Beamte in der öffentlichen Verwaltung: Werdegang, Berufsbild und Versicherungsschutz

Beamte in der öffentlichen Verwaltung leisten einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Staates. Egal ob Finanzamt, Landkreis- und Stadtverwaltung oder Ministerium: Beamte genießen eine umfassende Absicherung durch ihren Arbeitgeber (Dienstherrn), werden im Ruhestand umfassend versorgt und erhalten zahlreiche Zuschläge und Leistungen. Auf der anderen Seite gibt es Absicherungslücken in der Beamtenversorgung, die Sie mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth füllen.

Beamte im öffentlichen Verwaltungsdienst werden in allen Bundesländern sowie beim Bund in die Gruppen „auf Widerruf, Probe und Lebenszeit“ eingeteilt. Sie unterscheiden sich im dienstlichen Status und ihrer Absicherung durch den Dienstherrn. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gibt Ihnen auf dieser Seite einen umfassenden Überblick zu den Besonderheiten der einzelnen Beamtenstatus.

Beamte auf Widerruf: der erste Schritt einer jeden Laufbahn

Unabhängig von der Behörde, bei der Sie tätig sind, ist die erste Stufe der Beamtenlaufbahn immer der Beamte auf Widerruf. In dieser Phase werden Sie im mittleren und gehobenen Dienst als „Anwärter“ und im höheren Dienst als „Referendar“ bezeichnet. Ihre Dienst- beziehungsweise Amtsbezeichnung lautet also beispielhaft:

  • Regierungssekretäranwärter (Beamter in Ausbildung für die zweite Qualifikationsebene)
  • Regierungsinspektoranwärter (Beamter in Ausbildung/Studium für die dritte Qualifikationsebene) 
  • Studienreferendar (Beamter auf Widerruf in der vierten Qualifikationsebene; hier: Lehrer)

Während der Zeit auf Widerruf kommen Sie bereits in den Genuss diverser Vorteile des Beamtenverhältnisses, haben aber noch nicht die volle berufliche Sicherheit. So können Sie bei schlechten Leistungen oder charakterlichen Mängeln jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Ihr Status ist damit im weitesten Sinne mit dem eines „normalen“ Auszubildenden vergleichbar. Allerdings erhalten Sie, wie alle Beamten, Bezüge und Beihilfe. 

Die noch geringe Absicherung durch den Dienstherrn macht es während der Zeit als Beamter auf Widerruf notwendig, sich besonders gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit abzusichern. Tritt diese ein, werden Sie ohne Ansprüche auf Leistungen entlassen. Durch die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erhalten Sie eine monatliche Rente und können so Ihren Lebensstandard dauerhaft halten. Durch die Dynamik steigt die Rente auf Wunsch sogar jährlich an. 

Da Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe haben, benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sie übernimmt den Teil der Krankheitskosten, der nach der Erstattung durch die Beihilfestelle (50 oder 70 Prozent) verbleibt.

Beamte auf Probe: die zweite Stufe der Beamtenlaufbahn

Nach der Zeit als Beamter auf Widerruf, die in der Regel zwischen einem und drei Jahren dauert, folgt die Verbeamtung auf Probe. Die wesentlichen Unterschiede zur ersten Stufe sind, dass Sie bereits jetzt die vollen Bezüge nach der Besoldungstabelle Ihres Landes erhalten. Durch die bestandenen Prüfungen haben Sie auch einen besseren Kündigungsschutz – sofern Sie gute Leistungen erbringen, ist eine Entlassung nicht möglich. 

