Krankenversicherung

Referendare und Lehrer gehören zu den Versicherungsnehmern, die sich problemlos sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichern können. Für den Abschluss einer privaten Absicherung muss im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein bestimmtes Mindesteinkommen nachgewiesen werden.

Beamte haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Seine Krankenfürsorgepflicht erfüllt der Dienstherr, indem er Referendar und Lehrer im Krankheits-, Pflege- oder im Geburtsfall, in Form der Beihilfe, einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Jedes Bundesland kann für seine Landes- und Kommunalbeamten eigene Beihilfeverordnungen erlassen. Die Beihilfebemessungssätze sind daher nicht in allen Bundesländern identisch. Der Freistaat Bayern hat, wie die meisten Bundesländer, die Beihilfebemessungssätze des Bundes für Bundesbeamte übernommen. Die Höhe der Erstattungen für Referendare und Lehrer in Bayern:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % bei zwei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Partner
  • 70 % für Versorgungsempfänger/Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Nur die Restkosten müssen in Eigenvorsorge mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die Krankenversicherungen im Vergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Grundsätzlich können sich Beamte freiwillig gesetzlich versichern. Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine speziellen Teilkosten- oder Beamtentarife zur Absicherung der Restkosten. Beamte müssen wie alle anderen Versicherten eine reguläre Vollversicherung abschließen. Das heißt auch: Verzicht auf die Beihilfe. Nur im Bereich Zahnersatz, Heilpraktiker sowie auf Wahlleistungen im Krankenhaus können Beamte, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, eventuell Beihilfeansprüche geltend machen. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen Referendare und Lehrer komplett selbst zahlen. Grundlage bei der Beitragsberechnung ist das Bruttoeinkommen. Umso höher das Einkommen, desto höher die Beiträge.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und gleichen sich zu etwa 96 %. Sie müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Nur bei den Zusatzleistungen haben die Kassen freie Hand. Sagt Ihnen das Angebot einer anderen Kasse eher zu, können Sie unter Einhaltung der Mindestlaufzeit von 18 Monaten problemlos wechseln. Beamte mit vielen im Haushalt lebenden Kindern können von der einzig von gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Familienversicherung profitieren. Kinder und Partner mit geringem Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth bietet Beamten die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B an. Abgesichert werden nur noch die Kosten, die nicht über die Beihilfe erstattet werden. Dadurch ergeben sich für Sie besonders niedrige Beiträge. Weitere Vorteile sind unter anderem:

  • Als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe genießen Sie
    bis zu einem bestimmten Alter besonders günstige Konditionen
  • Garantie auf die vertraglich vereinbarten Leistungen
  • Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und gewähltem Tarif
  • Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe

Sie können selbst entscheiden, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Ärzte können über eine private Krankenversicherung höhere Honorare abrechnen. Privatpatienten erhalten schneller Behandlungstermine bei Fachärzten und können diese selbst vereinbaren. Sie erhalten die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth für eine ausführliche und unverbindliche Beratung zum Thema Krankenversicherung und weiteren Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare

DBV Unfallversicherung

Risiko-Unfallversicherung der DBV

Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der Unfallversicherung der DBV für Lehrer und Referendare an.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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