Justizverwaltungsbeamte – mittlerer Dienst/ 2. Qualifikationsebene
Für die Ausbildung im mittleren Dienst (Bayern: 2. Qualifikationsebene) ist ein Realschulabschluss nachzuweisen. Haben Sie dann auch das Einstellungsverfahren erfolgreich durchlaufen, steht der zweijährigen Ausbildung zum Justizverwaltungsbeamten nichts mehr im Wege. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie fachpraktischen Anteil. Während der theoretische Teil der Ausbildung an den jeweils zuständigen Schulen der Justiz stattfinden erfolgt die praktische Ausbildung unmittelbar an Ihren zukünftigen Arbeitsplätzen – Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Dort erledigen Sie hauptsächlich Verwaltungsaufgaben in Zivil- und Strafprozessen sowie in Grundbuch-, Register-, Nachlass- und Konkursangelegenheiten. Ferner sind Sie für die Protokollierung der Gerichtsverhandlungen zuständig und nehmen darüber hinaus Zeugenaussagen auf. Ebenso verwalten Sie Akten und sind für die deren Ablage verantwortlich. Justizverwaltungsbeamte fertigen Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen an und beglaubigen diese – in der Gerichtskasse kümmern Sie sich um finanzielle Belange.
