Werden Sie als Polizist dienstunfähig, haben Sie in jedem Fall mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Wie stark diese ins Gewicht fallen, richtet sich nach dem Beamtenstatus, in dem Sie sich zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit befinden:
- Beamte auf Widerruf: Entlassung ohne Bezüge oder Pensionsanspruch
- Beamte auf Probe: Entlassung ohne Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit: Anspruch auf Mindestpension und Beihilfe
Wie Sie sehen, sind Sie insbesondere während Ausbildung und Probezeit praktisch ungeschützt. Hier ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz unentbehrlich. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden.
Dabei erkennen wir das Gutachten des Bundeslandes an und führen keine eigenen Prüfungen durch. Die Rente wird für den gesamten Zeitraum der Dienstunfähigkeit gewährt.