Beihilfestellen in Deutschland

Als Beamte der Polizei gehen Sie täglich einer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit nach. Ihren Dienst leisten Sie dabei entweder bei einer Bundes- oder einer Landesbehörde ab. Seitens Ihres Dienstherrn haben Sie Ansprüche auf eine finanzielle sowie gesundheitliche Vorsorge. So muss dieser Ihnen unter anderem die sogenannte Beihilfe leisten. Ihr Ansprechpartner ist dabei stets die Beihilfestelle des Landes oder des Bundes. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth einige wichtige Informationen rund um die Beihilfe sowie den dazugehörigen Beihilfestellen liefern.

Das Beamtenverhältnis

Sie befinden sich als Beamte der Polizei in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Auf der einen Seite sind Sie zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr muss wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu zählt zunächst die finanzielle Fürsorge. Dieser Pflicht kommt er durch Zahlung eines monatlichen Gehalts nach. Doch darüber hinaus muss er Ihnen eine Gesundheitsfürsorge leisten. Dieser Pflicht kommen die meisten Dienstherren durch die sogenannte Beihilfe nach. Hier werden die erstattungsfähigen Gesundheitskosten des Beamten der Polizei anteilig von der sogenannten Beihilfestelle übernommen.

Der Beihilfeanspruch

Bei der Beihilfe stehen nicht allen Beamten gleich hohe Ansprüche zu. Hierbei kommt es vielmehr auf die Festlegungen in den jeweiligen landesrechtlichen Beihilfevorschriften an. Den beihilfeberechtigten Beamten der Polizei werden dabei anteilig die Kosten für Krankheit, Geburt, Pflege und Vorsorgeuntersuchungen zu einem Teil von der Beihilfestelle übernommen. Der Mindestanspruch der Beihilfe liegt bei 50%. Durch diese 50% sind nicht nur medizinisch notwendige Behandlungen, sondern auch Heil- bzw. Hilfsmittel für den Beamten der Polizei abgedeckt.

Nicht nur dem Beamten selbst steht Beihilfe zu. Auch Kinder des Beamten sind beihilfeberechtigt. Diese werden mit Beihilfe in Höhe von 80% unterstützt. Mit der Kinderzahl steigt auch der Beihilfeanspruch des Beamten der Polizei. Beamte mit mehr als einem Kind, haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Der Beihilfeanspruch des Kindes besteht jedoch nur solange, wie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Mithin erlischt er spätestens mit vollendetem fünfundzwanzigstem Lebensjahr. Der Beihilfeanspruch des Beamten der Polizei schrumpft dann wieder auf 50%.
 
Beamte der Polizei werden nicht ohne Grund auf Lebenszeit verbeamtet. Auch nach aktiver Dienstzeit besteht das Beamtenverhältnis nach wie vor. Hierbei spielen vor allem die Fürsorgepflichten des Dienstherrn eine große Rolle. So muss dieser Sie weiterhin finanziell unterstützen. Dies geschieht durch Zahlung eines monatlichen Ruhegehalts. Darüber hinaus trifft ihn auch weiterhin die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Aus diesem Grund steht Ihnen auch im Ruhestand eine Beihilfe in Höhe von 70% zu.

Die Pflicht zur Restkostenversicherung

Seit geraumer Zeit gilt in Deutschland für jedermann eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Schließlich sollen der Gesundheit keine finanziellen Hindernisse im Wege stehen. Da beihilfeberechtigte Beamte der Polizei bereits einen Teil ihrer Kosten vom Dienstherrn ersetzt bekommen, gilt für sie die Pflicht zum Abschluss einer sogenannten Restkostenversicherung. Hierbei ergibt sich für die Beamten der Polizei eine besondere Stellung. Sie können sich anders als klassische Angestellte einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Damit Sie eine angemessene Gesundheitsfürsorge erhalten, sollten Sie sich dabei für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Restkostenversicherung für Beamte der Polizei im Angebot.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
 
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
 
Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Bad  Homburg
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe
 
Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900
Bonn – Inland

Bonn - Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
 
Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock
 
Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart
 
Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

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Kontaktieren Sie einen unserer kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
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sowie nach Vereinbarung
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Freitag:
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
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