stage-background.jpg

DBV Stefan Niebler in Bayreuth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Beamte – nutzen Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe optimal aus

Beamte in der öffentlichen Verwaltung haben, gleich bei welchem Dienstherrn sie beschäftigt sind, einen Anspruch auf Beihilfe. Dadurch übernimmt der Dienstherr (Bund oder Land) mindestens 50 Prozent aller Krankheits- und Behandlungskosten. Die ideale Ergänzung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, die wir Ihnen auf dieser Seite etwas genauer vorstellen.

Beihilfe – das steckt hinter der Zusatzleistung für Beamte

Einen Anspruch auf Beihilfe haben in Deutschland alle Beamten, die beim Bund oder einem der Länder beschäftigt sind. Ausnahmen gibt es für Beamtengruppen mit freier Heilfürsorge, wie sie etwa bei Polizei, Justiz, Zoll und der Bundeswehr beschäftigt sind. Auch Soldaten erhalten freie Heilfürsorge. Im Ruhestand haben jedoch auch Beamte und Soldaten, die während des aktiven Dienstes unentgeltliche ärztliche Versorgung genossen haben, Anspruch auf Beihilfeleistungen. 

Über die Beihilfe, die auf Antrag gewährt wird, trägt der Dienstherr einen Teil der tatsächlich angefallenen Krankheits- und Behandlungskosten. Hierzu reichen Sie die entsprechende Rechnung vom Mediziner, Krankenhaus, Optiker, der Apotheke etc. bei der zuständigen Beihilfestelle ein, woraufhin der Sachbearbeiter die Zahlung entsprechend des Ihnen zustehenden Beihilfesatzes anweist. Die Beihilfesätze betragen (mit geringfügigen Unterschieden) bei allen Dienstherren:

  • Für Beamte im Ruhestand immer 70 Prozent
  • Für ledige Beamte und Bedienstete mit weniger als zwei Kindern 50 Prozent
  • Für den Ehegatten 70 und die Kinder von Beamten 80 Prozent
  • Ab dem zweiten Kind 70 Prozent auch für den Beamten selbst

Damit übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe 50, 70 oder sogar 80 Prozent der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Teil empfiehlt sich für Beamte und ihre Angehörigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung, die an den Prozentsatz der Erstattung angepasst ist.

Wie funktioniert die Beantragung der Beihilfe? 

Beim Bund sowie bei den einzelnen Ländern sind sogenannte Beihilfestellen, in Bayern beispielsweise beim Landesamt für Finanzen in Würzburg und Augsburg, eingerichtet. Um die Ihnen zustehende Beihilfe zu erhalten, müssen Sie diese mit dem entsprechenden Formblatt oder über ein bestehendes Online-Portal beantragen. Das läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  • Sie sammeln Ihre Rechnungen und zählen diese zusammen. Wichtig hier: Mit der Rückerstattung der beihilfekonformen Krankenversicherung hat die Beihilfe nichts zu tun. Erstere erhalten Sie unabhängig von einer Beihilfeleistung. 
  • Sie stellen den Antrag auf Beihilfe. Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten, die Summe der eingereichten Rechnungen sowie Zusatzinformationen zu den Behandlungskosten (etwa unfallbedingte Aufwendungen) ein. 
  • Sie erhalten den Beihilfebescheid, der gegebenenfalls Rückfragen oder Hinweise enthält. Das kann passieren, wenn Aufwendungen nicht beihilfefähig sind oder Rechnungen unlesbar oder unvollständig eingereicht wurden. Achten Sie daher stets auf eine bestmögliche Lesbarkeit aller Dokumente. 

Nachdem die Beihilfe überwiesen wurde, können Sie die Rechnung des Arztes überweisen – sofern Sie keine Zahlung vorstrecken möchten. Den anderen Teil der Kosten erhalten Sie von der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Hier läuft die Beantragung der Kosten ähnlich ab, wenngleich einige Besonderheiten zu beachten sind. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Zeilen. 

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV im Überblick

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ergänzen Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe und kommen so in der Summe auf eine Kostenerstattung von 100 Prozent. Bei ihr handelt es sich um eine private Krankenversicherung, da die gesetzlichen Kassen keine an die Beihilfe angepassten Tarife anbieten. Bestimmte Dienstherren gewähren jedoch einen Zuschuss zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Die Grundlagen der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in verschiedenen Punkten von der gesetzlichen Krankenkasse. Dazu gehören:

  • Sie schließen einen zivilrechtlichen Versicherungsvertrag, der nicht einseitig geändert werden kann
  • Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Bei Beamten spielt der Beihilfesatz eine zusätzlich wichtige Rolle
  • In der privaten Krankenversicherung vereinbaren Sie alle Leistungen individuell mit dem Versicherer. Anders als in der GKV können Sie also Zusatzleistungen und Ausschlüsse in Ihrem Vertrag integrieren
  • Eine Familienversicherung ist nicht möglich, weshalb Sie für jede versicherte Person (Ehegatte, Kinder etc.) einen eigenen Vertrag mit individuellen Vereinbarungen benötigen

Anpassungen an die Beihilfe: zusätzliche Besonderheiten der beihilfekonformen Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung unterscheidet sich zusätzlich dadurch von der „normalen“ privaten Krankenversicherung, dass bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth eine Anpassung an Ihren Beihilfeanspruch erfolgt. Wir übernehmen also die verbleibenden 20, 30 oder 50 Prozent der Krankheits- und Behandlungskosten. Das bedeutet für Sie in allen Fällen einen im Vergleich zur 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine erhebliche Ersparnis beim monatlichen Beitrag. Für Beamte ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung daher in der Regel die bessere Wahl.

Gesetzliche Krankenversicherung: für Beamte nur selten wirklich sinnvoll 

Viele Beamte fragen sich insbesondere zu Beginn der Laufbahn im Staatsdienst, ob sie sich gesetzlich oder private krankenversichern solle. Die gesetzliche Krankenversicherung hat dabei jedoch einige Nachteile, die sich durch die Vorteile auf der anderen Seite nur selten ausgleichen lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu dieser Thematik.

Nachteile für Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse

Sind Sie in der GKV versichert, richtet sich der monatliche Beitrag nach Ihren Bruttobezügen. Dadurch, dass Sie keine Rechnungen von den behandelnden Ärzten erhalten, steht Ihnen in den meisten Bundesländern und beim Bund keine Beihilfe zu. Vielmehr können Sie nur für diejenigen Aufwendungen (etwa Zahnbehandlungen) Beihilfe beantragen, für die Sie auch eine Rechnung des Behandlers erhalten haben. 

Einen „Arbeitgeber-Anteil“, wie er in der freien Wirtschaft üblich ist, gibt es für Beamte nicht. Der Dienstherr übernimmt also nicht die Hälfte des monatlichen KV-Beitrages, sondern erstattet nur eventuelle Rechnungen zum Ihnen zustehenden Beihilfesatz. Dadurch ist die PKV der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth für Beamte normalerweise attraktiver.

Vorteile der GKV für Beamte

In der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand, was in der gesetzlichen Krankenkasse nicht der Fall ist. Bestimmte Vorerkrankungen können in der PKV zu hohen Risikozuschlägen führen oder dafür sorgen, dass Sie gar nicht in der Krankenversicherung aufgenommen werden. Hier ist die gesetzliche Kasse mit ihren pauschalen Beitragssätzen eine mögliche Alternative. Auch die Familienversicherung kann für Beamte attraktiv sein. Sie gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt dafür, dass Familienmitglieder kostenfrei beim Hauptverdiener mitversichert werden können.  

Fordern Sie individuelle Beratung an

Geben Sie die gesamte Prüfung in die erfahrenen Hände der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Wir ermitteln für Sie, ob die private und beihilfekonforme Krankenversicherung für Sie als Beamter die richtige Wahl ist und schlagen bei Bedarf passende Alternativen vor. Kommen Sie auf uns zu – wir freuen uns schon auf Sie! Sie haben gerade den Informationstext zur beihilfekonformen Krankenversicherung gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
Termin vereinbaren 0921 50737551 0171 3540254 0921 50737552 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Dienstag:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Freitag:
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
Sonntag:
Geschlossen
karte
In Google Maps öffnen