Private und gesetzliche Krankenversicherung sind zwei jeweils völlig unterschiedliche Systeme, die sich mehr oder weniger an das System der Beihilfe anpassen lassen. Die private Krankenversicherung ist durch die flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten in den meisten Fällen die bessere Wahl, wenngleich die gesetzliche Kasse durch Familientarife und verschiedene Pauschalen eine gute Alternative darstellen kann. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Beihilfe – Die Grundlage
Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, über die der Dienstherr einen Teil Ihrer tatsächlichen Krankheitskosten übernimmt. Die übrigen Kosten trägt die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz. Voraussetzung für die Erstattung von Beihilfeleistungen ist, dass Sie eine vom Arzt ausgestellte Rechnung über Ihre Behandlung besitzen.
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich bei allen Dienstherren nach Ihrer persönlichen Situation. Die Beihilfesätze betragen (mit geringen Abweichungen) bundesweit:
- 50 Prozent für Beamte mit weniger als zwei Kindern
- 70 Prozent für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 70 Prozent für den Ehegatten von Beamten
- 80 Prozent für jedes Kind und für Waisen
Reichen Sie eine Rechnung von 100 Euro für Ihre Kinder ein, erhalten Sie 80 Euro Beihilfe. Die übrigen 20 Euro leistet die Krankenversicherung, eine Zahlung aus eigener Tasche ist durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland nicht möglich.
Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung funktioniert nach einem System, bei dem sich der Beitrag nicht nach pauschalen Sätzen, sondern Ihrem individuellen Zustand richtet. Das bedeutet: Alter, Gesundheit und ausgeübter Beruf spielen eine wesentliche Rolle. Auch der regelmäßige Konsum von Tabak oder Alkohol wirkt sich auf den monatlichen Beitrag aus. Hintergrund ist, dass die Krankenversicherung für Ihre tatsächlichen Behandlungskosten aufkommen muss.
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz gibt es sogenannte Beihilfetarife (beihilfekonforme Krankenversicherung). Denn: Ihre „tatsächlichen Behandlungskosten“ betragen nach der Erstattung durch die Beihilfe nur noch 20, 30 oder 50 Prozent. Wir müssen also nicht für die vollen Krankheitskosten, sondern nur einen Teil von ihnen aufkommen. Die private Krankenversicherung ist damit auf den Beihilfeanspruch zugeschnitten.
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in weiteren Punkten erheblich vom gesetzlichen Pendant:
- Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag, bei dem der Versicherer die vereinbarten Leistungen garantiert erbringen muss. Kürzungen oder „Anpassungen“ sind ohne Ihre Zustimmung nicht möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, Wahlleistungen wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung zu vereinbaren.
- Wir übernehmen Behandlungskosten bis über die Gebührensätze der GOÄ/GOZ hinaus.
- Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung (BRE), wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten und bis auf Vorsorgeuntersuchungen während des Versicherungsjahres nicht zum Arzt gehen.
- Zahnärztliche Leistungen können bis zu 100 Prozent übernommen.
Die Anpassung an die Beihilfe macht die private Krankenversicherung zur meist besten Lösung für Beamte. Denn: Da wir als Versicherer weniger leisten müssen, sinkt natürlich Ihr monatlicher Beitrag. Lassen Sie sich persönlich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz beraten, um mehr über die private Krankenversicherung für Beamte zu erfahren!
Die gesetzliche Krankenversicherung
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung basiert die gesetzliche Kasse auf einem sogenannten Solidarsystem, in das jeder Versicherte auf Basis seines Einkommens einen Beitrag leistet. Er beträgt aktuell rund 18 Prozent des Bruttoeinkommens, da es bei Beamten keinen „Arbeitgeber-Anteil“ (sondern nur die Beihilfe) gibt. Arbeitnehmer zahlen nur die Hälfte, da der Arbeitgeber 50 Prozent des Versicherungsbeitrags übernimmt.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung schließen Sie keinen zivilrechtlichen Vertrag und haben damit kaum Einfluss auf die Leistungen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und können dadurch jederzeit vonseiten des Gesetzgebers angepasst werden. Für Beamte ist die gesetzliche Kasse daher in der Regel nicht geeignet, da es weder eine Anpassung an die Beihilfe gibt und sie diese damit „verschenken“ noch die Möglichkeit vorhanden ist, Leistungen anzupassen.
In bestimmten Fällen kann die gesetzliche Krankenversicherung aber eine gute Alternative zur privaten Krankenversicherung sein:
- Wegen gesundheitlicher Risiken ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nur mit Zuschlägen oder gar nicht möglich
- Die Familienversicherung, bei der Ehegatte und Kinder kostenfrei mitversichert sind, ist im Vergleich zur PKV rentabler
