die eine Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten ist das Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Hierzu gehören:
• der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates
• ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
• das Vorhandensein geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse
• das frei sein von Vorstrafen
Diese Voraussetzungen müssen für jede der Ihnen zur Verfügung stehenden Beamtenlaufbahn gegeben sein. Bevor Sie die Ausbildung beginnen dürfen, müssen alle Bewerber ein komplexes und anspruchsvolles Auswahlverfahren durchlaufen – erst nach einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens kann die Ausbildung beginnen.
Mögliche Laufbahnen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten:
• der mittlere Dienst
• der gehobene Dienst
• der höhere Dienst
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst – Ausbildung
Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten des mittleren Dienstes setzt einen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) oder einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer dem Beruf dienlichen abgeschlossenen Berufsausbildung voraus. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte führen vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Bürotätigkeiten aus und arbeiten den Kollegen des gehobenen Dienstes zu. Ferner beraten Sie Steuerpflichtige und bearbeiten deren Steuererklärungen nebst der dazugehörigen Zahlungsabwicklung.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst - Ausbildung
Um die Ausbildung für den gehobenen Dienst absolvieren zu dürfen, ist die allgemeine oder Fachhochschulreife erforderlich. In der Regel wird die Ausbildung in einem akkreditierten Bachelorstudiengang innerhalb von drei Jahren absolviert. Während dieser Zeit findet abwechselnd ein praktischer Anteil in den jeweiligen Fachämtern statt sowie ein theoretischer Teil an den für Sie zuständigen Fachhochschulen – diese können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Hauptaufgabe des Studiums ist es, Ihnen die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalte zu vermitteln, da diese für die spätere Ausübung Ihres Berufes als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter unabdingbar sind – im praktischen Teil lernen Sie, die theoretischen Kenntnisse in die Praxis zu integrieren.
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst sind Sie für die Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern zuständig. Im Rahmen des Außendienstes nehmen Sie vorwiegend Betriebsprüfungen durch oder sind in der Steuerfahndung tätig. Auch können Ihnen Leitungs- und Führungsfunktionen, beispielsweise als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt, übertragen werden.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst - Ausbildung
Möchten Sie gerne in die Laufbahn des höheren Dienstes? Dann sollten Sie ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften mit einem Masterabschluss vorweisen können. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter des höheren Dienstes treffen Sie organisatorische, personelle und fachliche Entscheidungen und sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und korrekten Erhebung von Steuern verantwortlich.
