Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte der Polizei müssen tagtäglich alles geben, um für die Sicherheit und Ordnung unseres Staates zu sorgen. Hierbei müssen sie nicht selten auch Risiken für Gesundheit und teilweise sogar Leben eingehen. Umso wichtiger ist es, dass Beamte der Polizei eine Krankenversicherung haben, auf die sie sich verlassen können. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth haben wir die optimale Versicherungslösung für Sie parat.

Das Beamtenverhältnis

Als Beamte der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreiche Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorge. Dieser Pflicht kommt Ihr Dienstherr mit der Zahlung des monatlichen Gehalts nach. Wenn Sie sich im Ruhestand befinden erfüllt er diese Pflicht durch ein monatliches Ruhegehalt. Neben der finanziellen Fürsorge trägt der Dienstherr ebenfalls die Gesundheitsfürsorgepflicht für Sie. Hier kann ihr Dienstherr entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge leisten.

Beihilfe oder freie Heilfürsorge

Seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann Ihr Dienstherr auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Zum einen steht ihm dabei die freie Heilfürsorge zur Verfügung. Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, müssen sich um keine Restkostenversicherung kümmern. Schließlich übernimmt die freie Heilfürsorge die anfallenden Gesundheitskosten in Gänze. Für eine zusätzliche Absicherung muss hier nicht gesorgt werden. Anders sieht dies bei der Beihilfe aus. Diese übernimmt nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Damit die restlichen Kosten nicht zur finanziellen Belastung für den Beamten der Polizei werden, muss eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden.

Höhe der Beihilfe

Wie hoch der Beihilfeanspruch im Einzelnen ausfällt hängt von einzelnen Faktoren des Beamten ab. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Die Kinder selbst haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt bei 80%. Wenn Sie als Beamter der Polizei in den wohlverdienten Ruhestand eintreten, liegt Ihr Beihilfeanspruch ebenfalls bei 70%. Egal wie hoch Ihr Beihilfeanspruch ausfällt. Für die übrigen Kosten sind Sie dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist die optimale Versicherungslösung.

Heilfürsorge wird zu Beihilfe

Nur weil Sie als Beamte der Polizei freie Heilfürsorge beziehen bedeutet dies nicht, dass Sie sich niemals Gedanken um eine Restkostenversicherung machen müssen. Gegenteiliges ist der Fall. Jeder Anspruch auf freie Heilfürsorge wandelt sich früher oder später in einen Beihilfeanspruch um. Hierfür kann es unterschiedliche Auslöser geben. Während des Vorbereitungsdienstes erhalten nahezu alle Beamte der Polizei freie Heilfürsorge. Wenn sie nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe ernannt werden, wandelt sich dieser Anspruch bei vielen in einen Beihilfeanspruch um. Ein weiterer Auslöser kann der Wechsel vom risikoreichen Außen- in den sicheren Innendienst sein. Da dem Beamten der Polizei nun keine teuren Risikozuschläge bei der Krankenversicherung mehr drohen, erhält er seitens seines Dienstherrn nun Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wandelt sich jeder Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV können Sie sich trotz späten Eintritts bestmögliche Konditionen sichern.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Beamte der Polizei, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, müssen eine passende Restkostenversicherung abschließen. Bei der Restkostenversicherung haben sie jedoch eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um einen entscheidenden Unterschied zu einem klassischen Angestellten. Diese können nur dann in die private Krankenversicherung eintreten, wenn deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Angestellten nichts anderes übrig als in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.

Beamte der Polizei müssen auf keine derartigen Grenzen achten. Sie können sich stets zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.

Vorteile zur GKV

Wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt, sollten Sie sich unbedingt für eine private Krankenversicherung entscheiden. Schließlich bietet diese gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung weit mehr Vorteile. Im Folgenden haben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungssystemen aufgeführt.

Beitragsberechnung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihr monatliches Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Jeder Versicherungsnehmer muss dabei den identischen Prozentsatz seines Einkommens aufwenden. Dementsprechend zahlen Gutverdiener einen höheren monatlichen Beitrag als Geringverdiener. Dies fußt auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Sozialausgaben. Dies umfasst auch die Versicherungsbeiträge. Allerdings gilt dies bei Beamten der Polizei nicht. Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden sollten, tragen Sie die Beiträge vollständig selbst.
 
