Pflegepflichtversicherung

Sie sollten als Beamte der Polizei bereits in jungen Jahren für den Ernstfall der Pflegebedürftigkeit vorsorgen. Schließlich hat Pflegebedürftigkeit nicht immer etwas mit dem Alter zu tun. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können ursächlich dafür sein, dass Sie bereits in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Hiermit gehen nicht nur gesundheitliche Probleme einher. Darüber hinaus wird eine Pflegebedürftigkeit häufig auch zur finanziellen Belastung. Mit einer Pflegepflichtversicherung können Sie sich vor der finanziellen Belastung absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hat mit der Pflegepflichtversicherung die passende Lösung für Beamte der Polizei im Angebot.

Darum sollten Sie sich absichern

Wenn Sie zum Pflegefall werden, ist von einem Moment zum anderen nichts mehr so wie es zuvor war. Neben der schweren gesundheitlichen Belastung gehen mit einer notwendigen Pflege auch hohe Kosten einher. Dazu gehören nicht nur die Kosten für Pflegebehandlungen. Darüber hinaus müssen unter Umständen auch notwendige Umbauten stattfinden. Wenn Sie an einen Rollstuhl gebunden sind, müssen Sie Ihren Wohnraum dementsprechend anpassen. Damit die hohen Kosten den Beamten der Polizei nicht in den finanziellen Ruin treiben, ist die Absicherung mit einer Pflegepflichtversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth von großer Bedeutung.

Pflegepflichtversicherung: Gesetzlich oder privat?

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung unterscheidet man auch die Pflegepflichtversicherung in private und gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Dabei besteht für jeden deutschen Staatsbürger die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Hiervon werden auch Beamte der Polizei nicht ausgeschlossen. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie automatisch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufgenommen. Allerdings sind viele Beamte der Polizei in einer privaten Krankenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth abgesichert. In diesem Fall müssen sie sich in Eigenregie um eine geeignete Pflegepflichtversicherung kümmern.
 
Wie im Rahmen der Krankenversicherung können sich Beamte der Polizei also auch bei der Pflegepflichtversicherung zwischen einer gesetzlichen und einer privaten entscheiden. Diese Wahl sollten Beamte der Polizei mit Bedacht treffen. Schließlich gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Der entscheidendste Unterschied betrifft den Bereich der Leistungsgewährung. In der gesetzlicher Pflegepflichtversicherung werden dem Beamten der Polizei Sachleistungen gewährt. Im Gegensatz dazu basiert die private Pflegepflichtversicherung auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Hier muss zunächst der Beamte der Polizei die Kosten tragen. Anschließend kann er sie bei der privaten Pflegepflichtversicherung geltend machen.

Die Leistungen

Anders als bei der Krankenversicherung bestehen in Sachen Leistungsumfang kaum Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Einen Anspruch auf Leistungen hat ein Beamter der Polizei, wenn er pflegebedürftig ist. Dieser Zustand muss seit mindestens 6 Monaten bestehen und der Beamte benötigt Hilfe bei Aufgaben des alltäglichen Lebens. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Putzen, Essen oder andere Aufgaben, die eine Haushaltsführung betreffen. Bei den Aufgaben muss der Beamte der Polizei mindestens 90 Minuten am Tag Unterstützung benötigen. Von den 90 Minuten müssen mindestens 45 Minuten für die Grundversorgung anfallen. Bei den Leistungen hat der Pflegebedürftige Wahlfreiheit zwischen ambulanter, teilstationärer oder stationärer Pflege.

Die Pflegegrade

Bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit spielen die sogenannten Pflegegrade einer wichtigen Rolle. Anhand des Pflegegrades kann abgeschätzt werden, wie schwerwiegend die Pflegebedürftigkeit des Beamten der Polizei ist. Hierbei werden Faktoren wie Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung herangezogen. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, umso mehr Unterstützung benötigt der Beamte der Polizei. Wie hoch der Pflegegrad ist, wird von einem sachverständigen Arzt überprüft und attestiert.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind einige Parallelen zur gesetzlichen Krankenversicherung offensichtlich. Dies umfasst auch die Beitragsberechnung. Hier wird anhand des monatlichen Einkommens errechnet, welchen Versicherungsbeitrag der Beamte der Polizei bezahlen muss. Anders als Angestellte, erhalten Beamte der Polizei hierbei jedoch keinerlei finanzielle Unterstützung von ihrem Dienstherrn. Sie müssen für die Kosten der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Gänze allein aufkommen. Doch dies ist nicht die einzige Gemeinsamkeit. Auch im Rahmen der Leistungen gibt es solche. Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen auch in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in Form von Sachleistungen gewährt.

Die private Pflegepflichtversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung werden die Versicherungsbeiträge anders berechnet. Hier spielt das Einkommen des Beamten der Polizei keine Rolle. Es sind vielmehr persönliche Faktoren maßgeblich. Hierzu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung. Damit können junge, gesunde Beamte der Polizei unter Umständen sogar Geld sparen, wenn sie sich für eine private Pflegepflichtversicherung entscheiden. Dies resultiert aus der Unterstützung durch die Beihilfe. Da diese ebenfalls einen Teil der Pflegekosten übernimmt, müssen Beamte der Polizei die anfallenden Kosten nicht in Gänze abdecken.
 
Auch im Bereich der Leistungsgewährung gibt es einen entscheidenden Unterschied zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Während diese auf Sachleistungen setzt, muss der Beamte der Polizei in der privaten Pflegepflichtversicherung die anfallenden Kosten zunächst aus eigenen Mitteln bestreiten. Anschließend kann er die angefallenen Kosten bei seiner Beihilfestelle und der privaten Pflegepflichtversicherung geltend machen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erklären ihnen gerne noch einmal persönlich wie das System der privaten Pflegepflichtversicherung funktioniert.

Pflegeorte

Pflege ist nicht gleich Pflege. Dabei wird dem Pflegebedürftigen in Deutschland im Rahmen der Pflegepflichtversicherung ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit eingeräumt. So kann er sich beispielsweise für den Pflegeort entscheiden.

Ambulante Pflege

Eine ambulante Pflege wird in der Regel durch eine enge Vertrauensperson durchgeführt. Klassischerweise übernimmt die Pflegeleistungen hierbei der Ehepartner oder das Kind. Die ambulante Pflege wird unabhängig des Vertrauensverhältnisses fast immer durch eine ehrenamtliche Person durchgeführt. Damit die damit einhergehenden Kosten abgedeckt werden können, steht dieser Person ein steuerfreies Pflegegeld zur Verfügung. Allerdings ist auch bei einer ambulanten Pflege der Einsatz eines Pflegedienstes denkbar. Sollte dies der Fall sein, werden die entsprechenden Kosten bis zum geltenden Höchstbetrag übernommen. Für den Rest muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Tages- oder Nachtpflege

Ein Pflegebedürftiger, der zuhause lebt, kann dennoch eine professionelle Pflege erfahren. Dies ist im Rahmen einer Tagespflege oder Nachtpflege möglich. Diesbezüglich erhält der Pflegebedürftige seitens der Pflegekasse Pflegesachleistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld an die Familie ausgezahlt werden.

Stationäre Pflege

Selbstverständlich ist eine Pflege auch stationär möglich. Bei einer stationären Pflege werden die anfallenden Pflegekosten des Beamten der Polizei bis zu einer bestimmten Höhe ersetzt. Hierbei orientiert man sich an den gesetzlichen Pflegesätzen.

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