Die private Krankenversicherung
Als Kommunalverwaltungsbeamter haben Sie die Möglichkeit, sich frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Damit einher geht der Vorteil, dass Sie sich das für Sie günstigste und beste Angebot aussuchen können. Zum Vergleich: Arbeitnehmer haben dieses Wahlrecht erst, wenn sie die Entgeltgrenze für das jeweilige Jahr überschritten haben.
Durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn ist die private Krankenversicherung vor allem für Dienstanfänger und junge Beamte meist die bessere Wahl. Beihilfe bedeutet, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Teil (50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent ab zwei Kindern) der Krankheitskosten erstattet. Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth übernimmt den verbleibenden Teil (50 oder 30 Prozent).
Das funktioniert so: Sie erhalten als Privatpatient für jede Behandlung eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und der DBV einreichen. Beide Stellen erstatten den jeweiligen Prozentsatz, sodass Sie den vollen Betrag auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Im Anschluss begleichen Sie die Rechnung Ihres Arztes.
Kommunalverwaltungsbeamte kommen darüber hinaus in den Genuss spezieller Tarife für Dienstanfänger. Damit und durch die Tatsache, dass Sie sich nur für einen Teil der Kosten versichern müssen, ist die private Versicherung nahezu immer die bessere Lösung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Da Sie hier keine Rechnungen erhalten, die Sie bei der Beihilfe einreichen können, müssen Sie sich zum vollen Beitrag selbst versichern.
Die Diensthaftpflichtversicherung
Auch für Kommunalverwaltungsbeamte gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, in denen die Haftung geregelt ist. Demnach haften Personen, die anderen einen Schaden zufügen, mit Ihrem gesamten Vermögen für diesen Schaden. Zwar übernimmt der Dienstherr zunächst die Kosten, er kann sie sich aber in Form einer Regressforderung von Ihnen zurückholen. Hiergegen schützen Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth.
Verlieren Sie zum Beispiel den Schlüssel für Ihre Dienststelle, muss im Zweifel die gesamte Schließanlage des Gebäudes ausgetauscht werden. Dadurch entstehen immense Kosten, die Ihr Dienstherr im Anschluss von Ihnen erstattet bekommen möchte. Mit einer Diensthaftpflicht sind Sie von der Haftung befreit, da wir den gesamten Schaden übernehmen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Diensthaftpflicht mit einer privaten Haftpflichtversicherung zu kombinieren. Als Kommunalverwaltungsbeamter profitieren Sie damit auch in Ihrer Freizeit von der vollen Absicherung. Verschütten Sie etwa ein Getränk auf das Notebook Ihres Bekannten, ersetzt die Versicherung das Gerät, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den elementarsten Absicherungen für Kommunalverwaltungsbeamte. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Für die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth gelten Sie als dienstunfähig, sofern dieser Status vom Amtsarzt bestätigt wurde.
Wichtig: Es kommt nicht darauf an, wodurch die Dienstunfähigkeit verursacht wurde. Treiben Sie etwa in Ihrer Freizeit viel Sport und werden durch einen Unfall dienstunfähig, erhalten Sie ebenfalls die monatliche Rente. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie in jedem Fall Ihre Existenz – denn die staatliche Mindestpension kommt in keinem Fall an Ihr früheres Nettogehalt als Kommunalverwaltungsbeamter heran.