Freie Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit
Beamte in Vollzugsdiensten wie Polizei oder Feuerwehr erhalten im aktiven Dienst alle notwendigen medizinischen Leistungen durch den Dienstherrn – oft direkt über den polizeiärztlichen Dienst oder als Abrechnung nach dem SGB V-Standard. Das bedeutet:
- Keine eigenen Arzt- oder Medikamentenkosten
- Umfangreich abgesichert, auch bei stationärer oder ambulanter Behandlung
- Auszahlung erfolgt direkt – ohne eigene Zahlungen
Tipp: Oft werden gewisse Bereiche wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktiker-Leistungen nicht vollständig abgedeckt. Eine private Zusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz schließt diese Versorgungslücken.