Welche Rentenhöhen bietet die Dienstanfänger-Police Beamten der Feuerwehr?
Die Höhe der Rente kann im Versicherungsverlauf an Ihre jeweiligen Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn angepasst werden. Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn noch nicht zu erwarten. Die Rente sollte jetzt selbstverständlich höher sein als zu einem späteren Zeitpunkt mit ersten Versorgungsansprüchen. Verringert sich Ihr Bedarf, kann die Rentenhöhe reduziert werden und auch Ihr monatlicher Beitrag wird geringer.
Die Dienstanfänger-Police ist eine flexible Absicherung, die sich in zwei Phasen untergliedern lässt:
Phase eins – Für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe sowie Beamte in den ersten fünf Dienstjahren ist das finanzielle Risiko besonders hoch. In dieser Phase bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth folgende monatliche Dienstunfähigkeits-Renten:
- im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
- im gehobenen Dienst sind bis zu 1.500 €
- im höheren Dienst bis zu 1.800 €
Phase zwei – Erfüllen Sie die Wartezeit auf eine Versorgung durch den Dienstherrn, kann Ihre Rente angepasst werden. Ein größerer Teil Ihrer Beiträge kann jetzt in Ihre Altersvorsorge investiert werden.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit
Beamte der Feuerwehr, die in das Amt auf Lebenszeit berufen wurden und bereits mehr als fünf Jahre ihren Dienst leisten, haben Anspruch auf ein Ruhegehalt und die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Das Ruhegehalt ist abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre und die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Anfangs ist der Anspruch noch gering und beschränkt sich auf eine Mindestversorgung in Höhe von etwa 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,79375 Prozent.
Mit einer Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth können Sie die Differenz zwischen den gewohnten monatlichen Einnahmen und dem Ruhegehalt perfekt ausgleichen. Sie erhalten sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit und müssen sich auch im vorzeitigen Ruhestand nicht mit dem Mindesten begnügen.
Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten der Feuerwehr, die nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden, in der Regel keinen hinreichenden Schutz. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit, nur noch zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und oftmals nach den Kriterien der Versicherung beurteilt.
Beamte der Feuerwehr werden von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt. Mit dieser Erklärung wird die Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth anerkannt und die vereinbarte Rente gezahlt.