In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung werden die Beiträge anders berechnet. Hier spielt nicht Ihr Einkommen, sondern andere Faktoren eine Rolle. Allen voran sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Darüber hinaus können Sie bei der privaten Krankenversicherung Ihren Beihilfeanspruch geltend machen. Das bedeutet, dass Sie bei der beihilfekonformen Krankenversicherung nur maximal 50% der anfallenden Gesundheitskosten absichern müssen. Damit ist eine private Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Beamte weit günstiger als eine private Krankenversicherung für Angestellte. Für junge, gesunde Beamte der Polizei kann die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sogar günstiger sein als eine gesetzliche Krankenversicherung.

Leistungen

Eine gesetzliche Krankenversicherung fordert Ihnen ein Höchstmaß an Kompromissbereitschaft ab. Schließlich haben Sie beim Leistungsumfang keinerlei Mitspracherecht. Sie unterliegen vielmehr dem kleinsten gemeinsamen Nenner, den der Gesetzgeber im Rahmen seines Leistungsumfangs aufgestellt hat. Der Gesetzgeber muss versuchen alle Interessen gleichermaßen abzudecken. Dies kann ihm gar nicht gelingen. Im Umkehrschluss sind Sie als Beamter der Polizei dazu gezwungen, teure private Zusatzversicherungen abzuschließen, wenn Sie mit dem Versicherungsschutz nicht zufrieden sind.
 
In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich nach eigenen Wünschen ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz und Leistungsumfang zusammenstellen. Vom günstigen Basisschutz bis hin zum Premiumschutz mit tollem Preis-Leistungs-Verhältnis ist alles möglich. So können Sie sich stets sicher sein, dass Ihre Gesundheit angemessen abgesichert ist.

Wir sind für Sie da

Eine passende Krankenversicherung ist die wichtigste Absicherung, die ein Mensch haben kann. Beamte der Polizei, die Beihilfe beziehen erhalten mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth einen zuverlässigen und leistungsstarken Schutz.

FAQ - Fragen und Antworten zur Beihilfe

Unterstützt mich die Beihilfe auch, wenn ich Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bin?

Sollten Sie sich als Beamter der Polizei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie auf die Unterstützung der Beihilfe leider verzichten. Im Gegensatz dazu steht Beamten der Polizei, die Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, eine Beihilfe seitens ihres Dienstherrn zu. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine anteilige Beteiligung des Dienstherrn an den anfallenden erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Sobald dem beihilfeberechtigten Beamten der Polizei Gesundheitskosten anfallen, muss er diese zunächst aus eigenen Mitteln bestreiten. Anschließend kann er diese Kosten bei seiner Beihilfestelle und seiner privaten Krankenversicherung geltend machen. Anders verhält es sich jedoch bei Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Sie werden vielmehr unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung beglichen.
 
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Beihilfe schlichtweg inkompatibel. Hier zahlen die Mitglieder monatliche Versicherungsbeiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einkommen des Beamten der Polizei ab. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge zur Hälfte. Im Gegensatz zu klassischen Angestellten können sich Beamte der Polizei bei der Kostentragung auf die Unterstützung seitens ihres Dienstherrn nicht verlassen. Sie müssen damit bei identischem Gehalt doppelt so hohe Versicherungsbeiträge wie Angestellte bezahlen. In Anbetracht der schwachen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Kosten schlichtweg zu hoch.

Wie hoch fallen die Beihilfesätze im Einzelnen aus?

Die Regelungen rund um die Höhe der Beihilfe sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier haben die Länder vielmehr Gestaltungshoheit. Obwohl jedes Bundesland eigene Beihilfevorschriften verfassen kann, sind diese überwiegend im Einklang mit den Bundesvorschriften. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren des Beamten der Polizei ab. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Hier übernimmt die Beihilfestelle die erstattungsfähigen Gesundheitskosten des Beamten der Polizei zur Hälfte.
 
Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben wiederum einen erhöhten Beihilfeanspruch. Dieser liegt bei 70%. Erst, wenn die Kinder nicht mehr Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen, sinkt der Beihilfeanspruch wieder auf 50%. Die Kinder des Beamten der Polizei selbst haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Wenn der Beamte in den Ruhestand eintritt, steigt die Beihilfe wieder auf 70%.

Steht mit auch im Ruhestand Beihilfe zu?

Polizisten befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während der Beamte zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr wiederum Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu zählt zum einen die finanzielle Fürsorge. Dieser kommt der Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehalts nach. Darüber hinaus muss der Dienstherr der Beamten der Polizei einer Krankenfürsorgepflicht nachkommen. Hier bedient sich der Dienstherr in den meisten Fällen der Beihilfe.
 
