1. Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?
Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, welche die Leistungen der Beihilfe ergänzt, so dass die Kosten des Versicherten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod zu 100 % abgesichert werden. Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, mit der ein bestimmter Teil von den bei Krankheit verursachten Kosten erstattet wird. Beamte, die keine Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung erhalten, haben Anspruch auf Beihilfe. Die meisten Bundesländer, wie auch Bayern, halten sich an die vom Bund vorgegebenen Regelungen. In Bayern gelten die Beihilfebemessungssätze:
- 50 % für Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern
- 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder
Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem sind Beamte der Polizei verpflichtet, die nicht von der Beihilfe getragenen Kosten mit einer Krankenversicherung abzusichern. Dazu wird keine Vollkostenversicherung, sondern nur ein beihilfekonformer Tarif benötigt.
2. Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?
Der Berechnung der Beiträge werden Gesundheitszustand und Alter des zu Versichernden sowie der Beihilfebemessungssatz und die gewünschten Leistungen zugrunde gelegt. Die gesundheitliche Verfassung wird vor Vertragsabschluss geprüft. Eine weitere Überprüfung während des Versicherungsverlaufs ist nicht vorgesehen. Krankheiten, die nach Versicherungsabschluss eintreten, werden nicht mehr berücksichtigt.
Da nur 20 bis 50 % der Aufwendungen abgesichert werden müssen, sind die Beiträge für Beamte der Polizei besonders günstig. Mit der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen können die Prämien zusätzlich reduziert werden. Beamtenanwärter bis zu einem bestimmten Alter profitieren von speziellen Ausbildungstarifen.
3. Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung?
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bietet Beamten der Polizei die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium an:
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Brillen
Sie entscheiden selbst, welchen Arzt Sie aufsuchen oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Bei einer stationären Behandlung können Sie sich in einem 1- oder 2-Bettzimmer erholen. Sie haben Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen, den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Sie können aus einem umfangreichen Leistungsangebot genau die Leistungen wählen, die Sie benötigen. Die im individuellen Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen werden Ihnen garantiert. Die Vertragsbedingungen können auch vom Gesetzgeber nicht geändert werden.
4. Welche Unterschiede gibt es zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Zunächst werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht anhand individueller Faktoren, wie dem Gesundheitszustand bestimmt, sondern richten sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz. Es werden keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vorgenommen.
Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber genau vorgegeben und können von ihm jederzeit durch „Gesundheitsreformen“ gekürzt oder gestrichen werden. Sie können nicht selbst bestimmen, welche Leistungen Sie absichern und zahlen daher auch für Leistungen, die für Sie nicht relevant sind. Es wird kein Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie sich nur anmelden. Es besteht Kontrahierungszwang – niemandem, der nicht anderweitig krankenversichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, darf die Aufnahme verweigert werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Kosten für Leistungen, die von der kassenärztlichen Vereinigung angehörenden Ärzten oder Krankenhäusern erbracht werden. Vertragsärzte sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Behandlungen müssen zweckmäßig und ausreichend und vor allem so günstig wie möglich sein. Es steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. In vielen Bereichen sind hohe Zuzahlungen nötig, beispielsweise in der zahnärztlichen Versorgung.
5. Wie wird die beihilfekonforme Krankenversicherung finanziert?
Private, beihilfekonforme Krankenversicherungen funktionieren nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Ein Teil der monatlichen Versicherungsbeiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Jeder Versicherte spart im Versicherungsverlauf für seine höheren Aufwendungen im Alter Kapital an und sorgt somit für sich selber vor.
Gesetzliche Krankenkassen hingegen funktionieren nach dem Umlageprinzip. Die von den erwerbstätigen eingenommenen Beiträge werden sofort wieder zur Kostendeckung verwendet. Die nachfolgenden Generationen finanzieren die medizinische Versorgung der älteren, kranken Versicherungsmitglieder.
6. Wie rechnen beihilfekonforme und gesetzliche Krankenversicherungen für Mitglieder erbrachte Leistungen ab?
Der privatversicherte Beamte bekommt für in Anspruch genommene Leistungen eine Rechnung und bezahlt diese aus seinen laufenden Einnahmen. Anschließend stellt er einen Antrag auf Kostenerstattung. Private, beihilfekonforme Krankenversicherungen zahlen, genau wie die Beihilfestelle, die vom Versicherten verauslagten, erstattungsfähigen Kosten zurück. Gesetzlich Krankenversicherte kommen mit dem Zahlungsvorgang nicht in Berührung. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten direkt mit der Kasse ab. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt werden, müssen privat gezahlt werden.
7. Können Angehörige in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichert werden?
Beihilfeberechtigte Partner oder Kinder können ebenfalls kostengünstig in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth versichert werden. Kinder sind bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres beihilfeberechtigt. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und ihr Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag.
Die Einkommensgrenzen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teilweise stark und liegen zum Beispiel in Hessen und Rheinland-Pfalz bei unter € 10.000, dagegen in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen bei € 18.000. Die Höhe des Einkommens muss jährlich mit einer Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.
Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag. Bei gesetzlicher Krankenversicherung können Familienangehörige in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Für Versicherte mit vielen zu versichernden Kindern lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
8. Sind Arzneimittel beihilfefähig?
Arzneimittel, für die keine Höchstgrenzen festgelegt wurden, sind unbeschränkt beihilfefähig. Grenzen werden bei Medikamenten gesetzt, für die es auch günstigere Alternativen gibt. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Was über den Festbetrag hinausgeht muss privat gezahlt werden. Über eventuelle Festbeträge können Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth oder bei Ihrem Arzt informieren.
9. Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?
Beihilfefähig sind ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Polizei, die noch aktiv ihren Dienst leisten. Rehamaßnahmen dienen dazu, die Dienstfähigkeit wiederherzustellen - Familienmitglieder und Beamte im Ruhestand haben daher keinen Anspruch auf Erstattungen in Rahmen der Beihilfe.
Erstattungsfähig sind nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Bevor Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden, muss die Notwendigkeit festgestellt und ärztlich bescheinigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn der Maßnahme die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen und die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle zu klären.