Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten von Beamten der Feuerwehr im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Vorsorgemaßnahmen komplett. Während der Anspruch besteht, ist eine zusätzliche Krankenversicherung nicht notwendig. Heilfürsorge wird allerdings nur für eine bestimmte Zeit gewährt. Erlischt der Anspruch, tritt die Beihilfe an die Stelle der Heilfürsorge.
Das Leistungsniveau der Heilfürsorge ist vergleichbar mit dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen und stellt ebenso eine Regelversorgung dar, die über das Maß des Notwendigen nicht herausgeht. Heilfürsorge ist eine eigenständige Art von Krankenversicherung, die Beamten, welche im Dienst ihre Gesundheit oder ihr Leben in besonderem Maße riskieren, vorbehalten ist. Eine bundeseinheitliche Regelung zu den Fürsorgeleistungen gibt es nicht. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, legt jedes Bundesland als Dienstherr selbst fest.
Beihilfe für Beamte der Feuerwehr
Der Dienstherr erstattet Beamten der Feuerwehr seine tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsprävention zu einem gewissen Prozentsatz. Der Freistaat Bayern hält sich bei den Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:
- 50% für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70% für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 70% für berücksichtigungsfähige Partner
- 70% für Beamte im Ruhestand
- 80% für berücksichtigungsfähige Kinder
Beihilfe erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen können. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenversicherungen wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth angeboten. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, die zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn Beamten und beihilfeberechtigten Familienangehörigen einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz bietet.