Sie studieren an einer Fachhochschule, wobei die öffentliche Verwaltung im Mittelpunkt steht. Neben der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen absolvieren Sie auch praktische Studienabschnitte. Die dreijährige Ausbildung schließt mit dem Bachelor ab.
Voraussetzungen
Die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife wird als Qualifikation zum Studium vorausgesetzt. Eventuell wird auch ein vergleichbarer Bildungsabschluss zur Zulassung an der Fachhochschule anerkannt. Darüber hinaus müssen Sie beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen wie die von den jeweiligen Bundesländern festgelegten Höchstaltersgrenzen. Außerdem müssen Sie einen schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil meistern.
Studieninhalte
Im Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung bringt man Ihnen vor allem rechtliche, wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte bei. Mit diesen theoretischen Grundlagen haben Sie das Rüstzeug, um später problemlos in der Behörde arbeiten zu können. Die Theorie findet in Form von Vorlesungen, Seminare und Übungen statt. Rechtliche Grundlagen werden beispielsweise bei Veranstaltungen zu den Themen des Sozialversicherungs-, allgemeinen Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens-, Europa- und Zivilrechts vermittelt.
Neben einer umfassenden Bildung im Bereich der Verwaltungslehre sowie der Technologie rund um Information und Kommunikation, erlernen Sie wirtschaftliche Aspekte in den Veranstaltungen zur Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und öffentlichen Finanzwirtschaft. Damit Sie später einen problemlosen, ungezwungenen und freundlichen Kontakt zu den Bürgern pflegen können, werden auch Aspekte wie Soziologie, Politik und Sozialpsychologie eingehend behandelt.
Praktische Studieninhalte
Durch den praktischen Anteil macht man Sie früh mit dem beruflichen Alltag in einer Behörde vertraut. Dabei sammeln Sie bereits erste Berufserfahrungen und können Ihre erlernten theoretischen Kenntnisse aus dem Studium direkt in der Praxis anwenden.
