Beamte: Diese Stellen sind für die Gewährung der Beihilfe zuständig

Als Beamter in der öffentlichen Verwaltung haben Sie Anspruch auf Beihilfe, die auf der anderen Seite durch die Leistung der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung ergänzt wird. In der Summe erhalten Sie auf diese Weise den gesamten Rechnungsbetrag erstattet. Je nach Dienstherr und Behörde sind unterschiedliche Stellen für die Gewährung der Beihilfe zuständig. Auf dieser Seite der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erhalten Sie einen ausführlichen Überblick.

Was steckt hinter der Beihilfe und der beihilfekonformen Krankenversicherung? 

Als Beamter haben Sie immer einen Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie keine freie Heilfürsorge erhalten. Dadurch werden Ihre Krankheitskosten zu 50, 70 oder 80 Prozent vom Dienstherrn übernommen, für den verbleibenden Teil kommt die behilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth auf. Wir erklären kurz, was genau hinter den beiden Begrifflichkeiten steckt.

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
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Die Beihilfe

Über die Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte Ihrer Krankheitskosten, wodurch sich das System gänzlich vom in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitnehmer-Anteil unterscheidet. Hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Die Beihilfe dagegen greift nur, wenn auch tatsächlich Behandlungskosten angefallen sind. Die Beihilfesätze, also der prozentuale Anteil der Kosten, die übernommen werden, sind in allen Bundesländern (fast) identisch:

  • Ledige erhalten 50 Prozent Beihilfe
  • Beamte mit mehr als zwei Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe
  • Dem Ehegatten stehen unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) bis zu 70 Prozent Beihilfe zu
  • Kinder und Waisen erhalten Beihilfeleistungen in Höhe von 80 Prozent der Krankheitskosten

Bei einem Rechnungsbetrag von 100 Euro würden Sie als lediger Beamter eine Beihilfe in Höhe von 50 Euro erhalten. Die andere Hälfte übernimmt die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die hinsichtlich Leistung und Beitrag an die Beihilfe angepasst ist. Das bedeutet: Wir übernehmen genau die Kosten, die nach Erstattung durch die Beihilfe verbleiben. Nicht beihilfefähige Aufwendungen werden je nach gewähltem Tarif voll oder teilweise von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth getragen.

Da sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den besonderen Bedarf von beihilfeberechtigten Beamten anpassen lässt, können Sie sich hier nur zu 100 Prozent versichern. Dadurch, dass die Behandlungskosten dann vollständig von der gesetzlichen Kasse übernommen werden, erlischt der Anspruch auf Beihilfe für alle Aufwendungen, für die Sie keine Rechnung erhalten. Damit ist die gesetzliche Kasse für Beihilfeberechtigte meist die unpassendere Wahl. 

Als klassische private Krankenversicherung bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung alle für Privatpatienten typischen Vorzüge:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus vereinbar
  • Erstattung von Rechnungen auch über den Gebührensätzen der GOÄ und GOZ
  • Zusätzliche Bausteine für maximale Individualisierung Ihres Versicherungsschutzes
  • Leistungen auch im Ausland
  • Jährliche Beitragsrückerstattung (BRE) 

Welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig sind, besprechen Sie am besten vor Ort mit Ihrem Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Für Brillenträger bietet sich beispielsweise eine besonders hohe Erstattungsleistung von Sehhilfen an. Der Schutz Ihrer Gesundheit ist grundsätzlich ein Thema, das Sie am besten in die fachkundigen Hände unserer Berater geben!

Detaillierte Infos

Beihilfestellen und Erstattung: So laufen Antragsstellung und Auszahlung der Beihilfe ab

Um Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend zu machen, ist es notwendig, den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle einzureichen. Bei Beamten des Bundes ist das entweder das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Der Antrag muss diverse Formvorschriften erfüllen und innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden, da ab dem 13. Monat der Beihilfeanspruch erlischt. 

Darüber hinaus wird die Beihilfe erst ab einem Rechnungsbetrag von 200 Euro gewährt. Dies gilt nicht, wenn die Summe aller Behandlungsaufwendungen innerhalb eines Jahres diesen Wert nicht übersteigt. In diesem Fall können Sie selbstverständlich auch dann Beihilfe beantragen, wenn die Schwelle nicht überschritten ist. Der Antrag auf Beihilfe sowie die Einreichung der Kosten bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth laufen folgendermaßen ab: 

1. Sie zählen die einzelnen Rechnungsbeträge zusammen und tragen die Summe in den Beihilfeantrag ein. 

2. Sie füllen den Antrag mit den abgefragten persönlichen Informationen, insbesondere zur Art der geltend gemachten Aufwendungen, aus. 

3. Denken Sie daran, nur Rechnungskopien bei der Beihilfestelle einzureichen, da Sie die Rechnungsdokumente nicht mehr zurückerhalten.

4. Sie werden gescannt und im Anschluss vernichtet oder zur Akte gelegt. Sie reichen den Antrag ein. Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihnen zustehende Erstattung und können (falls nicht schon geschehen) den Gesamtbetrag an den behandelnden Arzt überweisen. 

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth kümmert sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung jedes eingereichten Antrages. Ab einem bestimmten Rechnungsbetrag bearbeiten wir Ihren Antrag dabei bevorzugt, damit Sie die Rechnung des Arztes pünktlich überweisen können.

Sonder- und Spezialregelungen: Diese Ausnahmen gibt es bei der Beihilfe für Beamte

Grundsätzlich erhalten Sie Beihilfe in Höhe des Ihnen zustehenden Beihilfesatzes, der wiederum auf die eingereichten Rechnungen angewendet wird. Hiervon gibt es jedoch zwei wichtige Ausnahmen, durch die sich die Beihilfe reduziert: 

  • Bestimmte Aufwendungen sind nicht beihilfefähig (werden also nicht von der Beihilfe übernommen)
  • Die Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bezüge ist zu beachten

Zu den nicht beihilfefähigen Aufwendungen gehören medizinische Leistungen, Arznei- und Hilfsmittel, die nach der für Beamte geltenden Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn nicht übernommen werden können. Dazu zählen zum Beispiel ohne Rezept erworbene Tabletten, Nahrungsergänzungsmittel oder besondere Leistungen im Krankenhaus. So leistet die Beihilfe nur bis zum Zweibettzimmer, den Zuschlag fürs Einbettzimmer müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie die Zusatzkosten über die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abgesichert haben. 

Bei der Belastungsgrenze handelt es sich um einen Eigenanteil, der maximal zwei Prozent der Jahresbesoldung betragen darf. Hierbei übernehmen Sie einen kleinen Teil der Kosten für Behandlung, Arzneimittel und Co. selbst. Beträgt die Summe dieser Kosten mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttobezüge, fällt der Eigenanteil an diesem Punkt weg und die Beihilfe übernimmt alle anfallenden Aufwendungen. Die Grenze gilt immer jahresbezogen. 

Beihilfe, beihilfekonforme Krankenversicherung und Versicherungen für Beamte: Kommen Sie zu uns! 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Absicherung von Beamten. Kommen Sie bei Fragen zur Beihilfe, der beihilfekonformen Krankenversicherung oder den Alternativen dazu gerne auf uns zu. Darüber hinaus sind wir Ihr Partner für den langfristigen Vermögensaufbau, die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit und weitere Risiken. Sie haben gerade den Informationstext über die Beihilfestellen in Deutschland gelesen. 

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
Termin vereinbaren 0921 50737551 0171 3540254 0921 50737552 Filialen & Team
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