So werden die Krankheitskosten durch die Beihilfe vom Dienstherrn übernommen
Als Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsbeamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe, Ihr Arbeitgeber übernimmt also zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Der Dienstherr erstattet jedoch nur tatsächliche Kosten, das ist ein entscheidender Punkt. Sie benötigen also nach der Behandlung zwingend eine Rechnung von Ihrem Arzt – diese erhalten Sie nur als Privatpatient. Wenn Sie nun also gesetzlich versichert sind, verlieren Sie einen Großteil Ihrer Ansprüche auf Beihilfe.
Beispiel: Nach einer Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung über 1.000 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 80 Prozent übernimmt der Dienstherr hier ganze 800 Euro.
Trotz Beihilfe entsteht also immer eine Deckungslücke, welche bei einem niedrigen Beihilfesatz auch sehr groß ausfallen kann. Genau hier springt die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte ein, denn sie übernimmt die übriggebliebene Summe. Denn diese dürfen Sie wegen der Krankenversicherungspflicht nicht als ,,Eigenanteil“ aus eigener Tasche zahlen. Sie sind mit der PKV also immer auf der sicheren Seite!