Sollten Sie sich als Beamter der Polizei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie auf die Unterstützung der Beihilfe leider verzichten. Im Gegensatz dazu steht Beamten der Polizei, die Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, eine Beihilfe seitens ihres Dienstherrn zu.
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine anteilige Beteiligung des Dienstherrn an den anfallenden erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Sobald dem beihilfeberechtigten Beamten der Polizei Gesundheitskosten anfallen, muss er diese zunächst aus eigenen Mitteln bestreiten.
Anschließend kann er diese Kosten bei seiner Beihilfestelle und seiner privaten Krankenversicherung geltend machen. Anders verhält es sich jedoch bei Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Sie werden vielmehr unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung beglichen.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Beihilfe schlichtweg inkompatibel. Hier zahlen die Mitglieder monatliche Versicherungsbeiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einkommen des Beamten der Polizei ab. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge zur Hälfte.
Im Gegensatz zu klassischen Angestellten können sich Beamte der Polizei bei der Kostentragung auf die Unterstützung seitens ihres Dienstherrn nicht verlassen. Sie müssen damit bei identischem Gehalt doppelt so hohe Versicherungsbeiträge wie Angestellte bezahlen. In Anbetracht der schwachen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Kosten schlichtweg zu hoch.