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DBV Stefan Niebler in Bayreuth Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Die gesetzliche Krankenversicherung sowie vorgeschriebene Leistungen

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei Grundpfeilern: der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Ein genereller Vergleich zwischen diesen beiden Krankenversicherungen ist schwierig, wenn nicht unmöglich. Zunächst wäre als Unterschied festzuhalten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und somit zu circa 90% bei allen existierenden gesetzlichen Krankenversicherungen recht identisch ausfallen. Auch die Beiträge sind gesetzlich vorgegeben. 

Wohingegen bei privaten Krankenversicherungen das jeweilige Mitglied seinen individuellen Versicherungsschutz aus einem sogenannten Baustein-System auswählt und zusammenstellt. Dabei bleibt allein dem Mitglied überlassen, welche Versicherungsschutz-Bausteine es für notwendig erachtet und nutzen möchte. Entsprechend den gewünschten Leistungen sowie weiteren Faktoren berechnet sich der Monatsbeitrag. Aufgrund des bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Solidaritätsprinzip wird der Beitrag monatlich einheitlich für jedes Mitglied zu 15,5% seines Monatseinkommens berechnet und fällig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Besserverdienende einen höheren Beitrag zahlen als jemand mit geringerem Verdienst.

Wird eine Krankenversicherung unbedingt benötigt?

Aufgrund stetig steigender Gesundheitskosten ist es fast unmöglich, alle zur Aufrechterhaltung der Gesundheit notwendigen Kosten eigenmächtig aufzubringen. Die Kosten im Krankheitsfall umfassen nicht nur reine Arztrechnungen, sondern auch Voruntersuchungen bzw. Nachuntersuchungen und Behandlungen sowie eventuelle Medikamente oder Hilfsmittel, was sich leicht zu einer großen Summe addieren kann. Leider ist es der normale Ablauf, dass mit steigendem Lebensalter die anfallenden Kosten ebenfalls steigen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Preisniveau generell ansteigt. Dies nicht zuletzt deshalb, da immer kostspieligere Forschungsarbeiten sowie Behandlungsmethoden anfallen. Nicht zu unterschätzen sind auch Kosten einer eventuellen Operation mit Klinikaufenthalt, die leicht den vierstelligen Bereich übersteigen. Sollte dann keine adäquate Versicherung vorliegen, kann man schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder muss solche Kosten finanzieren. Um dies zu vermeiden, wurde durch die Bundesregierung per Gesetz die Krankenversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Meist wird dies in Form der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt.

Information für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Lehrer

Klarer Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass diese sich an von dem Gesetzgeber vordefinierte Regelungen halten muss. Da die gesetzliche Krankenversicherung eine kostenlose Mitversicherung für Ehepartner mit geringem oder keinerlei Einkommen sowie Kindern bis zu einem vorgegebenen Alter bietet, ist diese für Familien eine echte Alternative mit Rundum-Sorglos-Paket. Da ein vorgegebener Beitragssatz monatlich anfällt, sind diese Kosten im Voraus fest planbar. 

Neben dem Vorteil der Familienversicherung beinhaltet die gesetzliche Krankenversicherung allerdings auch Nachteile. Klarer Nachteil liegt im festgeschriebenen Beitragssatz von derzeit 15,5% des Monatseinkommens. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch automatisch Ihr Beitrag steigt, ohne dass sich Leistungen verbessern. Weiterhin muss festgestellt werden, dass Beiträge stets weiter steigen, allerdings immer weniger medizinische Leistungen übernommen werden. Generell werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stetig reduziert, damit das Beitragsniveau einigermaßen stabil bleibt. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch relevante Behandlungskosten und auch nur solche, auf die nicht verzichtet werden kann, übernehmen.

Sollten Sie intensivere, außergewöhnliche oder alternative Behandlungen oder Eingriffe wünschen, müssen Sie die Kosten hierfür übernehmen. Wen wundert es da, dass die Unzufriedenheit der Krankenversicherten zunimmt und der ein oder andere sich Gedanken macht, ob eine optimale Gesundheit überhaupt finanziert werden kann. Um einigermaßen abgesichert zu sein, besteht Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen, damit „außergewöhnlichere“ Behandlungen abgedeckt sind oder man von den Zuzahlungen befreit wird.