Diese gegenseitigen Rechte und Pflichten dauern ein Leben lang an. Beamte der Polizei werden nicht ohne Grund auf Lebenszeit verbeamtet. Damit enden die Rechte des Beamten auch nicht mit Eintritt in den Ruhestand. So steht dem Beamten ein monatliches Ruhegehalt zu. Doch nicht nur finanziell werden sie von ihrem Dienstherrn unterstützt. Der Krankenfürsorgepflicht kommt der Dienstherr auch bei Beamten im Ruhestand durch einen Beihilfeanspruch nach. Beamte der Polizei, die sich im Ruhestand befinden, haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Die Restkosten in Höhe von 30% müssen mit einer Restkostenversicherung abgedeckt werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stehen Ihnen mit der beihilfekonformen Krankenversicherung zur Seite.

Wie lange erhalte ich Beihilfe für meine Kinder?

Beamte der Polizei erhalten seitens ihres Dienstherrn auch Beihilfeunterstützung für die Kinder. Dieser Anspruch besteht ab Geburt des Kindes. Der Anspruch auf Beihilfe besteht allerdings nicht ein Leben lang. Hierbei orientiert sich der Dienstherr vielmehr an den Vorgaben zum Kindergeld. Das bedeutet im Einzelnen, dass ein Anspruch auf Beihilfe für die Kinder des Beamten maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr besteht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich das Kind im Studium oder einer anderweitigen Ausbildung befindet. Da die Beihilfe bei Kindern 80% der Gesundheitskosten übernimmt, bestehen auch hier Restkosten, die man abdecken muss. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth sind Sie auf der sicheren Seite.

Steht meinem Ehepartner auch Beihilfe zu?

Beamte der Polizei haben nicht nur einen Beihilfeanspruch für ihre Kinder. Auch die Ehepartner des Beamten können einen Anspruch auf Beihilfe haben. Ob dieser Anspruch besteht, hängt jedoch von den jeweiligen Beihilfevorschriften ab. Hier werden Voraussetzungen festgeschrieben, die vorliegen müssen, damit ein Anspruch auf Beihilfe überhaupt besteht. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf dem Einkommen des Ehepartners. Wie hoch das Einkommen ausfallen darf, hängt von den Vorschriften des Bundeslandes ab. In der Regel gilt hierbei die maximale Einkommensgrenze von 18.000 Euro im Jahr. Nur, wenn der Ehepartner nicht mehr verdient, kann er einen Anspruch auf Beihilfe geltend machen.
 
Darüber hinaus darf sich der Ehepartner nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Hieraus würde nämlich resultieren, dass der Ehepartner des Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müsste. Dass die Voraussetzungen vorliegen, muss der Beihilfestelle in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden. Hierbei ist in aller erster Linie der Steuerbescheid von großer Bedeutung. Der Ehepartner des Beamten der Polizei hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Für die restlichen 30% besteht auch für diesen eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist die optimale Lösung.

Besteht ein Beihilfeanspruch auch bei osteopathischen Behandlungen?

Die Beihilfe unterstützt den Beamten der Polizei bei weitaus mehr Behandlungen als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Dies gilt auch bei einer Reihe von Anwendungen, die durch Heilpraktiker durchgeführt werden. Auch osteopathische Behandlungen werden hiervon umfasst. Bei bestimmten Bereichen des Körpers übernimmt die Beihilfe die Kosten. Hierbei sind jedoch die geltenden Höchstgrenzen zu beachten. Einsehen können Sie die Höchstgrenzen für Behandlungen durch Heilpraktiker in der sogenannten „Erstattungsliste“. Diese ist eine Vereinbarung zwischen Heilpraktiker-Verbänden und dem Bundesministerium des Innern.

Können Rehabilitationsmaßnahmen bei der Beihilfe geltend gemacht werden?

Rehabilitationsmaßnahmen sind für Beamte der Polizei nur dann beihilfefähig, wenn sich der Beamte im aktiven Dienst befindet. Das heißt im Umkehrschluss, dass Beamte im Ruhestand keinen Beihilfeanspruch haben. Dasselbe gilt für Familienmitglieder, die ihrerseits einen Beihilfeanspruch haben. Sollte ein Anspruch bestehen, werden nur die ärztlich bedeutsamen Kosten übernommen. Sogenannte „Hotelkosten“ für Unterkunft und Essen trägt die Beihilfe in der Regel nicht.

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