Unfallversicherung für Lehrer

Unvorhergesehene Ereignisse optimal absichern

Womöglich haben Sie sich schon einmal Gedanken über Ihren bestehenden Versicherungsschutz gemacht. Eventuell haben Sie überlegt, ob diese Versicherungen wirklich notwendig oder zu teuer sind. Vielleicht sind Sie ein sehr vorsichtiger Mensch und haben überlegt, ob Sie überhaupt eine Unfallversicherung benötigen. Egal, wie vorsichtig Sie auch sein mögen: Unverhofft kommt oft. Dieses Sprichwort kommt nicht von ungefähr. Jeden Menschen können jederzeit und überall unglückliche Ereignisse treffen. Und ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt. Allein aufgrund der Definition des Wortes „Unfall“ hat man eigentlich gar keine Möglichkeit, heil davon zu kommen:

„Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (...) erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird [...].“ Aufgrund dieser Definition bleiben auch Lehrer nicht von Unfällen verschont. Daher rät die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, sich durch Abschluss einer adäquaten Unfallversicherung gegen Unfallfolgen abzusichern.

Unfälle und Folgen

Die aus Unfällen resultierenden Konsequenzen können teilweise dramatisch sein, was eine adäquate Unfallversicherung umso sinnvoller macht. Von den Folgen eines Unfalles, den daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen sowie hohen finanziellen Belastungen können auch Sie als Lehrer betroffen sein. Selbst kleinere Unachtsamkeiten führen leicht zu kleineren Verletzungen, wodurch der eine oder andere Krankheits- bzw. Fehltag bei Ihnen auftritt. Diese fallen jedoch aufgrund gesetzlich verankerter Lohnfortzahlungen nicht weiter ins Gewicht. Anders hingegen sieht es bei größeren Unfällen mit schwereren Verletzungen aus. Je nach Art und Schwere ist möglicherweise ein langfristiger Krankenhausaufenthalt notwendig. Für diesen wiederum fallen höhere Zuzahlungen an. Sollten dann Folgebehandlungen wie Rehamaßnahmen oder Krankengymnastik notwendig werden, bedeutet dies nicht nur einen enormen Kosten-, sondern auch Zeitaufwand.

Je nach Krankheitsdauer werden Ihre Lohnfortzahlungen nach gewisser Zeit durch Ihre Krankenversicherung übernommen, welche allerdings nur teilweise das Gehalt abdecken. Sollte der Unfall derart gravierende Auswirkungen haben, dass sogar Berufsunfähigkeit eintritt, sollte man bedenken, dass Krankengeldzahlungen ebenfalls nur eine gewisse Zeit geleistet werden. Ebenso sollte man berücksichtigen, dass nach einem Unfall oftmals Medikamente oder Hilfsmittel benötigt werden, für die ebenfalls einiges an Geld zusammenkommt. Es dürfte klar sein, dass ein gewisser Kostenanteil von Ihnen aufgewendet werden muss, der bei bestehender Unfallversicherung allerdings geringer ausfällt.

Man stelle sich einmal folgendes Horrorszenario vor: Aufgrund einer Unfallverletzung wird eine Lähmung diagnostiziert, weshalb Sie künftig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Nun wohnen Sie über zwei Etagen und müssen Ihr Haus umbauen, so dass dies barrierefrei ist. Ohne bestehende Unfallversicherung sind die hierfür anfallenden hohen Kosten allein von Ihnen zu tragen. Normalerweise ist dies nicht ohne finanziellen Ruin zu bewerkstelligen. Daher sollte man sich durch eine Unfallversicherung absichern.

Unfallversicherung – Tarifvergleich

Auf dem Markt werden unzählige Unfallversicherung angeboten. Um Sie bei der Wahl einer optimalen sowie preiswerten Unfallversicherung zu unterstützen, benötigt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth lediglich einige persönliche Angaben von Ihnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth erstellt kostenlos und unverbindlich eine Übersicht entsprechender Versicherungsanbieter sowie Tarifen.

Unfallversicherung – gesetzliche oder private Variante für Lehrer?

Zwar behaupten einige, dass Sie im Falle eines Unfalls als Lehrer automatisch gesetzlich abgesichert sind. Dies trifft aber nicht ganz zu. Sollten Sie an einer staatlichen Schule als Lehrer beschäftigt sein, haben Sie nach Sozialgesetzbuch (SGB VII) Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Zuständigkeit dieser Unfallversicherung unterliegt den jeweiligen Unfallkassen der jeweiligen Bundesländer. Automatisch über die Berufsgenossenschaft (VBG) abgesichert sind Lehrer an einer privaten Schule. Dies gilt allerdings lediglich auf dem Arbeitsweg beziehungsweise -direkten- Nachhauseweg. Als Lehrer sind Sie ebenso versichert, wenn Sie mit den Schülern auf Klassenfahrt gehen oder Wandertage betreuen. Für sämtliche Privattätigkeiten und Aktivitäten außerhalb der Schulzeit bzw. privaten Freizeitaktivitäten gilt diese gesetzliche Unfallversicherung nicht. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass gerade während der Freizeit statistisch gesehen die meisten Unfälle passieren.