Gesetzliche Krankenversicherung – kostenloser Check

Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Krankenkasse zu wechseln. Fragen Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth. Wir sind Ihnen gern behilflich, eine preiswerte gesetzliche Krankenversicherung mit optimalen Leistungen herauszufiltern. Dazu benötigen wir lediglich einige persönliche Angaben, um Ihnen völlig unverbindlich und kostenlos Informationen zur passenden Krankenversicherung sowie Tarifen zuzusenden.

Wie rechnet sich der Beitrag für Lehrer?

Generell existiert ein vorgeschriebener allgemeiner Beitragssatz, welcher sich nach Ihrem persönlichen Monatseinkommen richtet. Dies bedeutet, dass derjenige, der mehr verdient, entsprechend größere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet. Dies ist dem Solidaritätsprinzip geschuldet, wonach ein Geringverdiener den gleichen Versicherungsschutz sowie gleiche Leistungen erhalten kann und muss wie ein Vielverdiener. Für diejenigen, die zu den Vielverdienern gehören, mag sich das unfair anhören. Allerdings ist genau das der Sinn und die große Stärke im deutschen Sozialversicherungssystem. 

Selbstredend muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitgliedszahlen in der PKV und der GKV bestehen. Wenn alle Besserverdienenden aufgrund besserer Leistungen einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstreben würden, wäre dies schlecht für das Wirtschaftssystem. Daher hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, indem Angestellte bis zu einer vorgegebenen Jahresarbeitsentgeltgrenze automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Im Jahre 2014 beispielsweise Betrug die Jahresarbeitsentgeltgrenze 53.550€ und steigerte sich 2017 auf 57.600€. Somit können angestellte Lehrer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600€ erreicht oder überschritten haben, einen Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen.

Um Ungerechtigkeiten zwischen den niedrigsten und höchsten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, wurde die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, die als Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages herangezogen wird, auch bei größerem Monatsgehalt. Auch diese Beitragsbemessungsgrenze steigt, so dass diese 2014 bei lediglich 48.600€ lag und im Jahre 2017 bei 52.200€. Der derzeitige Beitragssatz gesetzlicher Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt und beträgt 15,5% des Monatseinkommens. Berücksichtigt man die Beitragsbemessungsgrenze, betrug 2017 der maximale Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung 8.091€. Dies berechnet sich aus dem Beitragssatz von 15,5% der Höchstgrenze von 52.200€ und beträgt umgerechnet monatlich 674,25€. 

Gerade für verbeamtete Lehrer ist dieser Maximalbeitrag relevant, da dieser als Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist. Da verbeamteten Lehrern durch den Dienstherrn Beihilfe zusteht, würde in dem Fall der Beitragszuschuss entfallen und der Monatsbeitrag vollständig selbst zu tragen sein. Der Beitragssatz von 15,5% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen wäre dann von Ihnen als angestellter Lehrer zu entrichten, was bei einem ungefähren Bruttomonatseinkommen von 3.000€ einen Versicherungsbeitrag von 465€/mtl. bedeuten würde.

Allerdings sind Krankenkassen je nach aktueller finanzieller Lage berechtigt, von Mitgliedern Zusatzbeiträge sowie Zahlungen für Zusatzleistungen zu verlangen. Eine Beitragsminderung ist nur derart möglich, dass Mitglieder einen Tarif wählen, welcher gewisse Selbstbeteiligungen beinhaltet. Als besonderen Service bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth hierzu Vergleichsrechner an. Diesen können Sie unverbindlich und kostenlos nutzen, um Ihren Monatsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung auszurechnen.

