Der 24-monatige Vorbereitungsdienst unterteilt sich in fachtheoretische Ausbildungsabschnitte an einer Landesfeuerwehrschule und in fachpraktische Ausbildungsphasen auf Feuer- und Rettungswachen bzw. in Fachabteilungen der Feuerwehren.
Im ersten Ausbildungsabschnitt wird meist die feuerwehrtechnische Grundausbildung an einer kommunalen Feuerwehrschule beziehungsweise in einem Ausbildungszentrum der Feuerwehr durchgeführt.
Im Anschluss an die Grundausbildung folgt eine rettungsdienstliche Basisausbildung. Weiterhin folgen die Gruppenführer- und Zugführer-Ausbildung, Lehrgänge zur professionellen Personalführung sowie Fortbildungen im Bereich Einsatzrecht, Organisation und Betriebswirtschaftslehre.
Unterbrochen werden die theoretischen Phasen von praktischen Abschnitten auf Feuer- und Rettungswachen bzw. in Fachabteilungen der Feuerwehren. Zum Schluss finden noch Ausbildungen zum Abschnittsleiter Rettungsdienst und Verbandsführer sowie Lehrgänge hinsichtlich Stabsarbeit und ABC-Messstrategien statt.
Schwerpunkte der Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Bedingt durch die vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben müssen Beamte der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch über gute rechtliche Kenntnisse verfügen, beispielsweise:
- Feuerschutzrecht
- Katastrophenschutzrecht
- Rettungsdienstrecht
- Einsatzrecht
- öffentliches Dienstrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- Haushaltsrecht
- Disziplinarrecht
- Verkehrsrecht
- Städtebaurecht
Fachliche Grundlagen sind Brand- und Löschlehre, Menschenführung, Brandursachenermittlung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Einsatzlehre und vorbeugender Brandschutz, Führungs- und Stabsarbeit, Baukunde, Bauliche und organisatorische Maßnahmen sowie anlagentechnischer Brandschutz aber auch Betriebswirtschaftslehre, Informations- und Kommunikationstechnik.
Der Sport spielt zu jedem Zeitpunkt, sowohl während als auch nach der Ausbildung, eine große Rolle. Die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit bildet die Grundlage für den erfolgreichen Einsatz, Leben und Sachwerte zu retten und muss kontinuierlich trainiert werden.
Nach der erfolgreichen Laufbahnprüfung werden Beamte der Feuerwehr auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Konnten Sie während der Probezeit mit Ihren fachlichen Kenntnissen und Ihren Fähigkeiten überzeugen, erfolgt anschließend die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.