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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Mit einer Anwartschaftsversicherung wird die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung zu den heute geltenden Konditionen vereinbart oder der Versicherungsschutz in eine Ruhendversicherung umgewandelt.

In der Regel wird mit einer Anwartschaft das Recht auf Leistungen der privaten Krankenversicherung erworben, die Sie gegenwärtig noch nicht benötigen. Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich einen garantierten Versicherungsschutz, auch wenn sich die gesundheitliche Verfassung durch eine Erkrankung oder einen Unfall nach Vertragsabschluss verschlechtert.

Wird die private Krankenversicherung benötigt, kann die Anwartschaftsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung problemlos in den gewünschten Tarif der Krankenversicherung umgestellt werden. Wartezeiten auf die vereinbarten Leistungen gelten nicht, da die Laufzeit der Anwartschaftsversicherung angerechnet wird.

Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch. Eine Anwartschaftsversicherung ist noch keine reguläre Krankenversicherung.

Gesundheitsfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr gewährt seinen Beamten zahlreiche Fürsorgeleistungen. Eine Fürsorgepflicht ist die Krankenfürsorge. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Die Tätigkeiten einiger Beamten bergen ein hohes Risiko für Gesundheit und Leben. Das betrifft insbesondere Vollzugsbeamte und Beamte der Feuerwehr. Hält der Dienstherr die Absicherung des gesundheitlichen Risikos mit einer privaten Krankenversicherung für eine unzumutbare Belastung, gewährt er Heilfürsorge.

Mit der Heilfürsorge werden die Kosten im Krankheitsfall komplett übernommen. Der Anspruch erlischt, sobald die Gefahr für Gesundheit und Leben nicht mehr gegeben ist und der Beamte erhält Beihilfe. Um von dieser Fürsorgeleistung Gebrauch machen zu können, wird eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigt. Maßgebliche Faktoren für Aufnahme und Beiträge ist der Gesundheitszustand und das Alter des Antragstellers.

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die für den Abschluss der Krankenversicherung erforderliche Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgt bereits vor dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Das Ergebnis kann noch Jahrzehnte später als Grundlage für die Aufnahme und die monatlichen Beiträge herangezogen werden.

Umso besser die gesundheitliche Verfassung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist, desto geringer sind die monatlichen Versicherungsbeiträge. Das Risiko von Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen nimmt mit steigendem Alter und damit verbundenen Erkrankungen zu. Bei schwerwiegenden Problemen oder chronischen Krankheiten besteht die Gefahr, dass nur die Absicherung im Basistarif möglich ist. Es ist empfehlenswert, die Anwartschaftsversicherung möglichst in jungen Jahren, bei guter Gesundheit abzuschließen.

Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten von Beamten der Feuerwehr im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Vorsorgemaßnahmen komplett. Während der Anspruch besteht, ist eine zusätzliche Krankenversicherung nicht notwendig. Heilfürsorge wird allerdings nur für eine bestimmte Zeit gewährt. Erlischt der Anspruch, tritt die Beihilfe an die Stelle der Heilfürsorge.

Das Leistungsniveau der Heilfürsorge ist vergleichbar mit dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen und stellt ebenso eine Regelversorgung dar, die über das Maß des Notwendigen nicht herausgeht. Heilfürsorge ist eine eigenständige Art von Krankenversicherung, die Beamten, welche im Dienst ihre Gesundheit oder ihr Leben in besonderem Maße riskieren, vorbehalten ist. Eine bundeseinheitliche Regelung zu den Fürsorgeleistungen gibt es nicht. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, legt jedes Bundesland als Dienstherr selbst fest.

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr erstattet Beamten der Feuerwehr seine tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsprävention zu einem gewissen Prozentsatz. Der Freistaat Bayern hält sich bei den Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:

  • 50% für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70% für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70% für Beamte im Ruhestand
  • 80% für berücksichtigungsfähige Kinder

Beihilfe erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen können. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenversicherungen wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth angeboten. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, die zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn Beamten und beihilfeberechtigten Familienangehörigen einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz bietet.

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Alle Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, die nicht anderweitig gegen das hohe Kostenrisiko bei Krankheit abgesichert sind, beispielsweise durch Heilfürsorge, müssen über eine Krankenversicherung verfügen. Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings immer nur Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung. Somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Unterschiede zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Für beide Anwartschaften gilt:

  • der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte und konservierte Gesundheitszustand bildet die Grundlage für die Aufnahme in die Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung, auch wenn die Umwandlung erst Jahrzehnte später erfolgt und sich der Gesundheitszustand massiv verschlechtert hat
  • Leistungen der Krankenversicherung können nach Aktivierung der Krankenversicherung sofort in Anspruch genommen werden, die Dauer der Anwartschaft wird auf die Wartezeiten angerechnet
  • während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • die Beiträge sind steuerlich absetzbar

Große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaftsversicherung ist perfekt geeignet, längere Zeiträume bis zur Aktivierung der Krankenversicherung zu überbrücken. Außer dem Gesundheitszustand wird auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgeschrieben. Bei dieser Form der Anwartschaftsversicherung wird von Beginn an mit dem Aufbau von Altersrückstellungen begonnen. Die monatlichen Beiträge zur großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind daher etwas höher als zur kleinen Anwartschaftsversicherung, dafür sind die Kosten später geringer, da bereits genügend Altersrückstellungen gebildet wurden. Diese Rückstellungen werden zur Deckung der im Alter oftmals höheren Behandlungskosten im Krankheits- und Pflegefall aufgelöst. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr können auch im höheren Alter stabil und niedrig bleiben.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist eine optimale Lösung, kurze Zeiträume zu überbrücken, beispielsweise wenn der Heilfürsorgeanspruch nur während der Ausbildung gilt und danach Beihilfe gewährt wird. Wenige Monate oder Jahre machen sich bei der Beitragsermittlung kaum bemerkbar.

Vorteile der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Beamte der Feuerwehr frühzeitig vorsorgen, zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden und eine erstklassige Versorgung im Krankheitsfall zu günstigen Konditionen zu erhalten.

Wir beraten Sie gern

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