Unter welchen Bedingungen kann sich ein Lehrer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern?
Lehrer mit Beamtenstatus können als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sofern Sie bereits gesetzlich versichert waren. Für bereits privat Versicherte ist es nahezu unmöglich in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.
Angestellte Lehrer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so lange ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Übersteigt das Gehalt die Grenze, können sie in die private Krankenversicherung wechseln oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen Lehrern?
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenpflege (zu Hause)
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
Nach § 12 SGB V gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“
Die gesetzlichen Krankenversicherungen gewährleisten Ihren Mitgliedern eine gesundheitliche Grundversorgung. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet den Versicherten zu 96 % die gleichen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an.
Neben der Regelversorgung gewähren die Krankenkassen zusätzliche, freiwillige Leistungen:
- Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen gewähren beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akkupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, für einen gesunden Lebensstil, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zum Abbau von Übergewicht oder Stress
Familienversicherung – wen können Lehrer kostenlos mitversichern?
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können mit einem Versicherungsbeitrag Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner mit einem Einkommen von maximal € 450 im Monat, durch eine geringfügige Tätigkeit, dem sogenannten Minijob
- Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Kinder mit Behinderungen können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden, Voraussetzungen sind: eine Behinderung nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches und dass das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, außerdem muss die Behinderung eingetreten sein, als das Kind bereits familienversichert war
Gibt es weitere Vorteile für gesetzlich krankenversicherte Lehrer?
- Bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen werden Sie von den Beiträgen befreit
- Bei Arbeitsunfähigkeit kann Krankengeld in Anspruch genommen werden
- Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
- Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
- Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht
Wie werden Lehrer mit Vorerkrankungen versichert?
Für die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung müssen keine Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Für die Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko keine Rolle. Es besteht Kontrahierungszwang - Eine gesetzliche Krankenkasse muss jeden aufnehmen, der gesetzlich versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig versichern kann.
Wann können Lehrer die gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel kündigen?
Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- ein Zusatzbeitrag erhöht
- eine Prämienerstattung gesenkt wird
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, entfällt die Bindung an die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Können sich Lehrer im Ausland medizinisch behandeln lassen?
Von den Kassen werden in der Regel Leistungen, die in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden nur bis zu den in Deutschland üblichen Sätzen übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse die Übernahme ablehnt. Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, müssen Sie sich privat versichern. Vor einer Reise sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Kasse informieren. Empfehlenswert ist der Abschluss einer sogenannten Auslandskrankenversicherung.
Welche Zusatzversicherungen sind für Lehrer außerdem sinnvoll?
Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen können die Versorgung ihrer Krankenversicherung mit weiteren privaten Zusatzversicherungen vernünftig ergänzen, beispielsweise mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Ist eine stationäre Behandlung notwendig, müssen Sie nicht mit dem erstbesten Krankenhaus vorlieb nehmen, sondern können in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandelt werden.
Zahnzusatzversicherung: Im Laufe der Zeit werden meist umfangreichere und kostenintensivere Maßnahmen im Bereich Zähne/Zahnersatz notwendig. Gesetzliche Kassen zahlen lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Bedenken Sie: Bei vielen Zusatzversicherungen müssen Wartezeiten von mehreren Monaten erfüllt werden. Oftmals sind die Leistungen in den ersten Jahren auf vertraglich festgelegte Höchstbeträge beschränkt. Für bereits begonnene Behandlungen ist eine Absicherung im Nachhinein nicht möglich.
Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL steht für: „Individuellen Gesundheitsleistungen“ - Leistungen die von Kassenärzten angeboten, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern privat in Rechnung gestellt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für dringend notwendige medizinische Maßnahmen. Was darüber hinausgeht, wie eine weitergehende individuelle Behandlung, fällt unter die Eigenverantwortung der Versicherten.
Zu den am häufigsten angebotenen oder nachgefragten IGeL –Leistungen gehören (ohne Zahn-IGeL):
- Reisemedizinische Vorsorge
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Ultraschall des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
- Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge
- Blutuntersuchungen ergänzend zur Kassenleistung
- Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
- HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs