Die Beihilfe
Über die Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte Ihrer Krankheitskosten, wodurch sich das System gänzlich vom in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitnehmer-Anteil unterscheidet. Hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Die Beihilfe dagegen greift nur, wenn auch tatsächlich Behandlungskosten angefallen sind. Die Beihilfesätze, also der prozentuale Anteil der Kosten, die übernommen werden, sind in allen Bundesländern (fast) identisch:
- Ledige erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Beamte mit mehr als zwei Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe
- Dem Ehegatten stehen unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) bis zu 70 Prozent Beihilfe zu
- Kinder und Waisen erhalten Beihilfeleistungen in Höhe von 80 Prozent der Krankheitskosten
Bei einem Rechnungsbetrag von 100 Euro würden Sie als lediger Beamter eine Beihilfe in Höhe von 50 Euro erhalten. Die andere Hälfte übernimmt die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz.
