Voraussetzungen zur Ausbildung
Vor dem Beginn der Ausbildung muss für alle Laufbahnen ein Auswahlverfahren mit mündlichen und schriftlichen Tests durchlaufen werden. Anschließend wird die obligatorische ärztliche Einstellungsuntersuchung durchgeführt. Für die Laufbahn im einfachen Dienst müssen Sie einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss vorweisen können. Im mittleren Dienst wird ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs verlangt.
In manchen Bundesländern reicht der qualifizierende Hauptschulabschluss aus. Um eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten im höheren Dienst zu beginnen, müssen Sie über ein abgeschlossenes Masterstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs verfügen. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss erlaubt den Sprung in die höchste Laufbahn, den gehobenen Dienst.
