Leistungen der freien Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte Beamte haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen, beispielsweise die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Der Dienstherr trägt die Kosten der übernahmefähigen Leistungen zu 100 %.
Zu den Leistungen zählen:
- Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
- ambulante ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Heilfürsorgeberechtigte zahlen zwar keine monatlichen Beiträge für ihre Absicherung im Krankheitsfall, ganz kostenlos ist diese Fürsorgeleistung allerdings nicht. Es wird üblicherweise ein „angemessener Betrag“ auf die Besoldung angerechnet. Der „angemessene Betrag“ beträgt etwa 1,5 Prozent des Soldes, auch hier variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland.
Nachteile der freie Heilfürsorge
Beamte der Polizei mit freier Heilfürsorge werden nicht wie privat Versicherte behandelt, wie es bei Beamten mit Beihilfe der Fall ist, sondern werden eher gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Auch die Leistungen der Heilfürsorge sind vergleichbar mit dem Angebot gesetzlicher Krankenversicherungen.
Die Heilfürsorgestelle erkennt nur Rechnungen an, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Über die freie Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig oder müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Übernahme bestimmter Leistungen wird bei freier Heilfürsorge von vornherein ausgeschlossen, beispielsweise die Zahnreinigung.
Qualität und Umfang der Leistungen stellen, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Regelversorgung dar. Für mehr Komfort in der medizinischen Versorgung können privat ergänzende Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen abgeschlossen werden.
Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth
Die DBV bietet Ihnen:
- Auslandsreiseversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Stationäre und ambulante Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der freien Heilfürsorge für Zahnersatz und moderne Zahnbehandlungen orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, beim Zahnarzt können auf Beamte der Polizei mit freier Heilfürsorge unter Umständen enorme Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe zukommen, die von der Heilfürsorge nicht übernommen werden.
Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich beschränkt
Heilfürsorge wird maximal bis zu Versetzung in den Ruhestand gewährt. Sind die Voraussetzungen, das hohe Berufsrisiko, nicht mehr gegeben, geht der Heilfürsorgeanspruch in Anspruch auf Beihilfe über. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie über eine beihilfeergänzende Krankenversicherung verfügen. Umso später Sie eine private Krankenversicherung abschließen möchten, desto größer ist die Gefahr von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder der Verweis auf den Basistarif. Mit dem Basistarif werden Sie weiterhin nur mit den Regelleistungen, wie Sie die gesetzliche Krankenversicherung versorgen würde, begnügen müssen.
Auch hier müssen Sie mit hohen Beiträgen rechnen, jedoch darf der Beitrag die Höchstquote der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge nicht überschreiten. Auch wenn noch Anspruch auf Heilfürsorge besteht, sollten Sie vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung abschließen.