Zusammenfassung

Wir haben Ihnen gezeigt, dass die gesetzliche Krankenversicherung zwar einige Vor-, jedoch auch Nachteile beinhaltet. Die überwiegende Anzahl Menschen wird keinerlei Wahlmöglichkeit haben, da aufgrund gesetzlich vorgegebenen Regelungen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die einzige Möglichkeit ist, um ausreichenden Versicherungsschutz zu erlangen. Für Familien mag die gesetzliche Krankenversicherung optimal sein, da diese im Bereich der Familienversicherung einige Vorteile wie kostenlose Mitversicherung der Kinder oder Partner bietet.

Auch bei Lehrern im Angestelltenverhältnis, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, bleibt nur eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um sich optimal und adäquat abzusichern, sollte man die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung nutzen, bei der man von attraktiven Zusatzleistungen profitieren kann. So können Sie Ihre Gesundheit optimal absichern, schützen und angemessene medizinische Versorgung beanspruchen, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übertreffen.

FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wie und wo können Lehrer sich über Versicherungen beraten lassen?

Generell bestehen diverse Möglichkeiten, sich als Lehrer über den erhöhten Versicherungsbedarf beraten zu lassen. Beratungsmöglichkeiten bestehen bspw. bei Versicherungsagenturen oder auch Banken. Hierbei sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass diese Institutionen meistens ihre eigenen Produkte anbieten und das Angebot daher recht begrenzt ist. Um sich einen größeren Einblick zu verschaffen, ist es daher ratsam, sich von sogenannten unabhängigen Finanz- oder auch Versicherungsmaklern beraten zu lassen, da deren Portfolio meist umfangreicher ist. 

Natürlich bietet auch das Internet diverse Vergleichsportale an, in denen Sie zügig verschiedenste Versicherungen finden und miteinander vergleichen können. Mit den folgenden Informationen möchte die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Ihnen die Suche erleichtern und Ihnen behilflich sein, den für Sie optimalen Versicherungsschutz als Lehrer zu finden.

Was müssen Lehrer bei Versicherungen beachten?

Der relevanteste Punkt bei der Wahl des Versicherungsumfanges liegt darin, dass dieser optimal auf den Beruf eines Lehrers ausgerichtet sein sollte. Beispielsweise sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend darauf geachtet werden, dass eine erweiterte Variante in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten ist, um im Ernstfall Ihr Einkommen und somit Ihren Lebensunterhalt zu sichern. 

Ebenso sollte unbedingt bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass eine Diensthaftpflicht ebenso eingeschlossen ist, wie das Verlustrisiko eines Schulschlüssels. Hinsichtlich der Krankenversicherung sollte ein Lehrer darauf achten, dass neben dem gewählten Versicherungsumfang ebenso die vom Dienstherrn geleisteten Beihilfezahlungen einbezogen sind, damit alle Vorteile ideal genutzt werden können. Hilfreich ist, die verschiedenen individuell passenden Tarife zu beobachten, damit der für Sie passende und preiswerteste Tarif gefunden und genutzt werden kann.

Wie können Lehrer die Versicherungen wechseln?

Eventuell sind Sie irgendwann der Meinung, dass Ihre Versicherung einfach zu teuer ist, nicht die gewünschten Leistungen erbringt oder einfach nicht benötigt wird. Eventuell hat Ihnen aber auch ein Freund kürzlich erzählt, dass er ein besseres Versicherungsangebot nutzen kann. Hierbei müssen Sie als Lehrer, die Kündigungsfristen beachten und einhalten. Die Kündigungsfrist einer privaten Krankenversicherung beispielsweise beträgt drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Ähnliches gilt für eine Haftpflichtversicherung mit festen Laufzeiten, die drei Monate vor deren Ende gekündigt werden kann.

Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung wiederum ist nach einer bestimmten Vertragslaufzeit prinzipiell zum Ende des übernächsten Monats möglich. Sollten Sie als Lehrer im Angestelltenverhältnis einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung anstreben, ist dies erst dann möglich, wenn die vorgegebene Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder gar überschritten ist. Eine eventuell bestehende Dienstunfähigkeitsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Allerdings ist eine Kündigung erst dann ratsam, wenn Sie für adäquaten Ersatz gesorgt und diesen abgeschlossen haben. Ansonsten laufen Sie Gefahr, im Ernstfall ohne Schutz dazustehen. Weshalb ein Versicherungswechsel für Sie als Lehrer teilweise von Vorteil ist haben wir unter dem Stichwort Vorteile für Lehrer bei einem Versicherungswechsel kurz zusammengefasst.

