Der mittlere Dienst in der Forstverwaltung
Im mittleren Dienst übernehmen Sie grundlegende Aufgaben in der staatlichen Forstverwaltung. Zu Ihren Aufgaben gehören die Überwachung und der Verkauf der Holzbestände, die Pflege des bestehenden Waldes und allgemeine Verwaltungstätigkeiten. Auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst ist möglich. Hier erwarten Sie – etwa als Revierförster – weitere anspruchsvolle Tätigkeiten. Um als Forstverwaltungsbeamter in den mittleren Dienst eingestellt zu werden, müssen Sie bei allen Dienstherrn diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU.
- Sie haben entweder die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit zusätzlicher, für den Forstberuf förderlicher, abgeschlossener Berufsausbildung.
- Andere als die genannten Abschlüsse können anerkannt werden, wenn sie mindestens dem deutschen Realschulabschluss gleichwertig sind.
- Sie haben keine Vorstrafen (einwandfreier Leumund).
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Für angehende Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst (zweite Qualifikationsebene) bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth zahlreiche Versicherungen. Sie sind auf den Bedarf von jungen Beamten zugeschnitten. Im persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf – vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Der gehobene Dienst für Forstverwaltungsbeamte
Forstverwaltungsbeamte der dritten Qualifikationsebene werden nahezu immer als Revierförster an einem Forstamt eingesetzt, sofern Sie sich dort beworben haben. Alternativ kommen Tätigkeiten im Landwirtschaftsministerium (Bund oder Länder) in Betracht. Als Revierförster haben Sie unter anderem diese Aufgaben:
- Sie verwalten und betreuen die bestehenden Waldbestände und kümmern sich um die Wiederraufforstung abgeholzter Flächen.
- Sie tragen die Verantwortung für die Tierbestände in Ihrem Revier – daher müssen Sie bereit sein, auf die Jagd zu gehen.
- Sie arbeiten mit Forstwirten zusammen und übernehmen hier Aufgaben der Personalführung.
- Bei Groß- oder Treibjagden sind Sie mit für die Absicherung des Jagdgebietes verantwortlich.
Um als Forstverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst eingestellt zu werden, sind grundsätzlich dieselben Zugangsvoraussetzungen wie im mittleren Dienst zu erfüllen (Deutsche Staatsbürgerschaft, Bekenntnis zur Verfassung,…). Hinzu kommen jedoch die folgenden:
- Sie haben ein forstwirtschaftliches Studium mindestens auf FH-Niveau (Bachelor oder FH-Diplom) abgeschlossen.
- Sie sind im Besitz eines gültigen Jagdscheins.
- Für den gehobenen Dienst gelten andere Höchstaltersgrenzen. In den meisten Bundesländern liegt das maximale Alter (für die Verbeamtung) zwischen 32 und 45 Jahren.
Auch Forstverwaltungsbeamte des gehobenen Dienstes finden bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth den für sie passenden Versicherungsschutz. Zu ihm sollte in jedem Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung gehören – sie sichert bei einer Dienstunfähigkeit Ihren Lebensunterhalt. Lassen Sie sich persönlich beraten!
Beamte des höheren Dienstes übernehmen im Grunde genommen dieselben Aufgaben wie die Kollegen im gehobenen Dienst. Allerdings müssen Forstverwaltungsbeamte der vierten Qualifikationseben höhere Zugangsvoraussetzungen erfüllen und tragen zudem eine deutlich umfangreichere Verantwortung. Hier werden Sie meist als Abteilungs- oder Sachgebietsleiter eingesetzt.