Der mittlere Dienst in der Steuerverwaltung
Um in den mittleren Dienst eingestellt zu werden, müssen Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte mindestens die mittlere Reife besitzen. Alternativ ist es auch möglich, mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung oder als direkter Übergang von der Bundeswehr einzusteigen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte.
Nach der Ausbildung übernehmen Sie als Finanzbeamter des mittleren Dienstes allgemeine Aufgaben Ihrer Stelle. Dazu gehören natürlich in erster Linie die Festsetzung von Steuern und der Erlass von Steuerbescheiden. Hinzu kommen Tätigkeiten im Service-Zentrum, Bearbeitung der täglichen Post sowie das Erfassen neuer Steuerfälle.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth hat für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte des mittleren Dienstes zahlreiche Versicherungen im Portfolio. Sie sind individuell auf die Ansprüche und den Bedarf während und nach der Ausbildung zugeschnitten – rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch!
Der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung
Eine Einstellung in den gehobenen Dienst ist nur möglich, wenn Sie mindestens das Fachabitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen. Im Anschluss absolvieren Sie das drei Jahre dauernde duale Studium in der Steuerverwaltung. Es ist in praktische Abschnitte an Ihrem Heimatfinanzamt und theoretische Blöcke an der Hochschule aufgeteilt. Nach dem Studium sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte des gehobenen Dienstes ebenfalls in den einzelnen Stellen des Finanzamtes tätig. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in den Außendienst (Steuerfahndung oder Betriebsprüfung) zu wechseln. In der Veranlagung übernehmen Sie die Fälle, die für Ihre Kollegen im mittleren Dienst zu kompliziert oder zu umfangreich sind.
Auch als Beamter des gehobenen Dienstes finden Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth die passenden Versicherungen. Durch das lange Studium bietet sich vor allem die Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstanfänger-Police an. Sie zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, wenn Sie dienstunfähig werden.
Der höhere Dienst in der Steuerverwaltung
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte, die in den höheren Dienst einsteigen möchten, müssen mindestens einen Master-Abschluss in BWL besitzen oder Volljurist (Befähigung zum Richteramt) sein. Bevor Sie mit Ihren eigentlichen Aufgaben vertraut gemacht werden, erhalten Sie in einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst alle wichtigen Kenntnisse für die Arbeit im Finanzamt vermittelt. Im Anschluss werden Sie als Sachgebiets- oder Abteilungsleiter eingesetzt, sind also selbstständig für die Kollegen in einigen Stellen verantwortlich. Sie überprüfen die Arbeit, bearbeiten besonders komplexe Fälle oder weisen neue Kollegen in die Gegebenheiten des Sachgebiets ein.