Die Amtsbezeichnungen von Beamten werden, wie auch die Laufbahnen selbst, einer jeweiligen Qualifikationsebene zugeordnet. Dabei ist folgendes zu beachten:
• Das Endamt einer Laufbahn ist gleichzeitig das Einstiegsamt der nächsthöheren Laufbahn (zum Beispiel A6, A9 und A13)
• Vor der eigentlichen Amtsbezeichnung steht die (genaue) Fachrichtung, in der der Beamte tätig ist (zum Beispiel „Steuer“ in der Finanzverwaltung und „Polizei“ in der Polizeiverwaltung)
In den nächsten Abschnitten stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz Ihnen die einzelnen Grundamtsbezeichnung mit Beispielen aus den einzelnen Fachbereichen vor. Dabei ist zu beachten, dass es auch fachbereichsübergreifende Bezeichnungen gibt.
Einfacher Dienst (1. QE)
Im einfachen Dienst beziehungsweise der ersten Qualifikationsebene steigen Sie in der Besoldungsgruppe A2, A3 oder A4 ein. Die dazugehörigen Dienstbezeichnungen lauten:
- A2: (Fachbereich-) Wachtmeister, Schaffner, Oberamtsgehilfe
- A3: Oberwachtmeister, Oberschaffner, Hauptamtsgehilfe
- A4: Betriebsmeister, Hauptschaffner, Amtsmeister
- A5: Erster Wachtmeister, Oberbetriebsmeister, Oberamtsmeister
- A6: Sekretär, Werkmeister und einige Amtsbezeichnungen aus A5
Sobald Beamte in die Besoldungsgruppe A6 aufgestiegen sind, befinden sie sich im Übergangsamt vom einfachen in den mittleren Dienst, denn die Beamten der zweiten Qualifikationsebene steigen in A6 ein. Über interne Qualifikationen oder den externen Erwerb eines für den mittleren Dienst befähigenden Abschlusses ist nun der endgültige Aufstieg in den mittleren Dienst möglich.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz informiert Sie im persönlichen Gespräch gerne über die im einfachen Dienst zwingend notwendigen Versicherungen. Hier haben Sie alle Ansprüche (Besoldung, Beihilfe, Ruhegehalt und Co.), die anderen Beamten ebenfalls zustehen.
Mittlerer Dienst (2. QE)
Die Laufbahn des mittleren Dienstes beziehungsweise der zweiten Qualifikationsebene beginnt mit der Besoldungsgruppe A6 und endet bei der Besoldung nach A9. Die entsprechenden Amtsbezeichnungen für Beamte dieser Laufbahn lauten:
- A6: (Fachbereich-) Sekretär, Werkmeister
- A7: Obersekretär, Oberwerkmeister
- A8: Hauptsekretär, Hauptwerkmeister
- A9: Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Inspektor
Haben Beamte des mittleren Dienstes ein Amt der Besoldungsgruppe A9 erreicht, befinden sie sich auch hier im sogenannten Übergangsamt. Beamte des gehobenen Dienstes steigen nach der Ausbildung in A9, im technischen Dienst auch in A10, ein. Befinden Sie sich erst einmal in A9, können Sie durch den internen oder externen Erwerb die Qualifikation für die dritte Qualifikationsebene (mindestens Abschluss auf Bachelor-Niveau) erhalten. Nahezu alle Dienstherren bieten diese Möglichkeit an.
Auch im mittleren Dienst steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam ermitteln wir den für Sie passenden Versicherungsschutz und finden heraus, wo Ihr Bedarf bereits gedeckt ist. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Gehobener Dienst (3. QE)
Im gehobenen Dienst steigen Beamte in der Besoldungsgruppe A9 an und kommen über Beförderungen bis zur Stufe A13. Die dazugehörigen Amtsbezeichnungen in der dritten Qualifikationsebene lauten:
- A9: (Fachbereich-) Inspektor
- A10: Oberinspektor
- A11: Amtmann
- A12: Amtsrat
- A13: Oberamtsrat, Rat
Die Besoldungsgruppe A13 bildet gleichzeitig das Einstiegsamt für den höheren Dienst, in den Sie als Beamter der dritten Qualifikationsebene auch intern aufsteigen können. Das geht, wenn Sie ein Studium auf Master-Niveau (etwa Jura) abgeschlossen haben und die übrigen, auch haushaltsrechtlichen, Voraussetzungen bei Ihrem Dienstherrn vorliegen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz geben Ihnen im persönlichen Gespräch gerne die benötigten Informationen mit auf den Weg.
Höherer Dienst (4. QE)
Beamte des höheren Dienstes steigen in der Besoldungsgruppe A13 ein und können sich theoretisch bis A16 „hocharbeiten“. Dies setzt jedoch eine umfassende Bewährung auf den bisherigen Dienstposten voraus, da A16-Stellen vor allem Amtsleitern und ihren Stellvertretern vorbehalten sind. Im Ministerium (Bund oder Land) werden Sie als Referatsleiter in der Regel ebenfalls nach A16 besolde, höhere Dienstposten finden sich in der B-Besoldungsordnung.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu den Dienstbezeichnungen in der vierten Qualifikationsebene:
- A13: (Fachbereich-) Rat
- A14: Oberrat
- Direktor
- Leitender Direktor
