Was genau ist ein Unfall?
Ein Unfall ist eine „plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äußeren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat“. Ein Unfall ist demnach nicht vorhersehbar und wird durch mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte bzw. Eigenbewegungen herbeigeführt. Organische Ursachen sowie Selbstmordversuche oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall.
Die häufigste Unfallursache sind Stürze. Auch das Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen, die Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen sowie die Einwirkung von Kälte und Hitze wird als Unfall angesehen. Ebenso Insektenstiche, welche Langzeitschäden mit sich bringen können, die oftmals erst Jahre später auftreten und durchaus massive Folgen haben können.
Die Krankenversicherung kommt nur für Behandlungskosten der Verletzungen, beispielsweise einen notwendigen Krankenhausaufenthalt, auf. Für nachfolgende Kosten, etwa den Einbau eines Treppenliftes, müssen Sie selbst aufkommen. Eine Invalidität kann Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen. Umso schwerwiegender gesundheitliche Schäden sind, desto größer ist in der Regel der finanzielle Bedarf, um die Lebensqualität so gut wie möglich zu erhalten.
Unfälle von Beamten der Feuerwehr während der Dienstzeit
Kommt es im Dienst zu einem Unfall, greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Die Fürsorgeleistungen umfassen:
- Unfallruhegehalt
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Kosten für Heilverfahren
- Unfallausgleich
- einmalige Unfallentschädigung
- Pflegeleistungen
- Schadensausgleich in besonderen Fällen
Über die Unfallfürsorge abgesichert werden Unfälle von Beamten der Feuerwehr:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- bei verpflichtenden Nebentätigkeiten
- bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern
Bei Unfällen außerhalb der Dienstzeit besteht kein Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist das Äquivalent zur Unfallfürsorge. Mit der Unfallversicherung werden Unfälle während der Arbeitszeit, in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie dem Hin- und Rückweg abgesichert.
Ein Großteil der Unfälle ereignet sich in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt, im Urlaub und im Straßenverkehr. Einige Personengruppen werden zu keiner Zeit von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, das sind beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Selbstständige und Freiberufler oder kleine Kinder, welche noch keinen Kindergarten besuchen.