Beamte im Ruhestand und die Versorgung: diese Ansprüche haben Sie

Nach dem aktiven Dienst folgt bei Beamten – entweder mit 60 oder bei Erreichen der Regelaltersgrenze – die Versetzung in den Ruhestand. Hier sind Sie weiterhin Beamter, viele Vorschriften finden jedoch keine Anwendung mehr. Auf dieser Seite der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erfahren Sie mehr über die Ansprüche, Rechte und Pflichten von Beamten im Ruhestand. Dazu bringen wir Ihnen die optimale Absicherung etwas näher.

Beamtenversorgung: Die Grundlagen der Alimentation

Beamte erhalten während des aktiven Dienstes Bezüge, die sogenannte „amtsangemessene Alimentation“, zu der auch die entsprechenden Zulagen gehören. Mit der Versetzung in den frühzeitigen (Dienstunfähigkeit) oder endgültigen (Altersgrenze) Ruhestand ändert sich lediglich die Höhe und Zusammensetzung der Bezüge. Die Grundlagen der Besoldung, die in den Landesbesoldungsgesetzen (LBesG) oder dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt sind, gelten jedoch auch für Beamte im Ruhestand. 

Wie auch im aktiven Dienst, umfasst die Besoldung von Beamten im Ruhestand verschiedene Bestandteile. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gibt Ihnen zu diesen Bestandteilen einen kurzen Überblick:

  • Das Ruhegehalt bildet die Grundlage der Ruhestandsbesoldung
  • Beihilfe steht Ihnen weiterhin zu
  • Hinterbliebenenfürsorge und Unfallleistungen, wenn dieser Fall eintritt
  • Übergangsgeld und Pflegeleistungen

Anders als bei der gesetzlichen Rente, berechnet sich die Pension (das Ruhegehalt) nicht nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 45 Jahre, sondern nach der Ihnen zuletzt zustehenden Besoldung vor der Versetzung. Daneben sind für die Höhe des Ruhegehalts maßgeblich:

  • Die aktiven Dienstjahre (Teilzeit wird auf Vollzeit umgerechnet)
  • Der Faktor pro Dienstjahr
  • Die Höchstgrenze, falls sie erreicht wird
  • Die Mindestpension, falls sie nicht überschritten wird

Pro aktivem Dienstjahr erhalten pensionierte Beamte rund 1,7 Prozent der Ihnen zuletzt zustehenden Bezüge. Der „Deckel“, also das nach dem Gesetz maximal mögliche Ruhegehalt, beträgt in den meisten Ländern und beim Bund rund 70 Prozent der Bezüge. Selbst wenn Sie also durch den genannten Faktor über diese Grenze kommen, wird das Ruhegehalt maximal in Höhe dieses Prozentsatzes gewährt. 

Neben dieser Obergrenze gibt es für Beamte aber auch eine Untergrenze bei der Pension. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder rund 1400 Euro (im Durchschnitt). Haben Sie durch die Multiplikation Ihrer aktiven Dienstjahre mit dem Faktor pro Dienstjahr und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Grenze nicht erreicht, erhalten Sie dennoch eine Pension in der Höhe des entsprechenden Mindestruhegehalts. 

Die Berechnung des Ruhegehalts von Beamten ist eine komplexe Materie, bei der Sie selbst kaum durchblicken. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stehen Ihnen daher gerne mit Rat und Tat zur Seite – gerne ermitteln wir für Sie Ihre Pensionsansprüche. Auf dieser Basis lässt sich auch ermitteln, ob Sie unter Umständen den Bedarf nach einer Zusatzversicherung oder einem Altersvorsorgevertrag haben.