Wie viel kostet für Lehrer eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die Kosten für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen für Lehrer mehr oder weniger das Gleiche. Für die gesetzliche Krankenversicherung wurde ein allgemeiner Beitragssatz von 15,5 % des Einkommens, wobei das Monatseinkommen als Hauptberechnungsgrundlage herangezogen wird, gesetzlich festgelegt. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der ein höheres Einkommen hat, auch höhere Beiträge zahlt als derjenige, mit geringerem Einkommen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet allerdings den Vorteil, dass gering oder nicht verdienende Ehepartner sowie Kinder bis zu einem gewissen Alter, über die sogenannte Familienversicherung kostenlos mitversichert sind. Einzige Möglichkeit, den Beitrag etwas zu senken, liegt darin, Selbstbeteiligungen zu leisten.

Dies bieten allerdings nicht alle gesetzlichen Krankenversicherungen an. Aufgrund der stetig steigenden Gesundheitskosten sowie der aktuellen Finanzlage fordern einige gesetzliche Krankenversicherungen sogar Zusatzbeiträge, was bei der Krankenversicherungswahl von Relevanz ist, da durch diese Zusatzbeiträge der Beitrag für den notwendigen Versicherungsschutz erhöht wird. Für den ein oder anderen Lehrer im Angestelltenverhältnis sind diese Rechnungen interessant. Allerdings sei festgestellt, dass Lehrer im Beamtenverhältnis generell den Höchstbeitrag als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen.

Besteht eine automatische Krankenversicherung für Lehrer?

Diese Frage kann man nur so beantworten: jein. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, ist prinzipiell einmal jeder versichert. Vor Aufnahme der Berufstätigkeit ist daher auch ein Lehrer meist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Daran ändert sich auch nach Eintritt ins Berufsleben erst einmal nichts. Unter gewissen Voraussetzungen allerdings besteht die Entscheidungsfreiheit über die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung. Sollten Sie als Lehrer die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Versicherungspflichtgrenze erreichen oder gar überschreiten, können Sie zwischen der privaten sowie gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Sind Sie als Lehrer erst einmal verbeamtet, haben Sie - anders als Lehrer im Angestelltenverhältnis - die Möglichkeit, frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung zu wählen.

Wie können Lehrer die für Sie preiswerteste Krankenversicherung finden?

Die gesetzliche Krankenversicherung hat einen konkreten und einheitlichen Beitragssatz des monatlichen Einkommens. Dieser beträgt derzeit 15,5 %, wobei allerdings eine „Beitragssenkung“ derart möglich ist, dass Sie mit Ihrer Krankenversicherung Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge vereinbaren. Auf jeden Fall ist ein Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten und Tarife der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung lohnend. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth kann Sie gern bei der Suche nach der für sie optimalen Krankenversicherung unterstützen.

Was sollte ein Lehrer im Krankheitsfall unternehmen?

Im Krankheitsfalle sollte ein Lehrer, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, einen Arzt konsultieren und sich untersuchen lassen. Bis hierher gibt es keine Unterschiede zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung, außer, dass Sie als privat Versicherter meist zügiger einen Termin erhalten. Als gesetzlich krankenversicherter Lehrer gehen Sie zum Arzt, lassen sich untersuchen und der Arzt rechnet die Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab. Sind Sie hingegen Privatpatient, gehen Sie zum Arzt, lassen sich untersuchen und erhalten im Nachhinein von diesem eine Rechnung, welche Sie begleichen müssen. Diese Rechnung reichen Sie an Ihre private Krankenversicherung weiter, damit diese Ihnen die verauslagten Kosten erstattet. Gegebenenfalls leiten Sie diese Rechnung mit entsprechendem Antragsformular auch an die für Sie zuständige Beihilfestelle zur Erstattung weiter, sofern Sie überhaupt beihilfeberechtigt sind.

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