Private Unfallversicherung und welche Leistungen diese für Lehrer bietet

Sollten Sie als Lehrer einen Unfall erleiden, der dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigungen hervorruft, besteht bei einer privaten Unfallversicherung im Leistungsfall die Möglichkeit der Zahlung eines sogenannten Einmalbetrages. Dieser fällt, je nach Schwere der Beeinträchtigung, sowie der gewählten Versicherungssumme entsprechend aus. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass abhängig vom sogenannten Invaliditätsgrad, eine vorher vereinbarte Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Die volle Invaliditätssumme wird erst dann gezahlt, wenn bei Ihnen Vollinvalidität festgestellt werden. Ansonsten zahlt die Versicherung eine anteilige Summe, die bei geringerer Schwere bzw. je nach Invaliditätsgrad gezahlt wird. Über den bei Ihnen bestehenden Invaliditätsgrad sowie die Schwere der bestehenden Beeinträchtigungen nebst Diagnose sowie der Gliedertaxe des jeweiligen Versicherers entscheidet der behandelnde Arzt.

Die Gliedertaxe ist in den Vertragsbedingungen dargelegt. Diese schreibt vor, welcher Prozentsatz der ausgemachten Invaliditätssumme bei einem Unfall gezahlt wird. Dies wiederum ist abhängig von den bestehenden Verletzungen sowie der verletzten Körperteile und ob diese funktionsunfähig oder verloren worden. Dabei ist jedem einzelnen Körperteil eine gesonderte Prozentzahl zugewiesen. Diese wird herangezogen, um Versicherungsleistungen zu berechnen. Das Ohr wird beispielsweise mit 30% berechnet, während das Auge mit 50% zu Buche schlägt. Geht durch einen Unfall der Geschmackssinn verloren, wird dies mit 5% in der Gliedertaxe berücksichtigt, wohingegen Geruchssinn bereits mit 10% berücksichtigt wird. Bei Verletzungen am Arm wird dahingehend unterschieden, dass Verletzungen im Schultergelenk mit 70% und am Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks mit lediglich 60% der Gliedertaxe berücksichtigt werden.

Dies sind allerdings Richtwerte, da die Prozentwerte bei den Versicherungsunternehmen variieren können. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass in einigen Fällen nicht lediglich Einmalzahlungen geleistet werden. Daher sollten Sie verschiedene Anbieter sowie Tarife vergleichen. Hierzu können Sie sich an die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth wenden, die Sie gern unterstützt.

Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten je nach Tarif gegen erhöhte Beiträge Extraleistungen an, wozu teilweise auch:

  • Tagegeld für stationären Krankenhausaufenthalt zur Deckung der Zusatzkosten
  • Besondere finanzielle Unterstützung für kosmetische Operationen
  • Leistung von Sofortzahlungen bei schweren Verletzungen
  • Im Todesfalle erhalten Hinterbliebene Zahlungen
  • Zur regelmäßigen finanziellen Entlastung erhalten Sie lebenslange sogenannte Unfallrente
  • Transport- und/oder Bergungskosten werden übernommen

gehören.

Zusammenfassung

Es gibt unzählige Versicherungsunternehmen, die Unfallversicherungen für Lehrer zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Sich einen Überblick zu verschaffen und detaillierte Informationen über Tarife mit bestmöglichen Leistungen zu erhalten, ist schier unmöglich. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, hilft Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth mit einem professionellen Vergleich unterschiedlicher Versicherungsunternehmen sowie Tarifen weiter. Hierzu werden lediglich einige private Informationen benötigt. Zur Vereinfachung hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ein Formular bereitgestellt. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie nicht nur die Tarife genau unter die Lupe nehmen, sondern auch die Leistungen.

Lassen Sie sich nicht von supergünstigen Angeboten verlocken, sondern prüfen Sie zuerst. Nicht jeder günstige Vertrag ist besonders gut geeignet zur optimalen Absicherung. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Gliedertaxen sowie die für den weltweiten Versicherungsschutz eventuell bestehenden Begrenzungen. Auch sollten Sie die Einschlussmöglichkeit von Risikofaktoren oder eventuelle Ausschlüsse bei der Entscheidung für oder gegen die Versicherung berücksichtigen. Einige Versicherungen schließen Extremsportarten wie Bungee Jumping, Drachenfliegen oder Bergsteigen prinzipiell aus. Ein gründlicher und ausführlicher Vergleich verschiedener Versicherung nebst Ein- oder Ausschlusskriterien sowie den Tarifen und Beiträgen ist ratsam und notwendig.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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