berufsgruppe-beamte-1920x540.jpg

DBV Claus Decker oHG in Köln Justizverwaltungsbeamte

Justizverwaltungsbeamte

Aufgabe der Justizverwaltung ist die Sicherstellung der personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die sogenannten „Gerichtsbarkeiten“ in Deutschland unterteilen sich in: 

Ordentliche Gerichte, den ältesten Zweigen der Gerichtsbarkeit: 

  • Ziviljustiz
  • Strafjustiz
  • Vorsorgende Justiz - Betreuungsgericht sowie das Bundespatentamt und Grundbuchamt

Verhandlungen finden an Amtsgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof statt. 

Besondere Gerichte:

  • Arbeitsgerichte, für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Verwaltungsgerichte, zuständig bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden
  • Finanzgerichte, bei Differenzen zwischen Bürgern und dem Finanzamt
  • Sozialgerichte klären Streitfragen zwischen Bürgern und dem Staat

sowie Bundes- und Landesverfassungsgerichte. Verhandelt wird in Deutschland an über 600 Gerichten. Für die korrekte Vor- und Nachbereitung und für das Führen des Protokolls werden Justizverwaltungsbeamte eingesetzt. Zum Aufgabenbereich gehören auch Eintragungen in Register, das Einleiten von Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungen. Justizverwaltungsbeamte werden für den mittleren und gehobenen Dienst ausgebildet. Welche Laufbahn infrage kommt, ist abhängig von der Vorbildung. Bewerber können zur Ausbildung zugelassen werden, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und das Auswahlverfahren erfolgreich absolvieren.

Beamtenrechtliche Voraussetzungen

  • Deutsche oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung
  • Uneingeschränkte Dienstfähigkeit – körperliche und geistige Gesundheit
  • Bei schwerbehinderten Bewerbern darf für die nächsten 5 Jahre keine Dienstunfähigkeit vorhersehbar sein
  • Keine Haftstrafe in den vergangenen 5 Jahren 

Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Voraussetzung für die Ausbildung im mittleren Dienst ist ein mittlerer Schulabschluss, beziehungsweise ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. In den zwei bis zweieinhalb Ausbildungsjahren durchlaufen Sie theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Justizverwaltungsbeamte werden als Sachbearbeiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier übernehmen sie überwiegend verwaltende Aufgaben.

Sie protokollieren Gerichtsverhandlung und nehmen Zeugenaussagen auf, bearbeiten Akten und sind für die Ablage verantwortlich. Außerdem fertigen sie Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen an und beglaubigen diese. Sie führen den Schriftverkehr mit Gerichtsparteien, verfassen Vorladungen, setzen Beschlüsse auf, überwachen Fristen und Termine und erteilen Auskünfte. In der Gerichtskasse berechnen sie die Kosten der Rechtsstreitigkeiten und der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. 

Justizverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Voraussetzung für das 3-jährige duale Studium ist die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind unter anderem:

  • Vollzugsrecht, -verwaltung, -planung
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Zivilrecht
  • Haushaltsrecht
  • Personalführung
  • Kriminologie
  • Psychologie
  • Betriebswirtschaftslehre

Bei einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft üben Sie sich darin, Verfahren nach gesetzlichen Vorschriften und mit praktischem Geschick zu leiten, Entscheidungen zu treffen und auch klar zu begründen. 

Ihre Aufgaben als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst

Bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft übernehmen Sie Aufgaben in der sogenannten freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Aufgaben sind unter anderem:

  • Entscheidungen über Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche treffen oder vorbereiten 
  • Aufklären von Sachverhalten und Feststellung von Tatbeständen
  • Prüfen von Anträgen zur Anberaumung, Planung und Organisation von Besprechungen
  • Sie sind verantwortlich für Grundbuchangelegenheiten, wie zum Beispiel der Eintragung von Grundstückseigentümern oder Hypotheken sowie Angelegenheiten rund um Wohn- und Wegerechte 
  • Entscheidungen über Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken oder bei Erbschaftsangelegenheiten treffen, beispielsweise Testamentseröffnungen
  • Erlassen von Mahnbescheiden und Erteilen von Vollstreckungsbescheiden
  • Verurteilte bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt laden

Wichtige Absicherungen von Justizverwaltungsbeamten

Der Dienstherr ist seinen Beamten zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Das Beamtenverhältnis besteht in der Regel ein Leben lang. Beamte können daher nicht arbeitslos werden. Nach ihrer Pensionierung erhalten sie vom Dienstherrn ein Ruhegehalt, welches im Durchschnitt weit über dem Niveau von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Gesetzliche Pflichtversicherungen sind auch für Beamte die Kranken- und Pflegeversicherung. Risiken, die schnell die eigene Existenz gefährden können, sind Dienstunfähigkeit und Schadenersatzforderungen für im Dienst verursachte Schäden. Unverzichtbar für Justizverwaltungsbeamte sind eine Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung. Für diese Absicherungen müssen sie eigenständig sorgen.

Krankenfürsorge und private Krankenversicherung für Justizverwaltungsbeamte

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, sondern haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen gewissen Anteil der tatsächlichen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Mit der Beihilfe werden die Kosten nicht komplett abgedeckt. Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Grundsätzlich können sich Beamte bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern.

Beihilfekonforme Tarife bieten nur private Krankenversicherungen an. Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Für die in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und anschließend bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle mit einem Antrag auf Kostenerstattung einreichen.

Welche Leistungen Sie absichern, entscheiden Sie bei der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln selbst. Tarife von Vision B sind: Basis, Komfort und Premium. Einige Leistungen von Vision B im Überblick:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz 
  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen
  • Kostenübernahme von Zahnarztkosten, für Sehhilfen und Medikamente von bis zu 100 %

Sie sind weder an bestimmte Ärzte gebunden, noch verpflichtet das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen. Über die Beihilfe werden mindestens 50 % der Krankheitskosten abgedeckt. Sie sichern nur noch die Restkosten ab – Ihre Beiträge sind daher gering.

Familienangehörige sind unter Umständen auch beihilfeberechtigt und können ebenfalls kostengünstig privat versichert werden. Ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Wegen eines Fehlers schadenersatzpflichtig zu werden – ein großes Risiko für Justizverwaltungsbeamte

Verursachen Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Aufgaben Dritten einen Schaden, können an Ihren Dienstherrn Schadenersatzforderungen gestellt werden. Finanzielle Schäden entstehen Dritten beispielsweise durch: 

  • Fristversäumnisse
  • Falsche Berechnungen
  • Irrtümlich erteilte Genehmigungen oder Ablehnung von Anträgen

Ist der Dienstherr der Ansicht, dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, wird er Regressforderungen an Sie stellen. Ohne die Absicherung mit einer Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haften Sie in unbeschränkter Höhe mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert: 

  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft – unberechtigte Forderungen wehrt die DBV ab
  • Wir führen Gerichtsverhandlungen und tragen die Prozesskosten
  • Berechtigte Forderungen für grob fahrlässig verursachte Schäden werden von uns zuverlässig reguliert
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung

Rundum-Beratung für Justizverwaltungsbeamte

Mit dem Plan 360° bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln Beamten in allen Lebensabschnitten ein umfassendes Beratungs- und Leistungskonzept, dass auf die speziellen Anforderungen der jeweiligen Lebenssituation eingeht: 

  • plan 360° Einsteiger
  • plan 360° Berufswelt
  • plan 360° Familie
  • plan 360° Ruhestand

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
0221/93729951
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
Termin vereinbaren 0221 93729950 0221 93729951 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 17:00
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen