Aufgaben von Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten
Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sammeln Information, ordnen diese und ermöglichen Interessierten den Zugang. Printmedien, AV-Medien, Onlinebestände – es gibt keine Variante der Wissensspeicherung, aus denen Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte nicht professionell und gezielt Erklärungen ziehen können.
Auch in Zukunft, wo immer schneller und immer mehr Wissen und Nichtwissen durch die Digitalisierung verbreitet wird, werden hochqualifizierte Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte gefragt sein wie nie zuvor. Mit Ihrer Kompetenz machen sie wichtige Fakten und Informationen erst zugänglich und archivieren diese, sodass sie auch in kommenden Zeiten genutzt werden können.
Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sind für die Auswahl, Aufbereitung und Vermittlung von Informationen der verschiedensten Wissenschaftsfächer verantwortlich. Zu den umfangreichen Aufgaben zählen unter anderem:
- Bestandsaufbau
- Medien beschaffen, begutachten und katalogisieren
- Nutzungsrechte und Lizenzen beachten
- Bestände auf Aktualität, Vollständigkeit und Zielgruppengerechtigkeit prüfen
- Benutzer beraten
- Literaturlisten und -informationen zusammenstellen
- Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- Personalplanung, Personalführung, Mitarbeiterschulungen
Voraussetzungen zur Ausbildung zum Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 250 Universitäts-, Hochschul- und Landesbibliotheken, in denen Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte in verschiedenen Bereichen ihren Dienst leisten. Hier sind sie Ansprechpartner von Wissenschaftlern und Studierenden, was ein breit gefächertes, hochqualifiziertes Wissen erfordert.
Für die anspruchsvollen Tätigkeiten benötigen Sie grundlegend:
- Überdurchschnittliche Allgemeinbildung
- Kenntnisse in zwei Fremdsprachen
- IT-Kenntnisse
- Spezifische Kompetenzen in bestimmten Wissenschaftsgebieten
- Organisationstalent
- Wissbegierde
- Kontaktfreude, Flexibilität und Kundenorientierung
- Fähigkeit zur Teamarbeit
Außerdem müssen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
- Qualifizierung zur Ausbildung
- gesundheitliche Eignung
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und haben Sie die Prüfungen im Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, kann Ihre Ausbildung zum Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im gehobenen oder im höheren Dienst beginnen.