Die Probezeit dient dem Dienstherrn dazu, Ihre dienstlichen Leistungen zu beurteilen und erneut abzuschätzen, ob Sie für die gewählte Tätigkeit der richtige sind. Kommt er hier zu einem positiven Ergebnis, werden Sie (sofern keine Probezeitverkürzung in Anspruch genommen wird) nach zwei Jahren ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth empfiehlt Ihnen für die Zeit als auf Probe die üblichen Versicherungen für Beamte:

  • Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe, gegebenenfalls mit Wahl- und Zusatzleistungen
  • Dienstunfähigkeitsversicherung, da Sie nach wie vor bei Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche entlassen werden
  • Dienstliche Haftpflichtversicherung, die leistet, wenn Sie im Dienst einem Dritten einen Schaden zufügen
  • Gegebenenfalls Rechtsschutz- und Unfallversicherung

Da Sie als Beamter auf Probe bereits die (fast) volle dienstliche Verantwortung tragen und dieselben Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit haben, ist auch die Absicherung mit letzteren vergleichbar. Wenige, dafür aber drastische Unterschiede ergeben sich lediglich beim Kündigungs- und DU-Schutz – hier sollten Sie auf eine möglichst hohe Dienstunfähigkeitsrente achten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth steht Ihnen gerne beratend zur Seite!

Beamter auf Lebenszeit: geschafft!

Nach drei bis fünf Jahren ist es soweit: Die Verbeamtung auf Lebenszeit steht vor der Tür – lassen Sie sie herein. Ab diesem Zeitpunkt genießen Sie die volle Absicherung durch den Dienstherrn und haben alle Ansprüche eines Beamten. Je nach Behörde und Laufbahn sind Sie ab hier für Ihr gesamtes Handeln selbst verantwortlich und möglicherweise sogar in der ersten Führungsposition tätig.

Beamte auf Lebenszeit haben bei Dienstunfähigkeit und damit verbundener Versetzung in den Ruhestand einen Anspruch auf die gesetzliche Mindestpension, die bundesweit zwischen 1200 und 1500 Euro pro Monat liegt und mit jedem Dienstjahr ansteigt. Dadurch können Sie die Dienstunfähigkeitsrente zwar jedes Jahr geringfügig absenken, sollten dabei aber stets Ihren tatsächlichen Finanzbedarf im Auge behalten und mit den Ansprüchen gegen den Dienstherrn vergleichen.

Die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ist ein komplexes Thema, bei dem wir Sie nicht im Regen stehen lassen. Regelmäßige Beratungsgespräche bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind vor allem an Schlüsselpunkten wie dem Übergang vom einen zum anderen Beamtenstatus wichtig und sinnvoll. Kommen Sie daher gerne auf uns zu!

Zur Dienstunfähigkeitsversicherung kommen durch den Anspruch auf Beihilfe die private Krankenversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Vermögensschadenhaftpflicht. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich! 

Beamte im Ruhestand: die Zeit nach dem aktiven Dienst

Nach dem aktiven Dienst werden Beamte in den Ruhestand versetzt. Hier haben Sie Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt (Pension), das sich nach Ihrem letzten Einkommen vor der Pensionierung richtet. Die Pension beträgt durch diese Regelung maximal 72 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens und ist nach unten hin gestaffelt. Das bedeutet: Für jedes Jahr, das Sie früher in den Ruhestand eintreten, reduziert sich der Anspruch um rund zwei Prozent pro Monat. 

Der Versicherungsbedarf beschränkt sich nach dem aktiven Dienst auf die private Krankenversicherung und gegebenenfalls eine zusätzliche Pflegeversicherung. Wenn Sie zuvor eine dienstliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten, können Sie diese nun auf die Privathaftpflicht „umstellen“ und auf diese Weise Prämie sparen. Der Beihilfeanspruch erhöht sich im Ruhestand immer auf 70 Prozent.

Sie sind herzlich eingeladen

Interessieren Sie sich für den Werdegang von Beamten in der öffentlichen Verwaltung oder streben bereits selbst die Laufbahn in einer Behörde an? Haben Sie Fragen zum Beruf, den Vorzügen oder einer konkreten Absicherung? Melden Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich bei uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite! Sie haben gerade den Informationstext über den Werdegang von Beamten gelesen.

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