Landesverwaltungsbeamte

In Deutschland verteilt sich die Staatsgewalt auf Bund und Länder, die jeweils über unabhängige Organe der Gesetzgebung, der ausführenden Gewalt (Regierung und Verwaltung) und Rechtsprechung verfügen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung. Die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist dreistufig organisiert: Die obersten Landesbehörden sind für das gesamte Bundesland zuständig, dazu gehören:

  • Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug
  • Landeskriminalamt
  • Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste
  • Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei
  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Landwirtschaftskammer
  • Rechenzentrum der Finanzverwaltung
  • Landesamt für Finanzen

Auf der mittleren Verwaltungsebene stehen die Bezirksregierungen, in Nordrhein-Westfalen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Sie stellen das Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Kommunen, den nachgeordneten Behörden, den Unternehmen, Verbänden und Bürgern dar. Aufgaben sind die Koordination der Verwaltung, Vertretung der Landesregierung im Bezirk und Vermittlung bei unterschiedlichen Meinungen. Eine Landesmittelbehörde ist die Oberfinanzdirektion.

Untere Landesbehörden sind:

  • Maßregelvollzugsbehörden
  • Finanzämter
  • Kreispolizeibehörden
  • Kreisstellen der Landwirtschaftskammer 
  • Schulämter

Geregelt wird die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen in:

  • Grundgesetz
  • Landesverfassung
  • Bundes- und Landesgesetzen

Die Ministerien sowie nachgeordneten Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen setzen die von der Landesregierung und vom Bund erlassenen Gesetze durch. Vom Bund ausgeführt werden nur Angelegenheiten, die im länderübergreifenden Interesse liegen und die nicht von den einzelnen Ländern geregelt werden können, wie beispielsweise die Verteidigung. Für die Organisation der Verwaltung ist jedes Bundesland selbst verantwortlich.

Dienstherr der Landesverwaltungsbeamten ist das jeweilige Bundesland. Unterschieden wird in unmittelbare und mittelbare Landesverwaltungsbeamte. Unmittelbare Beamte sind in der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen tätig. Beamte in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben den Rang mittelbarer Landesverwaltungsbeamter. Ihnen werden per Gesetz hoheitliche Aufgaben des Landes übertragen.

Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten

Grundsätzlich müssen von den Bewerbern um einen Ausbildungsplatz die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Eintreten für die im Grundgesetz verankerte freiheitlich demokratische Grundordnung
  • Uneingeschränkte Dienstfähigkeit – körperliche und geistige Gesundheit
  • Bei schwerbehinderten Bewerbern darf für mindestens 5 Jahre keine Dienstunfähigkeit zu erwarten sein
  • Keine Haftstrafe in den letzten 5 Jahren
  • Erfolgreicher Abschluss des Auswahlverfahrens

Eine Ausbildung im mittleren Dienst ist in der Regel mit einem mittleren Schulabschluss beziehungsweise mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand möglich. Für eine Ausbildung für den gehobenen Dienst benötigen Sie die Hoch- oder Fachhochschulreife. Möchten Sie eine Laufbahn im höheren Dienst einschlagen, müssen Sie über ein abgeschlossenes Masterstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs verfügen. 

Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf

Die Ausbildung, der sogenannte Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und setzt sich aus praktischen und theoretischen Abschnitten zusammen. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erwerben die theoretischen Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen. Zukünftige Landesverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst besuchen Verwaltungsfachhochschulen oder andere Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Praktische Fähigkeiten erwerben Sie bei den entsprechenden Behörden. Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung. Wird diese bestanden können Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Ihnen wird ein Amt verliehen, für welches Sie die entsprechende Amtsbezeichnung tragen.

Können Sie in der normalerweise 3-jährigen Probezeit Ihre Eignung und Fähigkeiten unter Beweis stellen und erfüllen Sie weiterhin alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, erfolgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Die Aufgaben von Landesverwaltungsbeamten sind äußerst vielseitig, dazu gehören unter anderem Tätigkeiten in der regionalen Entwicklungsplanung, der Wirtschaftsförderung, im Umwelt- und Naturschutz, im Gesundheitsdienst oder der Schulaufsicht.

Die Risiken von Landesverwaltungsbeamten absichern

Schon in der Ausbildung genießen Landesverwaltungsbeamte zahlreiche Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Gegen einige Risiken müssen Sie sich jedoch in Eigenregie absichern. Zu den wichtigsten Absicherungen, die im Ernstfall Ihre Existenz sichern, gehören: 

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung

Gedanken machen sollten Sie sich auch um:

  • Private Altersvorsorge
  • Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Beamte können sich grundsätzlich zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Der Dienstherr beteiligt sich jedoch nicht an den monatlichen Versicherungsbeiträgen, wie es bei Arbeitgebern in der Privatwirtschaft üblich ist. Sie haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Das heißt, der Dienstherr erstattet Ihnen einen Teil der bei Krankheit entstandenen Kosten. Voraussetzung ist, dass Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung verfügen.

Beachten Sie: Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine beihilfekonformen Tarife an. Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Absicherung, entfällt der Beihilfeanspruch, die Versicherungsbeiträge tragen Sie in voller Höhe, ohne Zuschuss des Dienstherrn.

Beihilfeberechtigten Landesverwaltungsbeamten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B mit den speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Vision B Basis, Komfort und Premium an. Sie müssen nur noch maximal 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien. 

Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, erhalten Sie von Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus eine Privatrechnung. Bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln reichen Sie Rechnungskopien mit einem Antrag auf Kostenerstattung ein. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen von der jeweils zuständigen Stelle zurückgezahlt. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Sollten Sie längere Zeit krank sein, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit werden Sie in der Ausbildung, der Probezeit und den ersten 5 Dienstjahren als Beamter auf Lebenszeit ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, können Sie erst 5 Jahre nach Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit. Nur wenn der Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall vorausging, können bereits Beamte auf Probe und Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. 

Den maximalen Ruhegehaltsanspruch erwerben Sie nach 40 Dienstjahren. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 71,75 % der letzten Bezüge. Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln, einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte, sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge in den ersten Jahren gering.

Weiterer Vorteil: Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist die Kombination einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge. Bereits Anwärter können monatliche Rentenzahlung von bis zu € 2.000 vereinbaren. Sobald Sie erste Versorgungsansprüche dem Dienstherrn gegenüber geltend machen können, besteht ein geringerer Absicherungsbedarf – ein größerer Teil Ihrer monatlichen Beiträge kann jetzt in Ihre private Rentenversicherung investiert werden.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Hauptstraße 122-124
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