Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Definition von Dienstunfähigkeit laut § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Aus welchen Gründen werden Beamte der Feuerwehr dienstunfähig?
Beamte der Feuerwehr sind im 12- oder 24-Stunden-Schichtdienst ständig einsatz- und leistungsbereit. Um Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen zu retten, riskieren Sie ihre Gesundheit oder gar ihr eigenes Leben. Die körperlichen und psychischen Belastungen im Dienst sind enorm.
Nicht selten entwickeln Beamte der Feuerwehr eine posttraumatische Belastungsstörung. Aber auch Unfälle in der Freizeit oder beim Sport können so schwerwiegend sein, dass der Dienst eines Tages nicht mehr ausgeübt werden kann. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit wird jedoch oft unterschätzt oder verdrängt. Psychische und physische Belastungen sind:
- Unfälle von Kollegen
- gefährliche Situationen im Einsatz
- tragische Situationen, etwa bei Unfällen oder Katastrophen
- Schichtdienst
- das Gefühl, zu wenig geholfen zu haben
- hohe Ansprüche von Vorgesetzten
- Arbeitsüberlastung
Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte der Feuerwehr
Der Weg von einer Erkrankung hin zur Dienstunfähigkeit ist nur kurz. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der primär wichtigen Absicherungen für jeden Beamten der Feuerwehr. Welche Folgen eine Dienstunfähigkeit hat, ist abhängig vom Beamtenstatus, der geleisteten Dienstjahre und der zugrundeliegenden Ursache.
Die Versorgung von dienstunfähigen Beamten der Feuerwehr ist lückenhaft. Besonders hart trifft es Beamte Widerruf, Probe sowie Lebenszeit, wenn sie weniger als fünf Jahre im Dienst sind. Die Versetzung in den Ruhestand ist erst nach einer fünfjährigen Wartezeit möglich.
Dienstunfähige Beamte der Feuerwehr, welche die Wartezeit nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer des Dienstverhältnisses nachversichert. Nur wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung hervorgerufen wurde, können Beamte auf Probe und Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Mit der Entlassung aus dem Dienst erlöschen alle finanziellen Ansprüche. Sie können eine Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Ansprüche auf staatliche Leistungen haben Sie, wenn für die vergangenen fünf Jahre drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, ist diese aufgrund der kurzen Versicherungszeit gering. Sie werden ziemlich sicher zum Hartz 4-Empfänger, verbunden mit sozialem Abstieg und der Aussicht auf Altersarmut.
Da Sie keine Versorgungsansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber haben, ist Ihr Absicherungsbedarf besonders hoch. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth perfekt absichern. Bereits Anwärter können aus der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu € 1.800 pro Monat erhalten.
Versorgung von Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit
Erfüllen Beamte der Feuerwehr die fünfjährige Wartezeit, können Sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Ihre Ansprüche sind als Dienstanfänger noch gering. Zunächst zahlt Ihnen der Dienstherr in der Regel eine Mindestversorgung, mit der Sie ohne zusätzliche private Vorsorge durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Ansprüche steigen mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozent. Der maximale Ruhegehaltssatz, welcher nach 40 Dienstjahren erreicht werden kann, beträgt 71,75 % der letzten Bezüge.