Der einfache Dienst
Der einfache Dienst ist die unterste Stufe für Beamte in Deutschland. Die Einstiegsvoraussetzungen sind mindestens der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Gegensatz zu den nächsten beiden Laufbahnen kann die Ausbildung nicht beim Staat selbst, sondern muss extern absolviert werden. Im Anschluss können Sie beispielsweise als Justizwachtmeister am Amts- oder Landgericht tätig sein. Die Einstiegsbesoldungsgruppe ist A3.
Der mittlere Dienst
Im mittleren Dienst sind bundesweit die meisten Beamten im Einsatz. Die Voraussetzungen, um in der zweiten Qualifikationsebene eingestellt zu werden, sind: Der Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, die jedoch in den meisten Fällen beim Staat selbst absolviert wird. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Steuerverwaltung: Nach einem zweijährigen Lehrgang an den Landesfinanzschulen werden Sie im Anschluss an die Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet. Die Einstiegsbesoldung richtet sich nach A6.
Der gehobene Dienst
Der gehobene Dienst, auch dritte Qualifikationsebene genannt, bildet die mittlere Führungsebene in den meisten Behörden. Einstellungsvoraussetzungen sind hier die Fachhochschulreife (Fach- oder allgemeines Abitur) sowie ein abgeschlossenes FH-Studium. Letzteres wird, um bei der Finanzverwaltung zu bleiben, im Rahmen eines dualen Studiums beim Staat absolviert. Die Einstiegsbesoldung bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe richtet sich nach A9.
Der höhere Dienst
Er bildet die Führungsebene deutscher Behörden. Um hier eingestellt zu werden, müssen Sie ein abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Magisterstudium vorweisen. Dieses können Sie nicht beim Staat selbst absolvieren, sondern müssen es vor der Ernennung zum Beamten auf Widerruf/Probe abgeschlossen haben. In der vierten Qualifikationsebene richtet sich Ihr Einstiegsgehalt nach der Besoldungsgruppe A13. Lehrer am Gymnasium, Juristen und Ärzte werden beispielsweise nach dieser Gruppe bezahlt.