Brauchen Referendare eine Krankenversicherung?
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Auftrag der Krankenversicherung ist die Sicherstellung einer Versorgung bei Krankheit ohne Rücksicht auf die eigenen finanziellen Mittel.
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Referendare?
Generell existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungsformen:
- Private Krankenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
Beamte können selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern.
Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Referendare?
Die Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Private Versicherer ermitteln die Beitragshöhe nach individuellen Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Tarif und Beihilfebemessungssatz.
Nach der Behandlung - wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus ab?
Bei gesetzlich Versicherten wendet sich der Leistungserbringer direkt an die Krankenkasse des Patienten. Diese erstattet die Kosten komplett und nach der Regelung im Leistungskatalog. Für Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Privat versicherte Referendare erhalten eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Danach kann bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle ein Erstattungsantrag gestellt werden.
Werden Beiträge erstattet, wenn Referendare keine Leistungen in Anspruch nehmen?
Einige wenige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen Wahltarif mit einer Beitragsrückerstattung von maximal einem Monatsbeitrag an, wenn mehr als ein Jahr keine Leistung in Anspruch genommen wurden. Private Krankenkasse erstatten bei Leistungsfreiheit die Beiträge teilweise. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth zahlt Referendaren für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge zurück.