Amtsbezeichnungen

Den meisten Personen ist gar nicht bekannt, wie viele interessante Karrierechancen im Öffentlichen Dienst angeboten werden. Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf kann der Beamte seinen Karriereaufstieg beginnen. Der Vorbereitungsdienst, den jeder Beamte durchlaufen muss, wird mit der Laufbahnprüfung beendet. Beamte, welche diese Laufbahnprüfung bestehen, beginnen ihren Start ins Berufsleben mit der Ernennung zum Beamten auf Probe. Nach Beendigung der 5-jährigen Probezeit werden Beamte zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und haben damit, beamtenrechtlich gesehen, den Gipfel ihrer Beamtenkarriere erreicht.

Was jedoch viele nicht wissen: außerhalb des Beamtenstatus besteht die Möglichkeit, andere Karrieren zu durchlaufen. Hierzu bestehen diverse Möglichkeiten der Beförderungen, wodurch nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch eine Ausweitung der Aufgaben sowie Befugnisse gegeben ist. Der jeweilige Aufstieg auf der Karriereleiter wird bei Beamten durch unterschiedliche Amtsbezeichnungen gekennzeichnet, welche im Rahmen der Bundesbesoldungstabelle näher aufgeschlüsselt sind.

Ebenfalls ist in der Bundesbesoldungstabelle konkret aufgeführt, welche Besoldung ein Beamter jeweils erhält, in dem dieser seine entsprechende Amtsbezeichnung mit der jeweiligen Besoldungshöhe abgleicht. Prinzipiell finden anhand einer Beförderung die Änderungen der Amtsbezeichnungen statt. Weiterhin kann hier man Parallelen zum Ablauf in der Bundeswehr feststellen, da Beamte aufgrund von Beförderungen eine Urkunde erhalten, aus welcher die jeweilige – neue – Amtsbezeichnung gleichfalls abgelesen werden kann.

Sollten Sie Fragen zum Thema Amtsbezeichnungen sowie deren unterschiedliche Bedeutungen haben, helfen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln gerne weiter.

Unterschiedliche Amtsbezeichnungen sowie allgemeine Regelungen hierfür

Wenn dies irgendwie möglich beziehungsweise nötig ist, wird bei den jeweiligen Amtsbezeichnungen prinzipiell versucht, Unterschiede zwischen weiblicher oder männlicher Amtsbezeichnungen einzubringen. Ebenso bestehen Unterschiede bei den Amtsbezeichnungen zwischen Beamten, welche im aktiven Dienst sind, oder Beamten, die sich bereits im Ruhestand befinden. Die Unterscheidung dieser Amtsbezeichnungen erfolgt derart, dass bei Beamten im Ruhestand der Zusatz „außer Dienst“ (a.D.) angehängt wird.

Aufgrund dieses Zusatzes bei der Amtsbezeichnung wird klar verdeutlicht, dass Beamte einen Dienst für Deutschland leisten und demnach auch entsprechende Rechte sowie Pflichten für die Beamten bestehen. Viele diverse Komponente haben Einfluss auf die jeweiligen Amtsbezeichnungen und definieren dadurch die Amtsbezeichnungen eines Beamten. Zu diesen Faktoren zählen:

  • der Verwaltungsbereich
  • die Fachrichtung
  • der Dienstherr
  • die Laufbahn des Beamten

Ist ein spezieller Zusatz für die jeweilige Amtsbezeichnung notwendig, so ist das Bundesamt des Inneren dafür verantwortlich. Ebenso ist zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise eine Unterscheidung von Nöten, da jedes einzelne Bundesland seine individuellen Verwaltungsorgane besitzt, welche teilweise eigenständige Befugnisse haben.

Beamte – die Grundamtsbezeichnungen

Auf die Amtsbezeichnungen haben sowohl die Besoldungsgruppe als auch die Laufbahn des Beamten speziellen Einfluss. Ob ein Beamter im einfachen, mittleren, gehobenen oder auch höheren Dienst seine Tätigkeit ausübt, ist ebenso von hoher Bedeutung. Eine Unterteilung in verschiedene Besoldungsgruppen findet hier entsprechend statt. Selbstverständlich fällt die Besoldungsgruppe sowie auch die Besoldung selbst entsprechend hoch aus, je höher die Laufbahn des Beamten ist. Prinzipiell erfolgt die Einteilung der jeweiligen Besoldungsgruppen in die Gruppen A2 bis A16.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten im einfachen Dienst

Beamte, die im einfachen Dienst ihre Tätigkeit ausüben, sind derzeit rar gesät. Meist sind diese Beamten für einfache Tätigkeiten an den deutschen Gerichten eingeteilt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Beamte ihre Karriere prinzipiell im mittleren Dienst starten. Jedoch gibt es auch entsprechende Bezeichnungen für Beamte des einfachen Dienstes, wie bspw. Aufseher, Wachtmeister oder Amtsgehilfen uvm., welche die Besoldungsgruppen A2 bis A5 besitzen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Amtsbezeichnung zu ändern, wenn man befördert wurde. Die höchste Stufe der Karriereleiter ist erreicht, wenn man die maximale Besoldungsgruppe des einfachen Dienstes mit A5 erreicht hat. Sodann ist man bspw. Hauptwart, erster Hauptwachtmeister, Oberbetriebsmeister oder Oberamtsmeister. Generell ist ein Aufstieg für Beamte des einfachen Dienstes in den mittleren Dienst machbar, sollten die Beamte eine entsprechende Eignung vorweisen können.

