Beamte auf Probe
Nach der Ausbildung sollen Sie in der Probezeit Ihre Eignung und Befähigung für den Dienst auf Lebenszeit unter Beweis stellen. In der Probezeit sind Kündigungen noch jederzeit möglich. Auch wenn Sie die Probezeit bestanden haben, heißt das nicht, dass Sie unmittelbar zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Häufig werden Lehrer zunächst angestellt.
Als Lehrer im Anstellungsverhältnis unterliegen Sie wieder der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre private Krankenversicherung in dieser Zeit ruhen lassen und später problemlos wieder in den ursprünglichen Tarif einsteigen.
