Was macht die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte so wichtig?

Als Beamter stehen Sie im Staatsdienst. Das bedeutet, das unabhängig von Ihrer Tätigkeit, es zumeist darum geht, in irgendeiner Form Steuergelder zu verwalten. Ob Sie im sozialen Bereich arbeiten, in der klassischen Kernverwaltung einer Kommune oder in irgendeinem anderen Verwaltungsbereich – ein Schaden am Vermögen Ihres Arbeitgebers bedeutet immer auch einen Schaden an Steuergeldern.

Aus diesem Grund ist gewissenhaftes Wirtschaften und Arbeiten hier unerlässlich. Kommt es dann doch einmal zu einem Fehler und einem Schaden für Dritte beispielsweise, können diese an Ihren Dienstherrn im Zuge des Schadensersatzes herantreten. Regelmäßig hat der Dienstherr dann die Möglichkeit, Sie für den entstandenen Schaden in die Diensthaftung zu nehmen. Gleiches gilt, wenn durch Fehler in der Arbeit Eigenschäden entstehen. Die Bandbreite möglicher Fehler ist hier riesig.

Aus diesem Grund ist es so wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte auseinanderzusetzen. Das im privaten Bereich eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich ist, ist vielen Versicherungsnehmern absolut klar. Beim Thema Diensthaftpflicht sollten Sie auf keinen Fall auf eine ähnliche Absicherung verzichten. Denn wie im Fall eines Haftpflichtschadens im privaten Umfeld, kann ein Diensthaftpflichtfall sehr schnell zu einer teuren Angelegenheit werden.

Unter welchen Umständen kann es zu Regressansprüchen an einen Beamten kommen

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es zu Regressansprüchen gegen einen Beamten durch seinen Dienstherrn kommen kann. Das eine sind Forderungen, die von Dritten an den Dienstherrn herangetragen werden. Wenn Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Schaden bei einem Dritten verursachen, ist Ihr Dienstherr in der Haftung. Abhängig von der Verschuldensfrage und möglicher Fahrlässigkeit, kann es passieren, dass sie im Anschluss daran in die Diensthaftung genommen werden.

Sehr viel häufiger treten jedoch Fälle auf, in denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Schaden für Ihren Dienstherrn selbst verursachen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie eigentlich einen Forderungsbescheid erlassen müssten, dieser aber erst zu spät ergeht und daher verfristet ist. In einem solchen Fall kann eine Forderung, die Ihrem Dienstherrn eigentlich von Gesetz wegen zugestanden hätte, unter Umständen nicht mehr beigetrieben werden. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Verschulden oder aufgetretener Fahrlässigkeit.

Können Sie nachweisen, dass der Fehler nicht in Ihrer Verantwortung liegt, ist es ein klassischer Eigenschaden ohne weitere Folgen. Kann Ihr Dienstherr allerdings behaupten, dass Sie die Frist fahrlässig oder gar mutwillig haben verstreichen lassen, führt dies unweigerlich zu einem Haftungsverfahren gegen Sie. Grundsätzlich trägt die Diensthaftpflichtversicherung Forderungen gegen Sie, die im Rahmen der folgenden Schadensfälle auftreten:

  • Personenschäden im Rahmen der dienstlichen Ausübung
  • Sachschäden, die durch Beamte verursacht werden
  • Vermögensschäden, die Beamte im öffentlichen Dienst verursachen

Ein großer Vorteil der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte – der indirekte Rechtsschutz

Wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen möchte, ist das ein arbeitsrechtlicher Vorgang, den Sie natürlich auch anwaltlich prüfen lassen können. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsrechtsbereich verfügen, besteht sogar eine gute Chance, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine solche Überprüfung und ggfls. für das folgende Verfahren für Sie trägt. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Sie dann vor Gericht auch Recht bekommen.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich für eine Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth entscheiden. Denn hier genießen Sie neben dem Schutz, dass berechtigte Forderungen gegen Sie übernommen werden, auch die Sicherheit, dass unberechtigte Forderungen in Ihrem Namen zurückgewiesen werden. Notfalls auch vor Gericht. Und natürlich auf Kosten Ihres Versicherers.

Denn gerade im öffentlichen Dienst kann es schnell mal vorkommen, dass ein Mitarbeiter in die Haftung genommen wird, der eigentlichen gar nicht in Haftung genommen werden dürfte. Zum Beispiel, weil zu dem Zeitpunkt, als der Fehler passiert ist, ein hohes Maß an Arbeitsüberlastung vorlag. Gerade aufgrund der Einsparmaßnahmen der letzten Jahre, denen viele Stellen im öffentlichen Dienst zum Opfer gefallen sind, sind viele Fehler von Verwaltungsbeamten auf Überlastung und zu wenig Zeit für die konkrete Fallbearbeitung zurückzuführen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht das Opfer unberechtigter Haftungsforderungen durch Ihren Dienstherrn werden.

So sehen die Leistungen Ihrer Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte aus

Kommt es doch einmal zu einer berechtigten Forderung Ihres Dienstherrn gegen Sie, kommen Sie in den Genuss der umfassenden Leistungen Ihrer Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Diese sehen im Detail so aus:

  • Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro für jeden Schadensfall
  • Sie genießen den passiven Rechtsschutz für die Abwehr von Forderungen, die auf keiner Grundlage basieren
  • Zusätzlich bieten wir weltweiten Versicherungsschutz der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
  • Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stehen Ihnen im Schadensfall schnell und unkompliziert zur Seite
  • Übernahme von Prozesskosten und Anwaltskosten im absoluten Ernstfall
  • Enthalten ist zusätzlich eine Nachhaftung für Forderungen nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst (maximal 5 Jahre)

Gerade die hohe Versicherungssumme macht die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der DBV so interessant. Diese ist allerdings unerlässlich, da Forderungen im Schadensfall zwischen einigen Tausend Euro und einigen Millionen schwanken können.

Ein zu spät versandter Bescheid kann beispielsweise Schäden in Höhe von einigen Tausend Euro verursachen. Eine Baugenehmigung, die fälschlicherweise und ohne Beachtung der notwendigen Rechtsgrundlagen ausgestellt wurde und die womöglich mitten im Bauvorgang zurückgenommen werden muss, kann zu Schäden für den Bauherrn in Höhe von mehreren Millionen Euro führen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stellen mit der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sicher, dass Sie in allen Fällen, die zwischen diesen Extremen liegen, vollumfänglich abgesichert sind.

Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gern zur Seite

Warum Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth in Sachen Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der beste Ansprechpartner für Sie ist? Natürlich aufgrund der Expertise, die wir als jahrzehntelanger Begleiter für den öffentlichen Dienst in diesen ganz speziellen dienstrechtlichen Fragen erworben haben. Aber auch aufgrund der Vielseitigkeit unserer Angebote in diesem Bereich. So sichern wir beispielsweise fortlaufende Beamte aus den folgenden Bereichen erfolgreich gegen die Risiken einer Diensthaftpflichtforderung ab:

  • Beamte im Auswärtigen Dienst
  • Wetterdienstbeamte
  • öffentlicher Dienst der Kommunen
  • Forstverwaltung
  • Justizverwaltung
  • Landesverwaltung

Wir beraten Sie gern

Diese Liste ist nicht abschließend. Sie möchten wissen, was wir in Sachen Diensthaftpflichtversicherung für Beamte für Sie tun können? Sprechen Sie uns an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist gerne für Sie da!

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Verwaltungsbeamte

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Bernecker Str. 79
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