Dabei ist die Beurteilung des Dienstherrn von besonderer Relevanz. Für Fragen rund um das Thema Versicherungen für Beamte im einfachen Dienst stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln gerne zur Verfügung und beraten Sie hierzu ausführlich.

Die Amtsbezeichnungen von Beamten im mittleren Dienst

Die Besoldungsgruppen von A5 bis A9 sind ausschließlich für Beamte im mittleren Dienst vorbehalten, wobei die Besoldungsgruppe A5 mehr oder weniger eine verbindende Funktion zwischen einfachem und mittlerem Dienst darstellt. Im mittleren Dienst werden die einzelnen Amtsbezeichnungen verstärkt an den jeweiligen Fachrichtungen ausgerichtet, was man sich optimal anhand des Beispiels eines Beamten im Fernmeldeamt verdeutlichen kann.

Als Fernmeldesekretär besitzt man die Besoldungsgruppe A6, als Fernmeldeobersekretär dann die Besoldungsgruppe A7 und als Fernmeldehauptsekretär bereits die Besoldungsgruppe A8. Als Bindeglied zwischen mittlerem sowie gehobenem Dienst kann die Besoldungsgruppe A9 angesehen werden.

Amtsbezeichnungen der Verwaltungsbeamten im gehobenen Dienst

Zur Qualifizierung als Beamter im gehobenen Dienst ist ein Hochschulstudium Voraussetzung. Der gehobene Dienst wird meist mit einer führenden Position für die Beamten belohnt. Der gehobene Dienst umfasst die Besoldungsgruppen A9 bis A13. Die Amtsbezeichnungen für den gehobenen Dienst umfassen bspw. Leutnant mit Besoldungsgruppe A9, Seekapitän mit Besoldungsgruppe A10, Seeoberkapitän mit Besoldungsgruppe A11, Amtsrat mit Besoldungsgruppe A12, sowie Bibliotheksrat mit Besoldungsgruppe A13.

Amtsbezeichnung der Verwaltungsbeamten im höheren Dienst

Die Besoldungsgruppen A13 bis A16 sind prinzipiell für Beamte des höheren Dienstes vorgesehen. Dafür müssen Beamte im höheren Dienst logischerweise Aufgaben mit hoher Verantwortung übernehmen, so dass diese Laufbahn das komplexeste Berufsbild des vollständigen öffentlichen Dienstes darstellt. Ebenso, wie bereits zuvor, existiert in dieser Besoldungsgruppe ein Bindeglied zwischen gehobenem und höherem Dienst, nämlich die Besoldungsgruppe A13.

Diese Besoldungsgruppen tragen bspw. Amtsbezeichnungen wie:

  • Regierungsrat, Besoldungsgruppe A13
  • Oberregierungsrat, Besoldungsgruppe A14
  • Regierungsdirektor, Besoldungsgruppe A15
  • Leitender Regierungsdirektor, Besoldungsgruppe A16

Die DBV bietet Ihnen ideale Versicherungslösungen

Die DBV bietet Ihnen optimalen Versicherungslösungen an, egal welche Laufbahn Sie derzeit durchlaufen. Im Vorfeld haben wir Ihnen bereits einen deutlichen Einblick in die verschiedenen Amtsbezeichnungen vermittelt. Egal, welches Amt Sie innehaben, sollten Sie sich um entsprechende adäquate Versicherungen kümmern. Um eine bestmögliche und auch möglichst preisgünstige Absicherung zu erhalten, sollten Sie bereits frühzeitig für Sie passende Versicherungen auswählen und abschließen.

Am Sinnvollsten ist dies bereits bei Dienstantritt. Damit Sie später von Ihrem Versicherungsschutz profitieren können, sollten Sie sich bereits während des Vorbereitungsdienstes als Beamter auf Widerruf um eine für Sie passende Vorsorge kümmern. Bei den meisten gilt ein Job als Beamter als absolut sicheres Arbeitsverhältnis. Doch die wenigsten wissen, dass eine vollständige staatliche Unterstützung erst nach Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gesichert ist.

Anders, als bei Beamten auf Lebenszeit, besteht bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe nämlich keinerlei Anspruch auf Unterstützung durch ihren Dienstherrn, sollten diese dienstunfähig werden. Um im Falle einer Dienstunfähigkeit trotzdem adäquat abgesichert zu sein, sollten Beamte auf Widerruf oder auf Probe die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln abschließen, um sich dadurch eine optimale Dienstunfähigkeitsrente zu sichern. Weiterhin sollten Beamte dringend eine optimale Krankenversicherung für sich auswählen.

Ebenso wichtig für Sie als beihilfeberechtigter Beamter und seit dem 1. Januar 2019 sogar gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Restkostenversicherung, damit die von der Beihilfe nicht erstatteten Kosten für Sie keine enorme finanzielle Belastung darstellen. Hier bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln mit ihrer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die perfekte Lösung. In dieser Krankenversicherung stellen die Beibehaltung eines Beihilfeanspruchs sowie ein umfänglicher Leistungskatalog nur zwei von vielen Vorteilen dar.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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