Wie hoch ist meine Beihilfe?
Die Beihilfe richtet sich sowohl für Bundes-, als auch für Landesbeamte immer nach sogenannten Beihilfesätzen. Dieser Prozentsatz gibt an, in welcher Höhe die vom Beamten geltend gemachten Aufwendungen ersetzt werden. Die beihilfekonforme Krankenversicherung übernimmt den verbleibenden Betrag.
Folgende Beihilfesätze gelten für Beamte in Deutschland:
- Beamte ohne Kinder: 50 Prozent
- Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
- Je Kind: 80 Prozent
- Ehegatte: 70 Prozent
- Halb- und Vollwaisen: 80 Prozent
- Beamte im Ruhestand: 70 Prozent
Wichtig: Wenn Sie Beamter sind, fallen Sie in jedem Fall in den Kreis der Berechtigten. Das gilt jedoch nur, wenn Sie nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind. Ihr Ehegatte erhält ebenfalls Beihilfe (70 Prozent), sofern dessen Bruttoeinkünfte pro Jahr 18.000 Euro nicht übersteigen. Für den verbleibenden Betrag muss der Ehegatte eine eigene beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen.
Darüber hinaus können Sie Ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung der DBV versichern. Auch für sie muss jedoch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Weisen Sie diese der Beihilfestelle nach, erhalten Sie für die Krankheitskosten jedes Kindes eine Beihilfe in Höhe von 80 Prozent. Den Restbetrag übernimmt auch hier die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth.
Die Kostenerstattung durch Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung
Zugegeben: Die Kosten von der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung erstattet zu bekommen, ist etwas aufwändiger, als es bei Mitgliedern der gesetzlichen Kasse der Fall ist. Dafür genießen Sie jedoch zahlreiche Vorteile, auf die wir in den nächsten Abschnitten eingehen. Zunächst ein kurzer Abriss zum Verfahren – so erhalten Sie als Beamter Ihre Beihilfe:
1. Sie lassen sich von einem Arzt behandeln. Durch Ihre „Card für Privatversicherte“ weiß er, dass Sie Privatpatient sind und schreibt eine Rechnung über die Behandlung.
2. Sie reichen die Rechnung sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der beihilfekonformen Krankenversicherung ein.
3. Wenige Tage später ist das Geld auf Ihrem Konto, sodass Sie die Rechnungssumme an den Arzt überweisen können. So müssen Sie keine Beträge vorstrecken.
In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei sehr hohen Kosten; Operationen) können Sie das Krankenhaus ermächtigen, die Aufwendungen direkt mit der Beihilfestelle und der beihilfekonformen Krankenversicherung abzurechnen. So gehen Sie keinerlei Risiko ein, hohe Beträge vorstrecken zu müssen. Denn: Insbesondere die Beihilfe prüft Anträge mit hohen Summen etwas genauer, sodass Sie womöglich die Zahlungsfrist der Klinik verstreichen lassen.
Die Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung
Nicht vergessen: Mit dem Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth sind Sie Privatpatient mit allen Vorzügen. Damit profitieren Sie stets von den besten Leistungen, die das deutsche Gesundheitssystem auf Lager hat. Hinzu kommen einige weitere Vorteile, die wir in den nächsten Abschnitten näher beleuchten möchten.
Ärzte können Gebühren deutlich über dem Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Damit kommen Sie in den Genuss der bestmöglichen Behandlung und profitieren von der Fachkompetenz anerkannter Spezialisten in ganz Deutschland. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV übernimmt darüber hinaus die Kosten für medizinische Innovationen. Damit profitieren Sie stets von den neuesten Behandlungsmethoden.
Als Beamter in der privaten Krankenversicherung der DBV haben Sie die Möglichkeit, sich für verschiedene Wahlleistungen zu entscheiden. Diese sind freiwillig und verbessern den Komfort oder Ihre allgemeine Situation, insbesondere bei stationären Aufenthalten. Die Klassiker unter den Wahlleistungen sind Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte übernimmt deutlich mehr Arznei- und Hilfsmittel, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten müssen. Dazu gehören zum Beispiel Sehhilfen, Behandlungen durch Heilpraktiker oder bestimmte Arzneimittel. Auch die Beihilfe zahlt mehr Kosten als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Zuzahlung bei der Beihilfe
In einigen Bundesländern und bei Beamten des Bundes gibt es Sonderregelungen für die Beihilfe. So müssen Beamte hier einen Eigenanteil von fünf bis zehn Euro bei jeder Behandlung übernehmen, der von der Beihilfe nicht erstattet wird. Allerdings gibt es auch von diesen Regelungen wieder Ausnahmen:
- Schwangere und Kinder müssen keine Zuzahlung leisten.
- Chronisch kranke Beamte zahlen nur die halbe Zuzahlung.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung deckt diesen Eigenanteil mit ab. Achten Sie daher unbedingt auf eine entsprechende Klausel im Versicherungsschein. Zudem gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze: Die vom Beamten zu tragende Zuzahlung darf zwei Prozent der jährlichen Dienstbezüge nicht übersteigen. Ist das trotzdem der Fall, zahlt die Beihilfe den überschreitenden Betrag.