Ein kurzer unbedachter Moment reicht, dass ein Unfall passiert, der das gesamte Leben verändert. Niemand mag sich über solche Dinge Gedanken machen. Aber was kommt auf Sie zu, wenn es doch so weit kommt? Wenn der Skiurlaub im Rollstuhl endet, ein Autounfall oder der Sturz von der Leiter bleibende Verletzungen hinterlässt? 100-prozentig schützen können Sie sich vor solchen Unglücken nicht – aber vor den wirtschaftlichen Folgen – mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth.
Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden Unfälle von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit und Unfälle in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie dem Hin- und Rückweg abgesichert. Die Unfallfürsorge des Dienstherrn greift bei Unfällen von Beamten während:
- Dem Dienst an der Dienststelle
- Dienstreisen und Dienstgängen
- Teilnahmen an dienstlichen Veranstaltungen
- Nebentätigkeiten, zu denen der Beamte verpflichtet ist
- Sonstigen Tätigkeiten, die mit dem Dienst im Zusammenhang stehen
Die Fürsorgeleistungen umfassen:
- Unfallruhegehalt
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Kosten für Heilverfahren
- Unfallausgleich
- Einmalige Unfallentschädigung
- Pflegeleistungen
- Schadenausgleich in besonderen Fällen
Etwa 75 Prozent der Unfälle insgesamt ereignen sich in der Freizeit, im Haushalt, beim Heimwerken, im Urlaub oder im Straßenverkehr. Keinerlei Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für Hausfrauen, Rentner, Selbstständige und Freiberufler oder kleine Kinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen.