Der mittlere Dienst (zweite Qualifikationsebene)
Um in den mittleren Dienst eingestellt zu werden, müssen Sie neben den beamtenrechtlichen Grundsätzen weitere Voraussetzungen erfüllen. Zum einen benötigen Sie die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss. Zum anderen dürfen Sie das Höchstalter (zwischen 32 und 45) noch nicht überschritten haben.
Landesverwaltungsbeamte im mittleren Dienst übernehmen grundlegende Aufgaben in der Verwaltung. Dazu gehören zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen, das Gespräch mit Bürgern und die Verwaltung der Akten. Darüber hinaus arbeiten Sie anderen Kollegen, insbesondere dem gehobenen Dienst, zu und unterstützen sie bei ihren Tätigkeiten. Sofern Sie konstant gute Leistungen abliefern, ist auch ein Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene möglich.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth ist Ihr Ansprechpartner als Landesverwaltungsbeamter des mittleren Dienstes. Wir bieten sowohl für Anwärter als auch für fertige Beamte passende Versicherungslösungen, die sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Gespräch!
Der gehobene Dienst (dritte Qualifikationsebene)
Um in die dritte Qualifikationsebene übernommen zu werden, benötigen Sie mindestens einen Abschluss, der zum Studium an der FH berechtigt (Fachhochschulreife). Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und bestehen zusätzlich die Tests vor der Einstellung, werden Sie als Landesverwaltungsbeamter auf Widerruf übernommen. Nun absolvieren Sie Ihr drei Jahre dauerndes duales Studium, während dem Sie Anwärterbezüge (Besoldungsgruppe AW A9) erhalten.
Nach Abschluss Ihrer Ausbildung werden Sie als Sachbearbeiter in der mittleren Führungsebene eingesetzt. Sie sind Ansprechpartner für Kollegen des mittleren Dienstes und übernehmen selbst die anspruchsvolleren Fälle Ihrer Behörde. Darüber hinaus haben Sie in vielen Ämtern die Möglichkeit, im Außendienst tätig zu werden. In der Steuerverwaltung kommt hier beispielsweise die Steuerfahndung in Betracht.
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Der höhere Dienst (vierte Qualifikationsebene)
Der höhere Dienst bietet die oberste Führungsebene und damit die aussichtsreichsten Karrierechancen für Landesverwaltungsbeamte. Um in die vierte Qualifikationsebene eingestellt zu werden, benötigen Sie einen Master oder ein gleichwertiges Studium. In Betracht kommen hier vor allem Medizin, Informatik und Jura – mit diesen Abschlüssen sind Sie im Staatsdienst immer gefragt.
Nach Ihrer Zeit auf Probe übernehmen Sie die anspruchsvolle Aufgabe eines Sachgebiets- oder Abteilungsleiters. Hier tragen Sie die Verantwortung für die Kollegen in Ihrer Stelle, kümmern sich um die Wirtschaftlichkeit des Sachgebiets und bearbeiten selbst besonders anspruchsvolle Fälle. Ein häufiger Weg von Landesverwaltungsbeamten des höheren Dienstes führt durch zahlreiche Abteilungen an die Spitze des Amtes – etwa als Amtsleiter oder Stellvertreter.
Im höheren Dienst sind Sie als Landesverwaltungsbeamter auf einen kompetenten Ansprechpartner angewiesen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth ermittelt im persönlichen Gespräch Ihren individuellen Absicherungsbedarf. Vereinbaren Sie noch vor Ihrer Verbeamtung einen unverbindlichen Beratungstermin!