Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamtenanwärter sollten sich absichern
Es ist besonders wichtig, dass Beamte der Polizei, insbesondere Beamtenanwärter, sich frühzeitig gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit absichern. Oft möchten junge Beamte aufgrund ihres Alters nicht an einen solchen Ernstfall denken. Jedoch kann jeder von der Dienstunfähigkeit betroffen sein, unabhängig von einer Krankheit. Ein Unfall während der Freizeitaktivitäten oder im Straßenverkehr kann plötzlich Ihr Leben verändern. In solchen Momenten wird die Bedeutung einer Absicherung deutlich.
Bereits vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes bei der Polizei werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, liegt es in der Verantwortung Ihres Dienstherrn, fürsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung. Aber wie sieht es aus, wenn Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen nicht mehr Ihren Dienst ausüben können?
Als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe gelten Sie als Beamtenanwärter. Ihnen steht noch nicht die volle Unterstützung Ihres Dienstherrn zur Verfügung. Dies wird insbesondere beim Thema der Dienstunfähigkeit deutlich. Falls Sie als junger Beamter für dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie nur dann eine Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit während Ihrer Dienstausübung eingetreten ist. Wenn die Ursachen für die Dienstunfähigkeit außerhalb des Dienstes liegen, sind Sie nicht abgesichert. In einem solchen Fall werden Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen und fallen auf die begrenzte Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.