Justizverwaltungsbeamte – unterstützende Säule der Gerichte

Deutschlandweit sind in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 600 Gerichte unterschiedlicher Größen und Zuständigkeitsbereichen ansässig – das heißt, eine Menge Arbeit fällt alleine im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung von Verhandlungen sowie der Protokollierung derer an. Für diese Aufgaben sind die Justizverwaltungsbeamten zuständig. Neben den bereits genannten Aufgaben gehören mitunter aber auch Eintragungen in Register, Einleitungen von Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungen. 

Als Justizverwaltungsbeamte stehen Ihnen zwei Laufbahnen offen, in denen die Ausbildung erfolgt – der mittlere sowie der gehobene Dienst. Um für die Ausbildung zugelassen zu werden, ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen notwendig, die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um überhaupt am Zulassungsverfahren teilnehmen zu dürfen. Hierzu gehören 

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Eintritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemäß dem Grundgesetz
  • keine Schulden oder Vorstrafen zu haben

Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie in einem weiteren Schritt erfolgreich ein Auswahlverfahren durchlaufen, bei welchem unterschiedliche Grundfertigen wie Sprache, Mathematik, logisches Denken etc. abgefragt werden. 

Justizverwaltungsbeamte – mittlerer Dienst/ 2. Qualifikationsebene

Für die Ausbildung im mittleren Dienst (Bayern: 2. Qualifikationsebene) ist ein Realschulabschluss nachzuweisen. Haben Sie dann auch das Einstellungsverfahren erfolgreich durchlaufen, steht der zweijährigen Ausbildung zum Justizverwaltungsbeamten nichts mehr im Wege. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie fachpraktischen Anteil. Während der theoretische Teil der Ausbildung an den jeweils zuständigen Schulen der Justiz stattfinden erfolgt die praktische Ausbildung unmittelbar an Ihren zukünftigen Arbeitsplätzen – Gerichte und Staatsanwaltschaften. 

Dort erledigen Sie hauptsächlich Verwaltungsaufgaben in Zivil- und Strafprozessen sowie in Grundbuch-, Register-, Nachlass- und Konkursangelegenheiten. Ferner sind Sie für die Protokollierung der Gerichtsverhandlungen zuständig und nehmen darüber hinaus Zeugenaussagen auf. Ebenso verwalten Sie Akten und sind für die deren Ablage verantwortlich. Justizverwaltungsbeamte fertigen Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen an und beglaubigen diese – in der Gerichtskasse kümmern Sie sich um finanzielle Belange.

Justizverwaltungsbeamte – gehobener Dienst/ 3. Qualifikationsebene

Die Ausbildung im gehobenen Dienst (Bayern: 3. Qualifikationsebene) erfordert im Gegensatz zum mittleren Dienst mindestens die Fachhochschulreife, da Sie ein dreijähriges duale Studium absolvieren werden. Im Gegensatz zu universitären Studiengängen ist der Studiengang als angehender Justizverwaltungsbeamter sehr praxisorientiert, das heißt, Sie werden einen Großteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft verbringen.

Dort üben Sie sich darin, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu leiten, Entscheidungen zu treffen und auch klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geschult. Theoretische Schwerpunkte sind unter anderem das Nachlassrecht, Betreuungsrecht, Grundbuchrecht, Registerrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht.

Aufgaben eines Justizverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst

Als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst ergeben sich vielerlei Einsatzmöglichkeiten. So übernehmen Sie Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, treffen Entscheidungen auf Grundlage der entsprechenden Rechte und Gesetze, sichten Akten und prüfen die Rechtslagen.

Ferner sind Sie zuständig in Grundbuchangelegenheiten, unter anderem für die Eintragung von Grundstückseigentümern oder Hypotheken sowie Wohn- und Wegrechten. Als Justizverwaltungsbeamte entscheiden Sie über gestellte Anträge, treffen Entscheidungen über Zwangsversteigerungen von Immobilien und Grundstücken und sind involviert in Erbschaftsangelegenheiten und Testamentseröffnungen.

Existenzschutz – unserer Absicherungs- und Vorsorgeprodukte für Justizverwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth

Als Beamter stehen Sie im Gegensatz zu einem angestellten Mitarbeiter nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem Dienst- und Treueverhältnis. Dies bringt eine Reihe von Besonderheiten in der sozialen Absicherung mit sich – insbesondere im Zusammenhang mit der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Absicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Ebenso relevant ist ein adäquater Versicherungsschutz in Sachen Amtshaftung, da Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Regressansprüche gegen Sie geltend zu machen, wenn Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Verrichtungen einem Dritten einen Schaden zufügen.

Justizverwaltungsbeamte sind grundsätzlich von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Demnach müssen Sie selbständig für einen seitens des Gesetzgebers vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sorgen. Ihnen steht es somit frei, sich in einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zu versichern oder freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden.

Aus finanzieller oder leistungsrelevanter Sicht ist jedoch die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die sinnvollere Alternative – Sie erhalten den Status eines Privatpatienten und das zu sehr günstigen Beiträgen, da sich lediglich der Beihilfequote entsprechend absichern müssen. Bei der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen – so stellen wir sicher, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, der zu Ihnen passt. In Abhängigkeit des gewählten Tarifes variieren die monatlichen Beiträge sowie der Leistungskatalog unserer Vision B Tarife.

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen, exemplarischen Überblick unserer Leistungen in der Krankenversicherung: 

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme von Zahnarztkosten und für Brillen von bis zu 100 %

Schadensersatzpflicht aufgrund eines Fehlers – ein hohes Risiko für Justizverwaltungsbeamte

Jedem von uns kann ein Fehler unterlaufen, allerdings kann dies durchaus kritisch werden, wenn hierdurch ein Dritter einen Schaden erleidet. Durch die gesetzlichen Regelungen hat der Dienstherr die Möglichkeit, Sie in Regress zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie den von Ihnen verursachten Schaden ausgleichen müssen – im schlimmsten Fall sogar unter Einsatz Ihres Privatvermögens.

Sehen Sie selbst, wie schnell Ihnen ein schadensersatzpflichtiger Fehler unterlaufen kann. So gehören

  • Fristversäumnisse
  • Falsche Berechnungen
  • Irrtümlich erteilte Genehmigungen oder Ablehnung von Anträgen und vieles mehr

dazu. Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth maßgeschneiderte Versicherungslösungen, spezialisiert auf den Öffentlichen Dienst, an. Unsere Dienst- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab. Leistungen der Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind unter anderem Folgende:

  • Versicherungssumme ist flexibel wählbar von 25.000 bis 500.000 €
  • Kassenfehlbeträge bis 2.000 € werden ausgeglichen
  • Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung 
  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft - unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
  • Führen Gerichtsverhandlungen und tragen die Anwalts- und Prozesskosten
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung

Terminvereinbarung – jetzt persönliches Beratungsgespräch mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sichern

Wir empfehlen Ihnen für weitere Informationen ausdrücklich ein persönliches Beratungsgespräch. Rufen Sie uns daher gerne zwecks Terminvereinbarung an – wir beraten Sie gerne und allumfassend. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Sie haben den Informationstext zum Thema Justizverwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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