Früher in Pension: Diese Möglichkeiten gibt es für Beamte

Als Beamter haben Sie die Möglichkeit, ab dem Erreichen der gesetzlichen oder für Ihren Dienstposten vorgesehenen Altersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es aber auch im Staatsdienst möglich, frühzeitig und dafür mit Abschlägen aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth unterscheiden zusätzlich nach dem Grund des Ausscheidens:

  • Schwerbehinderung: Ab dem 60. Lebensjahr ohne Nachteile beim Ruhegehalt
  • Persönlicher Wunsch: Ab dem 63. Lebensjahr mit 0,3 Prozent Pensionsabschlag pro Monat, maximal 14 Prozent
  • Dienstunfähigkeit: Sie erhalten das Ihnen zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit zustehende Ruhegehalt (vereinfacht: Dienstjahre mal Faktor mal Bezüge)

Hinterbliebenen- und Unfallfürsorge werden den Angehörigen von Beamten anstatt oder Ihnen zusätzlich zum Ruhegehalt gewährt, Witwen und Witwern steht die sogenannte Witwenpension zu. Diese Thematik würde hier jedoch den Rahmen sprengen – kommen Sie gerne auf Ihren Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zu, wenn Sie detaillierte Informationen hierzu erhalten möchten.

Versicherungen im Ruhestand von Beamten: wenige, aber wichtige Unterschiede

Mit der Versetzung in den Ruhestand verlassen Sie den aktiven Dienst als Beamter und benötigen daher die Versicherungen, die speziell auf Ihre dienstliche Tätigkeit zugeschnitten sind, nicht mehr. Dazu gehört etwa die dienstliche Haftpflichtversicherung oder die Vermögenschadenhaftpflicht. Auch eine eventuell bestehende Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat nun keinen Sinn mehr. Weiterhin von großer Bedeutung sind jedoch:

  • Private und Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung mit Beihilfetarif
  • Pflegeversicherung

Diese stellt Ihnen das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth in den nächsten Abschnitten kurz vor und zeigt, auf was es hier zu achten gilt.

Die Kfz- und private Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, benötigt abgesehen von wenigen Ausnahmen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist daher auch in Ihrem Fall unverzichtbar, sofern Sie weiterhin mit dem Auto unterwegs sind – bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth profitieren Sie allerdings von attraktiven Bündelrabatten. Sie entstehen, wenn Sie mehrere Versicherungen bei uns kombinieren. 

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht nur unverzichtbar, sondern lässt sich bei uns auch perfekt ins Versicherungspaket „schnüren“. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens, den Sie im Alltag verursacht haben. Beispiele hierfür sind:

  • Sie verletzen mit dem Fahrrad einen Fußgänger
  • Sie schütten eine Getränk über das Notebook Ihres Bekannten
  • Sie stoßen bei einem Besuch beim Nachbarn an eine wertvolle Vase, die dadurch zu Bruch geht

In all diesen und vielen weiteren Fällen leistet die private Haftpflichtversicherung. Kommen Sie einfach auf Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zu, um sich unverbindlich beraten zu lassen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Als Beamter im Ruhestand haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe, meist in Höhe von 70 Prozent. Dadurch übernimmt der Dienstherr einen Großteil Ihrer Krankheitskosten und eine Versicherung ist nur für den verbleibenden Teil notwendig. Da die gesetzliche Krankenversicherung keine Anpassung an die Beihilfe bietet, benötigen Sie eine private Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. 

Wir übernehmen genau den Teil der Kosten, der nach der Beihilfeerstattung übrig bleibt. Darüber hinaus genießen Sie mit uns alle Vorzüge eines Privatpatienten und haben Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung. Zudem können Sie Wahlleistungen, beispielsweise Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, in Anspruch nehmen.

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich immer nach der Krankenversicherung. Sind Sie also privat krankenversichert, müssen Sie auch die Pflegepflichtversicherung etwa bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abschließen. Die Leistungen ähneln jedoch in nahezu allen Bereichen denen der gesetzlichen Pflegekasse. 

Vereinbaren Sie einen Termin bei uns!

Als Beamter im Ruhestand sind Sie nach wie vor umfassend über Ihren Dienstherrn abgesichert. Allerdings gibt es Deckungslücken, vor denen Sie sich mit den Policen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth schützen können. Hierzu ist eine persönliche und individuelle Beratung jedoch unerlässlich – vereinbaren Sie daher noch heute einen ersten Termin bei uns!

Übrigens: Auch im Ruhestand kann sich der Wechsel oder die Anpassung bestimmter Versicherungen noch lohnen! Wir führen gerne einen ausführlichen vergleich für Sie durch. Sie haben gerade den Informationstext über Beamte im Ruhestand gelesen. 

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