Heilfürsorge

Beamte stehen ihrem Dienstherrn gegenüber nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag ab – Beamte werden ins Amt berufen und leisten einen Eid, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen und geltende Gesetze zu wahren. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgerichtet. Der Dienstherr gewährt seinen Beamten für ihre Treue und Dienste lebenslangen Schutz und Fürsorge. Er sorgt nicht nur für die Beamten, eingeschlossen sind auch die Angehörigen und Hinterbliebenen.

Eine Fürsorgepflicht ist die Krankenfürsorge. Beamte haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Besteht bei der Ausführung der dienstlichen Aufgaben eine besonders hohe Gefahr für Gesundheit und Leben, erhalten sie, abhängig vom Dienstherrn, Heilfürsorge. Das betrifft Vollzugsbeamte und in einigen Bundesländern auch Beamte der Feuerwehr. Für diese Beamten wäre eine private Absicherung, wie sie als Ergänzung zur Beihilfe vonnöten ist, mit unzumutbaren Kosten verbunden. Der Dienstherr – also Bund oder Bundesland – übernimmt die entstandenen Krankheitskosten komplett. Auch wenn Beamte mit Heilfürsorge nicht krankenversicherungspflichtig sind, ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. 

Welche Leistungen bietet die Heilfürsorge Beamten der Feuerwehr?

Die Versorgung durch die Heilfürsorge entspricht dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und weist ähnliche Versorgungslücken auf. Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Der Dienstherr trägt übernahmefähige Aufwendungen zu 100 Prozent. Heilfürsorgeberechtigte Beamte der Feuerwehr haben Anspruch auf:

  • Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
  • ambulante und stationäre ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
  • zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung

Ganz kostenlos ist die Inanspruchnahme der Heilfürsorge nicht immer. Je nach Dienstherr wird  ein „angemessener Betrag“ von etwa 1,5 % auf die Besoldung angerechnet. Aber auch dies ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. 

Anspruch auf Heilfürsorge hat nur der Beamte selbst und auch nur in seiner aktiven Dienstzeit. Familienangehörige erhalten unter Umständen Beihilfe. Endet der Anspruch auf Heilfürsorge, was spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand der Fall ist, tritt an diese Stelle die Beihilfe. 

Nachteile der Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Die Heilfürsorge ist eine vollwertige Absicherung, mit der die Kosten für eine grundlegende Versorgung komplett abgedeckt werden. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig. Allerdings bietet die Heilfürsorge genauso wenig Komfort wie die gesetzliche Krankenversicherung. Beamten der Feuerwehr mit Heilfürsorge genießen nicht die Vorzüge, welche Beamten mit Beihilfe zugutekommen. Die Heilfürsorgestelle übernimmt nur die Kosten, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind teilweise beihilfefähig oder müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. 

Dieser Nachteil macht sich vor allem in der zahnärztlichen Versorgung bemerkbar. Zum Beispiel wird die Kostenübernahme einiger Leistungen, wie der Zahnreinigung, von vornherein ausgeschlossen. Bei sehr hochwertigem und teurem Zahnersatz muss ein Großteil der Kosten privat aufgebracht werden. Die relativ karge medizinische Versorgung können Sie mit privat abgeschlossenen und eigenfinanzierten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen aufwerten. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln bietet Ihnen beispielsweise:

  • Zahnzusatzversicherungen
  • Pflegezusatzversicherungen
  • Auslandsreiseversicherungen
  • Krankenhaustagegeldversicherungen
  • Stationäre und ambulante Zusatzversicherungen

Mit der Anwartschaft Plus der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln können Sie hohe Kosten, wie für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Heilpraktikerleistungen, die nicht von der Heilfürsorge abgedeckt werden, absichern.

Der Heilfürsorgeanspruch des Beamten der Feuerwehr endet, und jetzt?

Erlischt der Heilfürsorgeanspruch, haben Beamte der Feuerwehr Anspruch auf Beihilfe - der Dienstherr übernimmt nur noch einen Teil der entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen. Konkret werden Beamten der Feuerwehr ohne oder mit einem Kind 50 Prozent, Beamten mit zwei und mehr Kindern und für beihilfeberechtigte Partner 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent der Kosten erstattet. Für Beamte im Ruhestand werden die Aufwendungen zu 70 Prozent übernommen. 

Die Restkosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Beihilfekonforme Krankenversicherungen bieten Ihnen ausschließlich private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln, an. 

Private, beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Ein ausschlaggebender Faktor für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung ist immer der Gesundheitszustand des Antragstellers. Sie werden nach dem derzeitigen Befinden und Vorerkrankungen befragt. Umso besser die gesundheitliche Verfassung ist, desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme und desto geringer sind die Beiträge. Möchten Sie im fortgeschrittenen Alter eine private Krankenversicherung abschließen, müssen Sie mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen rechnen. Solange der Anspruch auf Heilfürsorge besteht, ist der Abschluss einer Krankenversicherung jedoch nicht notwendig. 

Das Problem lösen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln auf die private Krankenversicherung.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr?

Bei Abschluss der Anwartschaft wird bereits die Gesundheitsprüfung durchgeführt und für später, wenn der Krankenversicherungsschutz benötigt wird, konserviert. Auch das Alter, welches ebenfalls ein Faktor bei der Beitragsermittlung ist, kann bereits festgehalten werden. Es liegt nahe, dass Sie von einem frühzeitigen Abschluss der Anwartschaftsversicherung profitieren. Im Idealfall schließen Sie die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln schon bei Ausbildungsbeginn ab und sichern sich die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ohne erneute Gesundheitsprüfung. Basis für den Versicherungsabschluss bilden die Konditionen, die bei Abschluss der Anwartschaft festgelegt wurden.

Große und kleine Anwartschaft für Beamte der Feuerwehr

Mit der kleinen Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand festgehalten. Aktivieren Sie die private Krankenversicherung, wird Ihr Beitrag auf Grundlage des „eingefrorenen“ Gesundheitszustandes, des aktuellen Alters, der gewünschten Leistungen und des Beihilfebemessungssatzes ermittelt. Die kleine Anwartschaft eignet sich für kurze zu überbrückende Zeiträume, wo das Alter kaum eine Rolle spielt. Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln sind gering. Es werden noch keine Altersrückstellungen gebildet, sondern nur die Verwaltungskosten abgedeckt. 

Ist absehbar, dass noch viele Jahre vergehen, bis Sie den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung benötigen, ist die große Anwartschaft die optimale Lösung. Neben dem Gesundheitszustand wird auch das Alter konserviert. Der große Vorteil: Es können bereits Altersrückstellungen gebildet werden. Die Beiträge sind zwar höher als für die kleine Anwartschaft, die Versicherungsprämien später dafür geringer. Altersrückstellungen sind wichtig, um die höheren Kosten für die meist intensivere medizinische Versorgung im Alter abzufedern.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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