Die Absicherung:
Das bietet der Beamtenstatus im Justizvollzugsdienst
Justizvollzugsbeamte gehören zusammen mit Polizisten, Feuerwehrbediensteten und Zollbeamten zu den am besten abgesicherten Beamten in Deutschland. Das liegt vor allem an der freien Heilfürsorge, die eine zusätzliche Krankenversicherung entbehrlich macht. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen eine ergänzende Absicherung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz unentbehrlich ist. Diese Ansprüche haben Sie gegen Ihren Dienstherrn: Auch hier gibt es einige Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die meisten Punkte sind jedoch identisch.
Justizvollzugsbeamte haben gegen Ihren Dienstherrn unter anderem die folgenden Ansprüche:
- Bezüge und Leistungen, wie sie allen Beamten zustehen. Dazu gehören etwa Zuschläge für die Familie oder den Dienst zu ungünstigen Zeiten
- Freie Heilfürsorge. Sie ersetzt die Krankenversicherung vollständig, wird aber nach dem aktiven Dienst durch den Anspruch auf Beihilfe ersetzt. In einigen Bundesländern erhalten Justizvollzugsbeamte keine Heilfürsorgeleistungen
- Schutz gegen Dienstunfähigkeit. Sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf das Mindestruhegehalt, das zwischen 1200 und 1600 Euro monatlich (je nach Dienstherrn) liegt
Die genannten Leistungen decken einige der wichtigsten, bei weitem aber nicht alle Risikobereiche ab. In den nächsten Abschnitten stellen wir Ihnen daher drei elementare Versicherungen für Justizvollzugsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz etwas genauer vor.
