Ausbildungsvoraussetzungen für Verwaltungsbeamte
Für die Zulassung zur Ausbildung müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
- gesundheitliche Eignung
- Besitz des für die Ausbildung notwendigen Bildungsabschlusses
Vorbildung für eine Laufbahn als Verwaltungsbeamter
Für eine Laufbahn im einfachen Dienst wird der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerber, die eine Laufbahn im mittleren Dienst anstreben, müssen über einen Realschulabschluss und teils über eine handwerkliche Ausbildung oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs verfügen.
Mit der Hoch- oder Fachhochschulreife steht Ihnen eine Ausbildung für den gehobenen Dienst (Ausnahme: technischer Dienst) offen. Zugang zu einem Amt im höheren Dienst haben Sie mit einem abgeschlossenen Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs.
Das Auswahlverfahren - Wer ist für die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten befähigt?
Erfüllen Sie die schulischen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie zum Auswahlverfahren eingeladen. Es erwarten Sie zahlreiche Tests, unter anderem zu den Deutsch- und Mathematikkenntnissen, logischem Denken und dem Allgemeinwissen. In einem Vorstellungsgespräch können Sie Ihre Motivation Verwaltungsbeamter zu werden und Ihre Vorstellungen von Ihrem zukünftigen Dienst darstellen. In der ärztlichen Einstellungsuntersuchung wird Ihre gesundheitliche Eignung geprüft.
Durch das Auswahlverfahren sollen die begabtesten und fähigsten Bewerber herausgefiltert werden. Konnten Sie sich durchsetzen, werden Sie für den Vorbereitungsdienst zugelassen.
Der Vorbereitungsdienst – die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten
Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, in dem die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung der vom Bund erlassenen Gesetze zuständig sind und die Kompetenz haben, die Ausbildung ihrer Beamten selbst zu regeln. Der Vorbereitungsdienst untergliedert sich in praktische und theoretische Abschnitte. Anwärter für den einfachen und mittleren Dienst, die erste und zweite Qualifikationsebene, erwerben die theoretischen Kenntnisse an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Anwärter der dritten Qualifikationsebene, der Laufbahn im gehobenen Dienst, studieren an Verwaltungsfachhochschulen. Referendare erwerben ihr theoretisches Wissen an Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.