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DBV Stefan Niebler in Bayreuth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Als Beamte der Polizei müssen Sie Tag für Tag risikoreichen Aufgaben nachgehen. Hierbei ist Ihre Gesundheit nicht selten einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass Sie eine Krankenversicherung haben, auf die Sie sich verlassen können. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erhalten Sie die optimale Lösung.

Ihr Beamtenverhältnis

Aufgrund Ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses sollten Sie sich als Beamte der Polizei auch um maßgeschneiderte Versicherungslösungen kümmern. Ihr Beamtenverhältnis ist geprägt von umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei steht Ihre finanzielle, aber auch Ihre gesundheitliche Fürsorge im Fokus des Dienstherrn.
 
Seiner Pflicht zur finanziellen Fürsorge kommt Ihr Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehalts nach. Der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann Ihr Dienstherr hingegen auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Hierbei kann er sich entweder der Beihilfe oder aber der freien Heilfürsorge bedienen. Dies gilt im Übrigen nicht nur während Ihres aktiven Dienstes. Die Fürsorgepflichten des Dienstherrn dauern auch dann noch an, wenn Sie sich bereits im Ruhestand befinden. Schließlich werden Sie nicht ohne Grund zum Beamten auf „Lebenszeit“ ernannt.
 

Beihilfe und freie Heilfürsorge

Ihr Dienstherr beteiligt sich an Ihren Gesundheitskosten. Wie er dieser Pflicht nachkommt, ist seine Entscheidung. Hierbei kann er sich zwischen der freien Heilfürsorge und der Beihilfe entscheiden. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Die Leistungen können Sie dabei am ehesten mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Im Gegensatz dazu steht die Beihilfe. Diese übernimmt die anfallenden Gesundheitskosten nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Für die übrigen Kosten muss der Beamte aufkommen.
 
Damit die übrigen Kosten für den Beamten der Polizei nicht zur finanziellen Belastung werden, ist er dazu verpflichtet eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei besteht, anders als bei Angestellten, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt, sollten Sie sich für eine leistungsstarke private Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Restkostenversicherung für Beamte der Polizei im Angebot.

Beihilfeanspruch

Nicht jeder Beamte der Polizei erhält die gleich hohe Unterstützung durch die zuständige Beihilfestelle. Hierbei kommt es auf persönliche Faktoren des Beamten an. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, erhalten einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Beamtenkinder erhalten ebenfalls Unterstützung durch die Beihilfe. Ihr Anspruch umfasst 80%. Wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, besteht der Anspruch auf Beihilfe nach wie vor. Hier stehen ihm 70% zu.

Die Vorteile

Beamte der Polizei, die einen Beihilfeanspruch haben, können sich einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen aufgelistet.

Beitragsberechnung

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers bemessen. Hier muss jedes Mitglied 15,5% seines monatlichen Einkommens an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Allerdings wiegt dieser Beitrag für Beamte der Polizei weit mehr als für klassische Angestellte. Dies rührt daher, dass Beamte der Polizei in Gänze allein für die Versicherungsbeiträge aufkommen müssen. Im Gegensatz dazu übernimmt der Arbeitgeber eines Angestellten anteilig die Hälfte der anfallenden Versicherungsbeiträge. Im Umkehrschluss muss ein Beamter der Polizei mit dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten die doppelten Versicherungsbeiträge zahlen.
 
Ihr Einkommen spielt bei den Versicherungsbeiträgen in der privaten Krankenversicherung keine Rolle. Hier kommt es auf andere Faktoren an. Allen voran spielen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und Ihr Leistungsumfang die maßgebliche Rolle. Da sich die Beihilfe zu mindestens 50% an Ihren Gesundheitskosten beteiligt, müssen Sie mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth nur einen bestimmten Teil Ihrer Gesundheitskosten abdecken. Dementsprechend fallen die Beiträge sehr günstig aus.

Leistungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen vom Gesetzgeber festgelegt. Ein Mitspracherecht der Mitglieder gibt es hier nicht. Der Gesetzgeber muss dabei eine offensichtlich schwere Aufgabe erfüllen. Mit dem ausgestalteten Leistungskatalog muss er zu möglichst niedrigem Kostenaufwand allen Interessensgruppen gleichermaßen gerecht werden. Hierbei handelt es sich um eine Mammutaufgabe, die er gar nicht stemmen kann. Infolgedessen erhält der Beamte der Polizei nicht nur Leistungen, die er gar nicht benötigt. Darüber hinaus fehlt es an anderer Stelle an Leistungen, die für ihn wichtig sind. Dies erfordert ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft. Wer mehr Leistungen benötigt, kommt um teure private Zusatzversicherungen nicht herum.
 
Bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können sich Beamte der Polizei ihren ganz individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Vom günstigen Basisschutz zum umfangreichen Premiumschutz und guten Preis-Leistungs-Verhältnissen: Sie können die Leistungen ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgestalten.

Beihilfe

Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss leider auf die Gesundheitsfürsorge seitens seines Dienstherrn verzichten. Diese leistet bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
 
In der privaten Krankenversicherung steht dem Beamten der Polizei die volle Unterstützung durch die Beihilfe zu.

Anwartschaftsversicherung

Viele Beamte der Polizei beziehen während ihres aktiven Dienstes freie Heilfürsorge. Um eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung müssen diese sich vorerst nicht kümmern. Schließlich übernimmt der Dienstherr die Gesundheitskosten vollumfänglich. Allerdings sollten sich Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge unbedingt vor Augen führen, dass sie früher oder später ebenfalls Beihilfe beziehen werden. Dann ist der Weg in eine Restkostenversicherung verpflichtend.
 
Es kann unterschiedliche Ursachen für die Umwandlung von Heilfürsorge zur Beihilfe geben. Zum einen wandelt sich die Heilfürsorge häufig nach Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit in einen Beihilfeanspruch um. Nun hat der Beamte sich profiliert und darf Beihilfe beziehen. Eine weitere Ursache kann der Wechsel vom risikoreichen Außen- zum ungefährlichen Innendienst sein. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand steht dem Beamten der Polizei die Beihilfe zu.
 
Allerdings ist ein später Eintritt in die private Krankenversicherung aufgrund des fortgeschrittenen Alters häufig mit hohen Kosten verbunden. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für Ihre spätere beihilfekonforme Krankenversicherung sichern.

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Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt ihren ersten, kostenlosen Beratungstermin.

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