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DBV Claus Decker oHG in Köln Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Beamte der Feuerwehr die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle, sodass Sie sich die beste Police aussuchen können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln stellen Ihnen in diesem Artikel die beihilfekonforme Krankenversicherung vor. Denn: Als Beamter haben Sie keinen Anspruch auf einen Arbeitgeber-Anteil, dafür aber auf die Beihilfe Ihres Dienstherrn.

Die Beihilfe als Beamter der Feuerwehr

Als Beamter der Feuerwehr haben Sie einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall. Sie wird vom Dienstherrn (Beihilfestelle) ausgezahlt. Die Beihilfe funktioniert so: Sie reichen die Rechnungen, die Sie als privat Versicherter von Ihrem Arzt erhalten, bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Daraufhin wird der Rechnungsbetrag anteilig auf Ihr Konto überwiesen. 

Wie hoch Ihr individueller Beihilfesatz ist, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Dieser Prozentsatz gibt an, welcher Teil der Rechnung erstattet wird. Der verbleibende Anteil wird nicht erstattet – für ihn benötigen Sie die beihilfekonforme Krankenversicherung. Die Beihilfesätze sind bei allen Dienstherren identisch und betragen:

  • Für Beamte ohne Kinder und keiner Behinderung: 50 Prozent
  • Für Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
  • Für die Kinder des Beamten: 80 Prozent
  • Für den Ehepartner: 70 Prozent. Hier gelten einige Einschränkungen, der Ehegatte darf beispielsweise nicht mehr als 18.000 Euro brutto jährlich verdienen und selbst kein Beamter sein.
  • Für Beamte im Ruhestand: 70 Prozent

Um die Funktionsweise der Beihilfe etwas zu verdeutlichen, ein kurzes Beispiel. Sie beginnen als Beamter der Feuerwehr mit 20 Jahren Ihren Dienst und haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Sie erhalten eine Rechnung über 100 Euro von Ihrem Arzt, den Sie bei der Beihilfe einreichen. Diese erstattet Ihnen 50 Euro des Rechnungsbetrages. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent wären es 70 Euro, und so weiter. 

Für die verbleibenden Kosten (50, 30 oder 20 Prozent) benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung, die gleichzeitig immer eine private Krankenversicherung ist. Denn: Die gesetzliche Krankenkasse bietet keine Tarife für beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln informiert Sie gerne im persönlichen Gespräch über weitere Details. 

Gesetzliche und private, beihilfekonforme Krankenversicherung im Vergleich

Wie bereits erwähnt, können Sie als Beamter der Feuerwehr zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Damit einher gehen verschiedene Vor-, aber auch Nachteile. Grundsätzlich müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung alle Beiträge selbst zahlen, da Ihnen keine Beihilfe zusteht. Wir stellen Ihnen beide Wege etwas genauer vor.

Die gesetzliche Krankenkasse für Beamte der Feuerwehr

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem sogenannten Solidarsystem, das folgendermaßen funktioniert: Jedes Mitglied der Kasse zahlt monatlich einen Prozentsatz seines Einkommens in die Versicherung ein (rund 16 Prozent). Bei Arbeitnehmern sind es nur acht Prozent, da der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages übernimmt. 

Für Beamte gilt diese Regelung leider nicht. Da die Beihilfe nur greift, wenn Sie von Ihrem Arzt einreichbare Rechnungen erhalten, fallen gesetzlich Versicherte hier weg. Denn: Sie zeigen Ihre Karte vor und der Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie selten bis nie eine Rechnung – falls doch, haben Sie dann jedoch Anspruch auf Beihilfe. Beamte der Feuerwehr, die sich gesetzlich versichern, müssen den vollen Beitrag zur GKV aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. 

Das führt dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung in den meisten Fällen teurer ist als die private Absicherung. Insbesondere bei Dienstanfängern und Anwärtern lohnt sie sich oft nicht. Darüber hinaus ist sie nicht an die Beihilfe angepasst und damit keine beihilfekonforme Krankenversicherung. Die hierfür notwendigen Anpassungen des Vertrages sind nur bei der privaten Krankenversicherung möglich. 

Die private (beihilfekonforme) Krankenversicherung

Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung handelt es sich um eine klassische private Krankenversicherung. Sie ist lediglich auf die Ansprüche und den Bedarf von Beamten der Feuerwehr zugeschnitten. Das bedeutet vor allem: Die Versicherung ist günstiger, da die Beihilfe einen Teil der Kosten erstattet. Hierdurch muss die Krankenversicherung niedrigere Beträge auszahlen, was sich unmittelbar auf Ihren Beitrag auswirkt. 

Die private Krankenversicherung berechnet Ihre Beiträge nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Ihrem persönlichen Gesundheitsrisiko. Ihr Einkommen ist für die Ermittlung des monatlichen Beitrages vollkommen irrelevant. Anstelle dessen werden die Kosten für die Absicherung nach diesen Punkten ermittelt: 

  • Alter
  • Vorerkrankungen und Krankheitshistorie
  • Risikoerhöhende Angewohnheiten und Abhängigkeiten (Rauchen, Alkohol)
  • Allgemeiner gesundheitlicher Zustand
  • Beruf

Junge Beamte der Feuerwehr erhalten daher fast immer sehr günstige Konditionen, da deren Risiko überschaubar ist. Daher ist es wichtig, möglichst früh in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzusteigen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln und lassen sich unverbindlich und kostenfrei beraten! 

Beamte der Feuerwehr mit Anspruch auf freie Heilfürsorge: Achtung!

Viele Beamte der Feuerwehr haben einen Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge gegen den Dienstherrn. Das bedeutet, dass alle Krankheitskosten direkt vom Arbeitgeber übernommen werden. Eine zusätzliche Absicherung mit privater oder gesetzlicher Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Spätestens jedoch mit der Versetzung in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge – ab diesem Zeitpunkt erhalten ehemalige Beamte der Feuerwehr Beihilfe. 

Dadurch benötigen Sie unmittelbar bei Eintritt in den Ruhestand eine beihilfekonforme Krankenversicherung, die die verbleibenden 30 Prozent (Beihilfe: 70 Prozent) der Kosten übernimmt. Das Problem hierbei: Da Ihr Beitrag anhand Ihres gesundheitlichen Zustandes sowie Ihres Alters berechnet wird, ist dieser meist recht hoch. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV umgehen Sie dieses Risiko. 

Die große Anwartschaftsversicherung stellt eine Anwartschaft (einen Anspruch) auf die Übernahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung dar. Wenn Sie die Anwartschaft abschließen, wird eine Gesundheitsprüfung (vergleichbar mit der der PKV) durchgeführt. Der hier festgestellte Gesundheitszustand wird „konserviert“. Sobald Sie in Pension gehen, erhalten Sie einen PKV-Beitrag, der sich nach Alter und Gesundheit bei Abschluss der Anwartschaft richtet. 

Hierzu ein Beispiel: Sie steigen mit 20 Jahren als Beamter der Feuerwehr in den Dienst ein und gehen mit 60 Jahren in den Ruhestand. Mit 20 schließen Sie die große Anwartschaft der DBV ab. Sobald Sie in Pension gehen und eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigen, endet die Anwartschaft. Es findet ein fließender Übergang in die PKV statt – zu den Konditionen, die Sie bereits mit 20 Jahren erhalten hätten. Dadurch sparen Sie erhebliche Beiträge ein. 

Weitere Vorteile der großen Anwartschaftsversicherung:

  • Garantierte Übernahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten bei Leistungen, sofort voller Anspruch
  • Keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse im Alter

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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